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17-03-2014 | Bauplanung | Schwerpunkt | Article

Erhöhte Städtebauförderung beschlossen

Author: Annette Galinski

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Das Bundeskabinett hat den 2. Regierungsentwurf zum Haushalt 2014 beschlossen. Der Etat des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat sich im Vergleich zu 2013 mehr als verdoppelt. Zentraler Schwerpunkt sind zusätzliche Investitionen in den Städtebau.

Bundesministerin Barbara Hendricks sieht in der Aufstockung der Bundesmittel für die Städtebauförderung von 455 Millionen Euro im letzten Jahr auf 700 Millionen Euro für 2014 ein starkes Signal für dringend benötigte Investitionen: "Das Geld wird in Städte und Gemeinden aller Größenordnungen fließen, in Metropolen genauso wie in kleinere Gemeinden im ländlichen Raum“, betonte Hendricks. Zusammen mit der Kofinanzierung durch Länder und Kommunen stünden damit öffentliche Mittel in Höhe von rund 2 Milliarden Euro für die städtebauliche Erneuerung zur Verfügung, heißt es in der Pressemitteilung des BMUB.

Unterschiedliche Fördergewichtung

Das Programm "Soziale Stadt - Investitionen im Quartier" erhält eine fast vervierfachte Förderung von 150 Millionen im Vergleich zum Vorjahr. Ziel des Programms ist es, problematischen Entwicklungen insbesondere in städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligten Stadt- und Ortsteilen entgegenzuwirken. Dabei soll der Wohnungsbestand verbessert, neue Wohnqualitäten geschaffen und das Wohnumfeld attraktiv gestaltet werden.

Der städtebaulicher Denkmalschutz West erhält nur etwa 40 Prozent mehr Zuschüsse, d.h. 80 Millionen Euro. Beim städtebaulichen Denkmalschutz Ost sind es sogar nur 25 Prozent mehr.

Ziele der Städtebauförderung

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Die Städtebauförderung soll beispielsweise Innenstädte und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion - unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes - stärken. Droht ein erheblicher städtebaulicher Funktionsverlust z.B. durch Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, gilt es städtebaulich nachhaltige Strukturen herzustellen. Dazu gehören insbesondere Industrie-, Konversions- und Bahnflächen. Nicht zuletzt sollen kleinere und mittlere Städte und Gemeinden im ländlichen Raum gestärkt werden.

Rechtliche Grundlagen der Städtebauförderung

Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen beinhalten überwiegend Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse vorbereitet und durchgeführt werden. Sie bedürfen daher einer besonderen finanziellen Unterstützung, "insbesondere für die Planungen, die Bodenordnung, den Umzug von Bewohnern und Betrieben, Entschädigungen oder die Unterstützung von Bauvorhaben (z. B. Modernisierungen und Denkmalschutz)", erläutert Michael Krautzberger im Buchkapitel "Städtebaurecht" (Seite 27). Der Bund und die Länder unterstützen die Gemeinden hierbei. Die Städtebauförderung ist in §§ 164a und 164b BauGB geregelt.

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