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2022 | OriginalPaper | Chapter

2. Compliance – das zu untersuchende Phänomen

Author : Ellen Dietzsch-Lohbeck

Published in: Compliance als Treiber von Reputation

Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Compliance bedeutet zunächst nichts anderes als „The action or fact of complying with a wish or command.“. In der jüngeren Vergangenheit ist Compliance zum Schlagwort in der Wirtschaft geworden. In dieser Verwendung bedeutet Compliance laut Duden „regelgerechtes, vorschriftsgemäßes, ethisch korrektes Verhalten“ (Dudenredaktion o. J.).

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Footnotes
1
In dieser breiten Lesart findet sich der englische Begriff in vielen Disziplinen wieder. In der Kommunikationswissenschaft beschreibt Wilson unter dem Begriff „compliance gaining“ Phänomene der interpersonalen Kommunikation und versteht darunter „interactions during which one participant attempts to convince a second to perform some desired behavior that the second otherwise might not perform“ (2008: 1. Absatz).
 
2
Kompakter Überblick über die Wurzeln von Compliance bei Engelhart (2012: 285 ff.) und Eufinger (2014: 105 ff.)
 
3
Bei dem FCPA handelt es sich um ein Bundesgesetz der USA zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
 
4
Der FCPA wird auch auf ausländische Unternehmen mit Geschäftsbezug zu den USA angewendet.
 
5
Darunter sind bindende Grundsätze für die Strafbemessung an US-Bundesgerichten zu verstehen.
 
6
Zu den weltweit folgenreichsten Vorfällen zählen die Bilanzskandale von Enron im Jahr 2001 und von WorldCom im Jahr 2002.
 
7
Der Sarbanes–Oxley Act ist ein Bundesgesetz in den USA. Er hat das Ziel, Investoren zu schützen, indem Unternehmen, die am öffentlichen Kapitalmarkt der USA teilnehmen, zu einer genauen und zuverlässigen Berichterstattung verpflichtet werden (vgl. Coates 2007: 92).
 
8
Zusätzlich fordern die US-Behörden seit 2005 in FCPA-Verfahren Unternehmen dazu auf, eine angemessene Compliance-Struktur aufzubauen oder honorieren vorhandene Compliance-Systeme bei der Bemessung von Auflagen oder Strafen (vgl. Di Bianco 2013b: 434 f.).
 
9
Neben immensen Geldstrafen war eine Auflage der US-Behörden, ein Compliance-Management-System bei Siemens einzurichten.
 
10
Zum Beispiel erließ 2010 Großbritannien den UK Bribery Act und stellt damit die Bestechung sowohl von Amtsträgern als auch von Privatpersonen weltweit unter Strafe. Das Gesetz verlangt zudem die Einführung und Umsetzung eines Compliance-Management-Systems in Unternehmen.
 
11
Daimler und VW schufen beispielsweise eigens Vorstandsressorts, die neben Recht auch für Compliance und Integrität verantwortlich sind.
 
12
Bei Unternehmen in der Automobilindustrie waren es 79 %, die ein Compliance-Programm besitzen (vgl. Bussmann & Salvenmoser 2014: 20).
 
13
Einige Autoren, wie zum Beispiel Strothmeyer (2010: 55) sprechen in diesem Zusammenhang von Social Compliance und verstehen darunter „die Einhaltung von Sozialstandards und Nachhaltigkeitsversprechen“ und „die Kommunikation bestimmter unternehmerischer Wertvorstellungen“ (ebd.). In der internationalen wissenschaftlichen Debatte hat sich der Begriff Social Compliance bisher nicht durchgesetzt. Dies liegt sicher auch daran, dass eine sinnvolle Abgrenzung zu benachbarten Konzepten wie Corporate Social Responsibility, Nachhaltigkeit und Integrity Management fehlt und der neue Begriff keinen Erkenntnisgewinn verspricht.
 
14
In der amerikanischen Literatur wird häufig von „ethics programs“ gesprochen. Der Begriff wird synonym für „compliance programs“ verwendet (vgl. Treviño & Weaver 2003: 67).
 
15
Gefordert wird explizit ein „rules-and-values-based approach“ (Silverman 2008: 9). Ebenso verlangt der SOX „promotion of ′honest and ethical conduct`“ (Hess 2007: 1782).
 
16
In den USA wird die Rolle der Werte häufiger unter dem Stichwort Business Ethics statt Compliance diskutiert. Nachdem sich die Disziplin zunächst allgemein mit Moral und Wirtschaft auseinandersetzte, rückt nun der Aspekt „avoiding harm to others“ (Schwartz & Carroll 2008: 158, 166) in den Fokus. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der ethischen und moralischen Verantwortung, die über das Gesetz hinausgeht (vgl. ebd.: 159; van der Merwe & Puth 2014: 146). In Deutschland wird in diesem Zusammenhang immer häufiger von „Integrity Management“ gesprochen (vgl. Bussmann 2009: 519 f.; Grüninger et al. 2017: 59; Heißner & Benecke 2013: 2926; Martens & Kleinfeld 2018: 9; Thielemann 2005: 33; Wieland 2020: 18 ff.).
 
17
Eine tiefergehende Auseinandersetzung mit dem weithin rezipierten Ansatz von Paine findet sich bei Thielemann (2005).
 
18
Synonym wird auch von „values-oriented ethics programs“ (Treviño & Weaver 2003: 91) gesprochen.
 
19
Studien deuten darauf hin, dass der wertebasierte Ansatz im Vergleich zum regelbasierten das ethische Verhalten positiver beeinflusst (vgl. Treviño & Weaver 2003: 209 ff.; Überblick über weitere Studien bei Hess 2007: 1802 ff.).
 
20
Die Aussagekraft der Studie ist jedoch begrenzt, da die Befragung in nur einem Unternehmen durchgeführt wurde.
 
21
Weitere Rechtsgebiete wie Arbeitsrecht oder Umweltschutz bleiben in dieser Arbeit unberücksichtigt.
 
22
Mit Blick auf das Forschungsinteresse der Arbeit werden im Folgenden nur Konzepte zur unternehmerischen Verantwortung diskutiert, die eng mit dem Compliance-Konzept verbunden sind.
 
23
Eine Übersicht über verschiedene Definitionen findet sich bei Aguilera & Jackson (2010).
 
24
Dieser Ansatz folgt der Principal-Agent Theorie, die den Interessenkonflikt zwischen Prinzipalen (Eigentümer) und den Agenten (Manager) eines Unternehmens beschreibt. Die Wissenschaft zieht die Principal-Agent Theorie am häufigsten als theoretische Grundlage für Corporate Governance heran (vgl. L’Huillier 2014: 314). Einen Überblick über weitere theoretische Perspektiven auf das Konzept Corporate Governance findet sich bei L’Huillier (2014: 304 ff.).
 
25
In Deutschland sind diese Maßgaben im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) verankert. Er gibt die „wesentliche[n] rechtliche[n] Vorgaben verantwortungsvoller Unternehmensführung wieder“ (Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex 2019: 2) und richtet sich an alle an der Börse notierten Unternehmen in Deutschland (vgl. ebd.: 3).
 
26
Entgegen der Meinung von Junc (2010: 15) vermischen sich die beiden Perspektiven nicht, wenn im DCGK dem Vorstand die Aufgabe übertragen wird, die Regeleinhaltung sicherzustellen und dies als Compliance bezeichnet wird. Denn Regulierer können Vorgaben zu Compliance erlassen, die ein Unternehmen auszufüllen hat.
 
27
So greifen zum Beispiel Bergmoser, Theusinger & Gushurst (2008: 1 f.) beide Konzepte auf, verlieren aber kein Wort darüber, wie beide Konzepte zusammenhängen. Auch Engelhart führt beide Konzepte an, sieht aber nur eine Seite der Beziehung – nämlich Compliance als Teil von Corporate Governance (vgl. 2012: 48). Roth (2016: 67 ff.) versteht Compliance als Bestandteil von Corporate Governance. Sie geht ebenfalls nicht darauf ein, wie sich beide Konzepte voneinander abgrenzen lassen.
 
28
Zum Beispiel Nachhaltigkeit, Corporate Citizenship, Corporate Governance, Corporate Social Performance. Eine Übersicht über verschiedene Begrifflichkeiten im Umfeld von CSR findet sich beispielsweise bei Carroll, Brown & Buchholtz (2018: 33) und bei Taubken (2010: 41).
 
29
Eine Übersicht über die Definitionen und deren historische Entwicklung findet sich bei Carroll (1999).
 
30
Darunter fallen Maßnahmen aus den Bereichen Corporate Funding oder Corporate Volunteering, die häufig von Kommunikationsmaßnahmen begleitet werden (zum Beispiel Cause Related Marketing-Kampagnen).
 
31
Bereits 1979 definierte Carroll (1979: 499 f.) CSR als Konstrukt bestehend aus vier Kategorien, die die Erwartungen der Gesellschaft widerspiegeln. Das Modell wird auch heute noch zur Unterscheidung von CSR-Dimensionen herangezogen – zum Beispiel bei Treviño & Nelson (2011) und bei Stehr & Struwe (2017).
 
32
Eine aktuelle Beschreibung der vier Verantwortungsbereiche findet sich bei Carroll (2016) und bei Carroll et al. (2018).
 
33
Als ökonomische Verantwortung sieht Carroll (1991: 40 f.) das Streben nach Gewinn und einer starken Wettbewerbsposition. Sie ist die erforderliche Grundlage für alle anderen Verantwortungsbereiche (vgl. ders. 2016: 3; Carroll et al. 2018: 36). Grundsätzlich sollte bei CSR-Aktivitäten von Unternehmen immer davon ausgegangen werden, dass dabei ökonomische Aspekte direkt oder indirekt berücksichtigt werden. Denn die Gewinnorientierung ist Zweck eines jeden Wirtschaftsunternehmens.
 
34
Zum Compliance-Begriff siehe Abschnitt 2.1.
 
35
Anders sieht dies Behringer (2018). Er versteht soziale Verantwortung als eine Erscheinungsform von Compliance und ordnet sie als „dritte Intensitätsstufe“ von Compliance in einer Compliance-Pyramide ein (vgl. ebd.: 41). Die erste Stufe ist „Gesetzliche und andere verpflichtende Regeln“ (ebd.: 37 ff.). Die zweite Stufe umfasst „Best Practice“ (ebd.: 37 ff.). Eine Auseinandersetzung mit dem CSR-Ansatz fehlt jedoch, so dass die Einordnung CSR als Teil von Compliance nicht fundiert scheint.
Stehr und Struve (2017: 350) gehen vom engen Compliance-Verständnis aus, das nur Gesetzeskonformität verlangt, und grenzen davon CSR ab. CSR umfasst nach ihrem Verständnis die „ethisch/moralische unternehmerische Verantwortung“ (2017: 350) sowie die Erzeugung von ökonomischen Werten und Philanthropie. Die Autoren legen einerseits eine überholte Sichtweise auf Compliance zugrunde (vgl. Abschnitt 2.1). Andererseits bleibt unklar, wie sich die ethische Verantwortung der Unternehmen von der Schaffung ökonomischer Werte abgrenzt und was unter „Erzeugung von ökonomischen Werten“ (Stehr & Struve 2017: 346 ff., 350 ff.) konkret zu verstehen ist. Damit eignet sich dieser Ansatz nicht, um die Begriffe Compliance und CSR voneinander abzugrenzen.
 
36
Die Basis bildeten Unternehmen ohne Compliance-Programm (vgl. Bussmann et al. 2013: 28).
 
37
Bei 55 % der Befragten spielten zivilrechtliche und bei 59 % strafrechtliche Haftungsrisiken eine Rolle (vgl. Bussmann et al. 2013: 28).
 
38
Neben der Prävention kann eine effektive Compliance-Organisation auch der Schadensbegrenzung dienen und sich günstig auf die Straf- und Haftungsbemessung auswirken (vgl. Biegelman 2008: 61; Bussmann et al. 2018: 56 f.; Heißner 2014: 24; Roth 2016: 87).
 
39
Dazu zählen zum Beispiel Gewinnabschöpfung, Ausschluss bei Auftragsausschreibungen, Geldbußen und Schadensersatzzahlungen, Prozess- und Beratungskosten sowie Kursverlust oder Kaufzurückhaltung.
 
40
Allerdings dürfen Unternehmen Compliance nicht als reine PR-Maßnahme begreifen. Dies kann einen Bumerang-Effekt auslösen, wenn Stakeholder bemerken, dass Compliance nur eine Werbebotschaft ist.
 
41
Ausführlicher zur Kommunikation von Compliance siehe Abschnitt 4.​1.​3.
 
42
Ausführlicher siehe Abschnitt 2.3.3 zu kommunikativen Zielen und Funktionen. Haack & Reimann (2012: 15) verwenden den Begriff „Compliance Marketing“ und verstehen darunter „alle von einer Vielzahl von Mitarbeitern wahrnehmbare Maßnahmen, die im Rahmen (…) eines Compliance Management Systems seitens des Unternehmens ergriffen werden (…)“ (ebd.). Diese Definition lässt offen, ob es sich um Kommunikationsmaßnahmen handelt oder ob sie allen Compliance-Aktivitäten eine gewisse Marketingfunktion zuschreiben. Ferner lassen sie die Außenwirkung von Compliance außen vor und beziehen den Begriff nur auf unternehmensinterne Zielgruppen.
 
43
Bei Vermögensdelikten berichteten alle betroffenen Unternehmen der Automobilbranche (100 %) und 76 % der betroffenen Unternehmen aller Branchen von Reputationsschäden. Bei Korruption und Bestechung war dies bei 67 % der betroffenen Unternehmen der Automobilbranche und bei 76 % der betroffenen Unternehmen aller Branchen der Fall. (vgl. Bussmann & Salvenmoser 2014: 19).
 
44
Die Autoren untersuchten den Zusammenhang von Fehlverhalten und Reputation anhand US-amerikanischer Unternehmen und stellten über einen Zeitraum von sechs Jahren den Reputationsindex von Fortune´s World´s Most Admired Companies der Anzahl von „concerns“ anhand der KLD Datenbank zu CSR gegenüber. Daraus ergab sich ein Panel mit 1.776 Datensätzen (vgl. 2014: 157).
 
45
Die einzigen Ausnahmen bildeten Fehlverhalten im Diversity- und Umweltbereich. Bei ersterem führte Fehlverhalten zu Reputationseinbußen, bei letzterem sogar zu einer signifikant besseren Reputation verglichen mit Unternehmen, bei denen keine Unregelmäßigkeiten bekannt waren (vgl. Jackson & Brammer 2014: 158).
 
46
Reputation gilt als mehrdimensionales Konstrukt, das unterschiedliche Bereiche eines Unternehmens widerspiegelt. Überblick über verschiedene Reputationsdimensionen siehe Abschnitt 3.​3.
 
47
So ist es zum Beispiel möglich, dass sich Fehlverhalten auf die ethisch-moralische Reputationsdimension auswirkt, aber die Reputation hinsichtlich Produktqualität dennoch steigt. Dann kann die Gesamtreputation gleich bleiben oder sich gar verbessern, obwohl ein Unternehmen sich nicht compliant verhalten hat.
 
48
Zavyalova (2014: 183 f.) geht davon aus, dass Fehlverhalten die Reputation sogar positiv beeinflusst. Dies begründet sie mit Annahmen zur kognitiven Dissonanz und der Framing-Theorie. Demnach versuchen Stakeholder, die sich mit einem Unternehmen stark identifizieren, negative Vorkommnisse zu rechtfertigen und negative Informationen in einem anderen Frame zu betrachten, um so ihre persönliche Identität zu schützen. Dadurch würden negative Ereignisse bei Unternehmen mit hoher Reputation positiv wirken (vgl. ebd.: 183 f.).
 
49
Selbst das Thema interne Compliance-Kommunikation haben bislang vor allem die Wirtschaftswissenschaften und die Rechtswissenschaft aufgegriffen. In diesen Auseinandersetzungen spielen Forschungsergebnisse der Kommunikationswissenschaft – wenn überhaupt – eine marginale Rolle. Ausführlicher zur Compliance-Kommunikation siehe Abschnitt 4.​1.​3.
 
50
In der Studie werden die Begrifflichkeiten Compliance und Corporate Governance nicht definiert und voneinander abgegrenzt, sondern synonym verwendet.
 
51
Neben der Sozialreputation unterscheidet Eisenegger zwischen der funktionalen und der expressiven Reputation. Ausführlicher zum Messansatz von Eisenegger siehe Abschnitt 3.​3.​2.​4.
 
52
Die Studie basiert auf einer inhaltsanalytischen Reputationsanalyse von 15.000 Medienbeiträgen aus zehn schweizerischen Leitmedien über zwölf Großkonzerne im Zeitraum von 1999 bis 2002.
 
53
Die Forschungsfragen und Hypothesen sind nicht fortlaufend nummeriert, sondern aufeinander aufbauend angeordnet.
 
Metadata
Title
Compliance – das zu untersuchende Phänomen
Author
Ellen Dietzsch-Lohbeck
Copyright Year
2022
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-39454-7_2

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