1991 | OriginalPaper | Chapter
DDR: Vom sozialistischen Einheitsstaat in die föderale und kommunale Demokratie
Author : Christoph Hauschild
Published in: Staat und Stadt
Publisher: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Included in: Professional Book Archive
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Der Übergang der DDR vom sozialistischen Einheitsstaat in die föderale und kommunale Demokratie kann nur unter Einbeziehung der Gesamtheit des äußeren und inneren Staatsaufbaus adäquat erfaßt werden. Das Staatssystem der DDR beruhte auf den Prinzip der „Einheit der Staatsorgane“, das sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Hinsicht eine Gewalteneinheit statt einer Gewaltentrennung verwirklichen sollte. Auch wenn ab 1988 Bestrebungen aufkamen, Städten und Gemeinden eine besondere kommunalpolitische Leistungs- und Integrationsfunktion zukommen zu lassen, konnte dennoch nicht von einer gegenständlich abgrenzbaren Kommunalverwaltung gesprochen werden. Die Staatsrechtswissenschaft der DDR unterschied bis zuletzt nur zwischen zentralen und örtlichen Staatsorganen. Die örtliche Verwaltung selbst war dreistufig in die Bezirks- und Kreisebene sowie die Ebene der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gegliedert1.