1998 | OriginalPaper | Chapter
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Gewährträger der Meinungsvielfalt innerhalb der dualen Rundfunkordnung
Author : Andreas Damm
Published in: Gebührenprivileg und Beihilferecht
Publisher: Springer Berlin Heidelberg
Included in: Professional Book Archive
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Die Darstellung der allgemeinen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Veranstaltung von Rundfunk hat gezeigt, daß die Errichtung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten als Garant für die Umsetzung des „klassischen Rundfunkauftrages“unmittelbare Folge der technisch-finanziellen Sondersituation des Rundfunks war. Mit Entstehen einer dualen Rundfunkordnung stellte sich jedoch die Frage nach Standort und Funktion des binnenpluralistisch organisierten und gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Verhältnis zu privat veranstalteten Rundfunk1. Vor allem eine in der Literatur vertretene subjektivrechtliche Sichtweise der Rundfunkfreiheit fordert eine differenzierte Aufgabenbeschreibung zwischen den beiden Säulen der Rundfunkordnung, weil in einem gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein Eingriff in die Rundfunkveranstalterfreiheit der privaten Anbieter kraft Konkurrenz gesehen wird2, der auf das für die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Vorgaben erforderliche Maß zu begrenzen sei. Demzufolge weist diese Ansicht dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk lediglich eine ergänzende, publizistische Schwächen privater Anbieter kompensierende Funktion zu, die sich im wesentlichen auf die Vermittlung von kulturell ausgerichteten Minderheitenprogrammen beschränkt3.