2008 | OriginalPaper | Chapter
Die Entwicklung des Rechts der Armut zum modernen Recht der Existenzsicherung
Author : Knut Hinrichs
Published in: Handbuch Armut und Soziale Ausgrenzung
Publisher: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Das moderne Recht der Existenzsicherung geht auf das Recht der Armut zurück und hat seine Quellen damit im Polizeirecht. Während der Arme früher grundsätzlich aus der bürgerlichen Gesellschaft ausgeschlossen war, indem ihm seine Eigenschaft als Rechtsperson abgesprochen wurde, wird er im demokratischen Rechtsstaat durch das Recht grundsätzlich eingeschlossen und zwar durch das verfassungsrechtliche Institut der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), das zusammen mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) den Schutz des ‚soziokulturellen
Existenzminimums‘
verbürgt. Das deutsche Recht widmet sich im SGB II und im SGB XII diesem Fürsorgerecht, das sich mit seinen
Strukturprinzipien
deutlich vom übrigen Recht abgrenzt. Ein Blick in die einschlägigen Regelungen zeigt, dass das Recht die Armut selbst nicht beseitigt, sondern einhegt und als Referenzsystem erhebliche Bedeutung für den modernen ‚sozialen Interventionsstaat‘ erlangt hat.