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04-10-2016 | Bankenaufsicht | Nachricht | Article

Bank-Manager fürchten interne Aufsichtsrisiken

Author: Eva-Susanne Krah

1:30 min reading time

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Jeder zweite Manager in deutschen Geldhäusern hat Bedenken vor aufsichtsrechtlichen Mängeln in der eigenen Bankorganisation. Ein Grund liegt in mangelhaften Anweisungen. 

Mögliche Risiken im Bankgeschäft laut den aufsichtsrechtlichen Vorschriften zu überwachen und Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, ist für Angestellte aller Fachbereiche im internen Kontrollsystem der Bank entscheidend. Doch jede zweite Fach- und Führungskraft in deutschen Kreditinstituten zweifelt daran, dass die internen Abläufe auch wirklich dem geltenden Aufsichtsrecht entsprechen. 59 Prozent bemängeln zudem fehlende Kontrollen, obwohl laut den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) Risiken überwacht werden müssen, um rechtzeitig eingreifen zu können. Das ergibt eine Umfrage der Unternehmensberatung Procedera Consult bei 100 Fach- und Führungskräften deutscher Kreditinstitute. Mitarbeiter von Banken müssen die veröffentlichten Anweisungen kennen und sich daran halten, damit beispielsweise einzelne Berater keine zu hohen Risiken eingehen, die Konsequenzen für die Kunden nach sich ziehen. Gerade die Führungsspitze in Banken ist für eine ordnungsgemäße Organisation verantwortlich. "Angestellte brauchen Sicherheit, damit sich keine Fehler einschleichen, die von der Aufsicht später bemängelt werden", sagt Ralf Heydebreck, Studienleiter und Experte für bankfachliches Anweisungswesen.

Doppelte Vorgänge, unklare Anweisungen

Die häufigsten Beanstandungen bei aufsichtsrelevanten Risiken sind widersprüchlich formulierte Anweisungen, doppelt beschriebene Vorgänge sowie Regelungslücken. Diese entstehen dann, wenn einzelne Fachbereiche einer Bank nicht eng genug zusammenarbeiten. Fast zwei Drittel der befragten Bank-Manager beanstanden beispielsweise, dass die Richtlinien vollständig ausformuliert sind und damit häufig verwirren. Nur etwas über die Hälfte der Vorgaben enthalten Hinweise auf Unterlagen, die die Mitarbeiter der Bank zur Verfügung haben müssen, um einen Vorgang abzuschließen. Das gilt insbesondere für technische Informationen, beispielsweise in Hinblick auf die Bank-IT. So erkennen laut der Studie weniger als die Hälfte der Befragten direkt, ob sie bestimmte IT-Anwendungen benötigen.

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