2008 | OriginalPaper | Chapter
Compliance in der Unternehmerpraxis
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Compliance war vor gut zehn Jahren in Deutschland ein noch gänzlich unbekannter Begriff. Er umschreibt die Pflicht, die für das Unternehmen geltenden Gesetze einzuhalten. Dies ist keine neue Erkenntnis. Insoweit ist Compliance zu Recht als eine Binsenweisheit bezeichnet worden.
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Neu ist jedoch die Einbettung der Compliance in einen größeren Zusammenhang. Es wäre für die Geschäftsleitung eine Illusion zu glauben, Compliance vollziehe sich im Unternehmen stets von selbst. Richtig ist vielmehr, dass eine vorbildliche Compliance sowohl aus organisationstheoretischer Sicht wie auch aus rechtlicher Sicht ein proaktives Vorgehen der Geschäftsleitung erforderlich macht und das gesamte Unternehmen erfassen muss. Compliance beschränkt sich deshalb nicht allein auf das Postulat der Rechtstreue des Unternehmens, sondern umschreibt die Summe der organisatorischen Maßnahmen eines Unternehmens, mit denen gewährleistet werden soll, dass sich die Geschäftsleitung wie auch die Mitarbeiter des Unternehmens rechtmäßig verhalten.