2019 | OriginalPaper | Chapter
Der Schutz des Unternehmens
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Neben dem Unternehmer, der als natürliche Person denselben Persönlichkeitsschutz genießt wie Angehörige anderer Berufe, kann sich auch das Unternehmen selbst zur Wehr setzen gegen die unbefugte Benutzung seines Namens, seiner Embleme und Produktbezeichnungen, die Veröffentlichung seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstiger firmeninterner Angelegenheiten, Ehrverletzungen, (sonstige) geschäftsschädigende Äußerungen – auch in Form von Testberichten – und Boykottaufrufe.