2007 | OriginalPaper | Chapter
Bundesländer und Bundesrat
Author : Thomas Fischer
Published in: Handbuch zur deutschen Außenpolitik
Publisher: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Die ausschließliche Zuständigkeit der Bundesebene für die Außenpolitik gilt in der Staatsrechtslehre als klassisches Unterscheidungsmerkmal des Bundesstaates zum reinen Staatenbund. Entsprechend erklärt auch Artikel 32 als Schlüsselnorm des deutschen Grundgesetzes (GG) (→ Grundgesetz) zur Kompetenzverteilung auf dem Gebiet der auswärtigen Gewalt (Magiera 1997: 99) in seinem ersten Absatz, dass die Pflege der Beziehungen zu anderen Staaten grundsätzlich „Sache des Bundes“ ist. Noch bis in die jüngste Zeit wurde aus dieser Verfassungsbestimmung die Absicht des Grundgesetzgebers herausgelesen, „die mehrstufige Staatlichkeit des Bundesstaates nach außen hin souverän und impermeabel zu gestalten“ (Isensee 1987: 657).