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1992 | Book | 12. edition

Betrieb und Steuer

Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre

Author: Dr. Gerd Rose

Publisher: Gabler Verlag

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Table of Contents

Frontmatter

Einführung

Einführung
Zusammenfassung
Angesichts der absolut wie relativ gewaltigen Haushalte moderner Industriestaaten braucht über die volkswirtschaftliche Bedeutung der Besteuerung kein Wort verloren zu werden. In welchem Umfang darüber hinaus die Steuern nicht nur Mittel zur Einnahmeerzielung, sondern auch Mittel zur Durchsetzung wirtschafts- und sozialpolitischer Ziele geworden sind, ist ebenfalls bekannt.
Gerd Rose

Die Ertragsteuern

Frontmatter
1. Die Ertragsteuerarten
Zusammenfassung
Unter der Bezeichnung „Ertragsteuern“versteht dieses Buch
  • die Einkommensteuer mit der daranhängenden Kirchensteuer sowie dem Solidaritätszuschlag
  • die Körperschaftsteuer nebst dem Solidaritätszuschlag und
  • die Gewerbeertragsteuer (das ist der Teil der Gewerbesteuer, der den Gewerbeertrag zur Bemessungsgrundlage hat).
Gerd Rose
2. Die Einkommensteuer
Zusammenfassung
Das Einkommensteuergesetz (EStG) konstituiert eine Personensteuer. Es muß deshalb eine Antwort auf die Frage nach der Person geben, die steuerpflichtig ist. Dies geschieht in § 1 EStG.
Gerd Rose
3. Die Körperschaftsteuer
Zusammenfassung
Die zweite große Ertragsteuer, die Körperschaftsteuer, ist ebenfalls in juristischer Sicht als „Personensteuer“ausgestaltet. Dementsprechend beginnt das Körperschaftsteuergesetz (KStG) mit der Bestimmung der persönlichen Steuerpflicht. In gleicher Weise wie im EStG (vgl. 2 A 1) wird zwischen einer unbeschränkten (§ 1 KStG) und einer beschränkten (§ 2 KStG) Steuerpflicht unterschieden. Zur Abgrenzung von der Einkommensteuerpflicht gibt § 3 KStG nähere Anweisungen.
Gerd Rose
4. Die Gewerbeertragsteuer
Zusammenfassung
Die Gewerbesteuer gehört zu den sog. Realsteuern, deren Aufkommen nach Artikel 106 Abs. 6 GG den Gemeinden zusteht; Bund und Länder sind daran jedoch durch eine Umlage beteiligt.
Gerd Rose
5. Die ertragsteuerliche Organschaft
Zusammenfassung
Die gegenwärtige Rechtsordnung verleiht juristischen Personen ein bestimmtes Maß von Rechtsfähigkeit. So können insbesondere Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mbH usw.) im Wirtschaftsleben so auftreten wie natürliche Personen (Einzelkaufleute). Kapitalgesellschaften können einen Gewerbebetrieb unterhalten, diesem Vermögen widmen und daraus Erfolge erzielen. Im Gegensatz zur Personengesellschaft (Mitunternehmergemeinschaft; vgl. 2 G 2) wird durchgängig eine Kapitalgesellschaft auch steuerlich als ein eigenes, von den Gesellschaftern unabhängiges Rechts- und Steuerrechtssubjekt betrachtet. Aus dieser Betrachtung allein erklärt sich ja auch das Vorhandensein einer Körperschaftsteuer (vgl. 3 A).
Gerd Rose
6. Der Solidaritätszuschlag
Zusammenfassung
Das Solidaritätszuschlaggesetz vom 24. 6. 1991 (SolZG) hat für eine befristete Zeit die Erhebung eines Solidaritätszuschlags zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer als Ergänzungsabgabe angeordnet.
Gerd Rose
Backmatter
Metadata
Title
Betrieb und Steuer
Author
Dr. Gerd Rose
Copyright Year
1992
Publisher
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-322-85310-3
Print ISBN
978-3-409-50977-0
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-85310-3