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2023 | OriginalPaper | Chapter

3. Bewertungsmodelle variabler Produkte in der Gesamtbanksteuerung

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Zusammenfassung

Im Vordergrund dieser Ausarbeitung steht die empirische Analyse der Entwicklung des Volumens variabel verzinslicher Bankprodukte, insbesondere der Sicht- und der Spareinlagen deutscher Kreditinstitute. Nachdem im zweiten Kapitel die theoretische Basis formuliert wurde und deutlich wurde, dass Produkte mit ungewisser Zins- und Kapitalbindung in vielen Disziplinen eine Sonderstellung einnehmen, dient der vorliegende Abschnitt einer trennscharfen Abgrenzung der jeweiligen Produkte sowie der zugehörigen Bewertungsmodelle. Zunächst ist die Bedeutung des Zinsergebnisses für deutsche Kreditinstitute zu erläutern. Hierzu erfolgt an erster Stelle die Darstellung der Bedeutung von Zinserträgen, Zinsaufwendungen und Zinsüberschuss.

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Footnotes
1
Vgl. hierzu ausführlich Kapitel 4.
 
2
Auch im aufsichtsrechtlichen Kontext.
 
3
Für das Jahr 2020 lagen zum Erstellungszeitpunkt der Dissertation noch keine Daten vor. Nach Meinung des Autors wird das Zinsergebnis auch in den folgenden Jahren die zentrale Ertragsquelle deutscher Kreditinstitute sein. Wenngleich aufgrund der Negativzinsphase mit weiterem Rückgang des Zinsergebnisses zu rechnen ist.
 
4
Im Vorjahr lag dieser Wert bei 38,3 Mrd. Euro.
 
5
Im Sinne des sogenannte Interbankenguthaben.
 
6
In einem Niedrigzinsumfeld sollten hier keine gravierenden Unterschiede in Anbetracht der Verzinsung vorliegen.
 
7
Vgl. hierzu auch die Bodensatztheorie aus Abschnitt 2.​1.​2.
 
8
Dies ist zu vergleichen mit den Erkenntnissen von (Wagner, 1857).
 
9
Grundsätzlich kann jedes Festzinsgeschäft per Kasse oder per Termin im Sinne eines Forward-Geschäftes vereinbart werden. Vgl. unter anderem (Kroon, 2009, S. 54).
 
10
Sowohl über die Börse als auch über den Interbankenhandel.
 
11
Die Optionsrechte des Kunden und etwaige Leistungsstörungen werden in diesem Zusammenhang nicht betrachtet. Eine ergänzende Kombination von Festzinsgeschäften mit Optionen beeinflusst nicht den Charakter von Festzinsgeschäften. Diese Optionen sind separat zu bewerten und zu disponieren.
 
12
Ein Teilaspekt der Marktzinsmethode, der in Abschnitt 2.​3.​1. erläutert wird.
 
13
Im Sinne von sogenannten referenzzinssatzgebundenen Geschäften.
 
14
Diese Anpassung kann z. B. bei Referenzierung an den 3-Monats EURIBOR alle 3 Monate erfolgen.
 
15
Beispielsweise 3-Monats EURIBOR zzgl. 50 bps.
 
16
Hierbei handelt es sich um sogenannte nicht referenzzinssatzgebundene Geschäfte.
 
17
Beispielsweise Anpassung nur zum Monatsende.
 
18
In diesem Sinne handelt es um Sichteinlagen.
 
19
Ohne Bindung an einen Referenzzinssatz.
 
20
Grundsätzlich sind auch innerhalb eines Tages mehrere Zinsänderungen möglich.
 
21
Für eine detaillierte Erläuterung des deutschen Banksystems vgl. (Hartmann-Wendels et al., 2019, S. 27 ff.).
 
22
Bei den Pfandbriefen existieren grundsätzlich vier Gattungen: Hypothekenpfandbriefe, Öffentliche Pfandbriefe, Schiffspfandbriefe und Flugzeugpfandbriefe. Vgl. grundsätzlich hierzu (Seel, 2014).
 
23
Im Aktuellen Niedrigzinsumfeld zahlen die Banken symbolisch für Spareinlagen und Tagesgeld 0,001 %. Vgl. hierzu unter anderem (Deutsche Bank, 2020; Sparkasse KölnBonn, 2020).
 
24
Hier ist die Aktivseite gemeint.
 
25
Hier ist die Passivseite gemeint.
 
26
Diese beinhalten auch die variabel verzinslichen Kredite.
 
27
Diese sind auf Verlangen des Kunden täglich auszuzahlen.
 
28
Diese steht genau im Widerspruch zu der Theorie der Fristenkongruenz von (Hübner, 1854).
 
29
Zur Systematisierung des Eigenkapitals in einer Bank vgl. (Hartmann-Wendels et al., 2019, S. 310 ff.).
 
30
Für regulatorische Hintergründe und in diesem Kontext für Anforderungen des Baseler Ausschusses sowie die daraus resultierenden Kapitalanforderungen vgl. (Zirkler, Hofmann & Schmolz, 2020, S. 11 ff.).
 
31
Kritisch diskutiert in (Reuse & Frère, 2019).
 
32
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat im Juli 2018 ihre neusten überarbeitete Leitlinien für das Management des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch EBA/GL/2018/02 veröffentlicht. Diese Leitlinien ersetzen die im Mai 2015 veröffentlichten Leitlinien EBA/GL/2015/08 und gelten ab dem 30. Juni 2019 mit einer Übergangregelung bis zum 31.12.2019. Die BaFin hat zunächst Teile der Leitlinien EBA/GL/2015/08 mit dem Rundschreiben 09/2018 umgesetzt. Mit dem Rundschreiben 06/2019 hat die BaFin das Rundschreiben 09/2018 abgelöst und weitere Teile der EBA Leitlinien berücksichtigt. Da die Umsetzung noch nicht abgeschlossen ist fokussiert sich diese Ausarbeitung auf die ursprüngliche Leitlinien EBA/GL/2015/08.
 
33
Für den Aufbau und Inhalt der Leitlinien EBA/GL/2018/02 vgl. (EBA, 2018).
 
34
Aus dieser Richtlinie geht folgendes hervor: „Die Überprüfung und Bewertung durch die zuständigen Behörden schließt auch das Zinsänderungsrisiko ein, dem die Institute bei Geschäften des Anlagebuchs ausgesetzt sind. Maßnahmen sind zumindest dann zu ergreifen, wenn der wirtschaftliche Wert eines Instituts aufgrund einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung von 200 Basispunkten oder einer in den Leitlinien der EBA definierten Änderung um mehr als 20 % der Eigenmittel absinkt“ (CRD IV, 2013, S. 391).
 
35
Dies kann z. B. der Fall sein, wenn nach aufsichtsrechtlicher Beurteilung das bankinterne Risikomanagement nicht den aufsichtsrechtlichen Anforderungen entspricht.
 
36
Für eine kritische Auseinandersetzung mit beiden Steuerungskreisen und möglicher Überleitungsrechnungen vgl. insbesondere (Reuse, 2016).
 
37
Hierbei handelt es sich sowohl um explizite als auch enthaltene Optionen.
 
38
Engl. Economic value of equity (EVE).
 
39
Gegenstand des Abschnitt 3.2.4.
 
40
Für eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema Auslagerungen im Rahmen der MaRisk-Novelle 7.0 vgl. unter anderem (Rahn, Kellen & Sieveritz, 2020).
 
41
Zum Erstellungszeitpunkt dieser Dissertation befand sich die MaRisk 7.0 in der Konsultation. Da sich aus der Konsultation auch noch Änderungen ergeben können, wird hierbei auf die zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausarbeitung gültigen MaRisk zurückgegriffen.
 
42
Die auch im Fokus der vorliegenden Untersuchung stehen.
 
43
Für eine empirische Analyse der neuen Zinsszenarien vgl. unter anderem (Reuse & Frère, 2019).
 
44
Die Verfügungsrechte beinhalten Ein- und Auszahlungen.
 
45
Diese Produkte stehen im Mittelpunkt dieser Dissertation.
 
46
Siehe hierzu insbesondere Abschnitt 2.​3.
 
47
Zum Konzept gleitender Durchschnitte vgl. unter anderem (Sievi, 1995, S. 224 ff.) und (Rümmele, 2009, S. 74 ff.).
 
48
In der aktuellen Niedrigzinsphase kann diese Prämisse nicht gehalten werden. Es kommt in der Praxis zur Korrekturrechnungen, die in dem Abschnitt 3.3.3. vorgestellt werden.
 
49
Diese Annahme kann im aktuellen Niedrigzinsumfeld nicht getroffen werden, da das Volumen von Sichteinlagen in einem solchen Niedrigzinsumfeld stets steigt. Zur Problematisierung vgl. Abschnitt 2.​1.​6.
 
50
Sparkassenspezifisches Sparprodukt.
 
51
Abbildung 3.12 verdeutlicht die aufgeführte Verzerrung.
 
52
Zu den Volumeneffekten vgl. (Sievi & Wegner, 2015, o.S.).
 
53
Vgl. hierzu ausführlich (Svoboda & Seel, 2019) und die dort aufgeführten Quellen.
 
54
Ein geplanter Volumenaufbau bzw. -abbau kann bspw. aus strategischen Gründen erfolgen.
 
55
Auch als Bodensatzdisposition bekannt.
 
56
Vgl. hierzu ausführlich Abschnitt 3.4.2.
 
57
Auch bei Instituten, die nicht der Sparkassenorganisation angehören, sollten alle Produkte mit dem Charakter der variablen Verzinsung entsprechend analysiert werden.
 
58
Vgl. hierzu insbesondere Abschnitt 3.2.4.
 
59
Für grundlegende Aspekte der Finanzmarktkrise vgl. (Dombert, 2012; Frenzl, 2009; Seel, 2013).
 
60
Hierbei wird von einem Mischungsverhältnis gesprochen.
 
61
Vgl. hierzu auch ausführlich (Svoboda & Seel, 2019, S. 219 ff.).
 
62
Dieser Sachverhalt stellt den Schwerpunkt der Untersuchung dar.
 
63
(Goebel et al., 1999) argumentieren, dass in der Praxis ein Untersuchungszeitraum von mindestens 5 Jahren und höchstens von 15 Jahren sinnvoll sei (Goebel et al., 1999, S. 73).
 
64
Hierbei sind insbesondere Rückumschichtungen von variabel verzinslichen in festverzinsliche Produkte von Interesse.
 
65
Für die theoretische Darstellung der Optionspreistheorie vgl. Abschnitt 2.​1.​3.
 
66
Für weiterführende Informationen über die Ausgestaltungsmöglichkeiten impliziter Optionen vgl. ausführlich (Bill, 2006, S. 33–42).
 
67
Auf die Integration faktischer Zinsuntergrenzen wird in Abschnitt 3.5. gesondert eingegangen.
 
68
(Kroon, 2009) kommt in seiner empirischen Ausarbeitung zu dem Ergebnis, dass insgesamt 80,6 % der Banken in seiner Umfrage eine mögliche Kündigung solcher Geschäfte in der Deckungsbeitragskalkulation nicht berücksichtigen. 19,4 % berücksichtigen diese in Form einer Ablauffiktion (Kroon, 2009, S. 161).
 
69
Vgl. für den theoretischen Hintergrund Abschnitt 2.​1.​3.
 
70
Auch als „Short-Position“ bekannt.
 
71
Steile Zinsstruktur > 0 %.
 
72
Die Bank würde in diesem Fall den Einlagezins erhalten und ihn nicht abführen.
 
73
Mit dem Grundgedanken haben sich (Balke et al., 2020) auseinandergesetzt. Die Autoren geben aber bereits den Hinweis, dass der vorgestellte Gedanke noch nicht vollumfänglich in der beschriebenen Form ausgestaltet ist und für die Praxis noch kein „best practice“ Fall darstellt.
 
74
Unter Moneyness wird der Wert des Strike-Preises einer Option ggü. dem aktuellen Kurs des Basiswertes verstanden.
 
75
Für die methodische Auseinandersetzung vgl. (Chorro, Guégan & Lelpo, 2015).
 
76
Das Basisrisiko steht auch aufsichtsrechtlich im Fokus. Vgl. hierzu Abschnitt 3.2.2.
 
77
Vgl. hierzu insbesondere Abschnitt 3.3.3. und (Svoboda & Seel, 2019, S. 213 ff.).
 
78
Vgl. hierzu Abschnitt 3.3.3.1.
 
79
In der vorliegenden Ausarbeitung liegt der Fokus auf Passivprodukte und insbesondere auf Sichteinlagen privater Kunden.
 
Metadata
Title
Bewertungsmodelle variabler Produkte in der Gesamtbanksteuerung
Author
Dr. Gennadij Seel
Copyright Year
2023
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-39991-7_3