2011 | OriginalPaper | Chapter
Die Hybridisierung der Versicherungssysteme
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Seit Anfang der 1990er Jahre unterliegen die beiden Versicherungssysteme zum Teil deutlichen Veränderungen, die einerseits zwar auf eine Annäherung hindeuten, andererseits aber die wesentlichen Grundstrukturen der Systeme jeweils bewahrt haben (Wasem 1995; Fuchs 2000; Böckmann 2009). Diese Konvergenzbewegung ist dadurch gekennzeichnet, dass Wesensmerkmale des einen Systems in die Strukturen des jeweils anderen Systems eingeführt wurden. Mit Konvergenz ist jedoch nicht unbedingt eine wechselseitige Übernahme exakt übereinstimmender Ausgestaltungsdetails gemeint, sondern eine Aufweichung der idealtypischen Ausprägungen beider Versicherungszweige. Für die traditionell eher marktwirtschaftlich organisierte PKV bedeutete der Konvergenzprozess vor allem eine Zunahme sozialpolitisch motivierter, staatlicher Regulierung. Für die GKV hingegen manifestierte sich dieser Wandel vor allem in der weitgehenden Aufwertung wettbewerblicher
und
regulativer Elemente (Lange 2004: 9-10; Böckmann 2007: 14). Während jedoch die Reformen der GKV in Öffentlichkeit, Wissenschaft und Politik regelmäßig große Aufmerksamkeit erfahren haben, vollzogen sich viele Veränderungen in der PKV vergleichsweise lautlos. Auch wenn die PKV das marktwirtschaftliche Pendant zur GKV darstellt, unterliegt sie seit jeher einer Reihe sozialpolitisch motivierter Regulierungen, die ihren Ausdruck in verschiedenen gesetzlichen Vorschriften finden. Obwohl kein unmittelbarer Zusammenhang zum Beginn der Konvergenzphase in der GKV besteht, wurden fast zeitgleich auch im privaten Versicherungsbereich „versicherungsfremde“ Systemelemente eingeführt und sozialpolitische Regulierungen stärker im Rechtssystem verankert. Zunächst sollen hier die Maßnahmen betrachtet werden, die den Konvergenzprozess für die PKV begründet haben.