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2020 | OriginalPaper | Chapter

4. Bedingungen

Authors : Matthias Busold, Marc Husten

Published in: Work-Life-Integration

Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Damit die Work-Life-Integration gelebt werden kann, sind von allen Beteiligten – Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Gesellschaft und Politik – Maßnahmen erforderlich. In erster Linie müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bereit sein, Wege zu gehen, die nicht als normal oder traditionell bezeichnet werden können. Veränderungen in Unternehmen sind essentiell. Langfristig wirkende Vergütungsmodelle, veränderte Führungsstile und moderne Organisationsformen werden vonnöten sein. Ebenso muss aber auch die Politik dort eingreifen, wo heutige gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst werden müssen. Hierzu gehören angepasste Home-Office Gesetze, Arbeitszeitmodelle, Steuergesetzgebung, Renteneintrittsalter und Datenschutz.

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Footnotes
1
Leipniz Stiftung.
 
2
Sehr spannend ist in diesem Zusammenhang die Ausschreibung der neuen Lichtanlage am Panama Kanal. Wie üblich bewarben sich die drei führenden Lichtproduzenten und erstmalig, zum Erstaunen aller, ein Software Konzern, der gar keine Lichtquellen produzierte. Dieser bot die Lichtanlage kostenfrei an, wollte aber als Honorar die Nutzung der Daten für einen langen Zeitraum.
 
3
Das philosophisch, soziologisch, psychologisch, sozialpolitisch und ökonomisch zwar sehr interessante, aber fiskalisch nicht umsetzbare Gedankenmodell des Bedingungsloses Grundeinkommens wollen wir an dieser Stelle nicht thematisieren.
 
4
Auf einem Lebensarbeitszeitkonto sparen Arbeitnehmer Arbeitsentgelt an, um sich später eine bezahlte Freistellung von der Arbeit zu finanzieren. Die angesparten Beiträge werden in einem Lebensarbeitszeitkonto angelegt. Später können der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer gemeinsam von diesem Konto ein Wertguthaben abrufen, z. B. um früher in Rente zu gehen.
 
5
Thommen und Achleitner (2003, S. 879).
 
6
Robertson (2016).
 
8
Capital, 07.03.2019.
 
9
Semler (1993, S. 18).
 
11
The Constitution of The Kingdom of Bhutan Article 9 Principles of State Policy – § 2. „The State shall strive to promote those conditions that will enable the pursuit of Gross National Happiness.“
 
13
Handelsblatt.
 
14
Im Durchschnitt darf ein Arbeitnehmer nicht mehr als acht Stunden, in Ausnahmefällen maximal zehn Stunden arbeiten. Nach Ende der Arbeit muss der Mitarbeiter elf Stunden ruhen.
 
Metadata
Title
Bedingungen
Authors
Matthias Busold
Marc Husten
Copyright Year
2020
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-32469-8_4

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