2011 | OriginalPaper | Chapter
Die Änderung von Anforderungen an Mitarbeiter als Kündigungsgrund
Authors : Dr. Frank Deickert, Prof. Dr. Björn Maier, Prof. Dr. Dr. Diegfried Schwab
Published in: Erfolgsfaktor Controlling
Publisher: Centaurus Verlag & Media
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Kann ein Arbeitnehmer in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen nicht lesen, kann dies eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 28.01.2010 entschieden. Der Arbeitgeber dürfe von seinen Arbeitnehmern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangen, soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich sei. Darin liege keine nach § 3 Abs. 2 AGG verbotene mittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft. Der Arbeitgeber verfolge ein legitimes Ziel im Sinne des AGG, wenn er beispielsweise aus Gründen der Qualitätssicherung schriftliche Arbeitsanweisungen einführt, so das BAG in seiner Begründung.3