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2001 | OriginalPaper | Chapter

Die verfassungsrechtlichen Grundlagen und Grenzen gemeindlicher Wirtschaftstätigkeit

Author : Christian Otto

Published in: Die Grenzen gemeindlicher Wirtschaftsbetätigung

Publisher: Centaurus Verlag & Media

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Nach Art. 28 II GG muss den Gemeinden das Recht gewährleistet sein „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich zu regeln”. Damit erweckt der unmittelbare Verfassungswortlaut den An-schein, es handele sich lediglich um eine Verpflichtung an die Länder, ihrerseits die gemeindliche Selbstverwaltung zu gewährleisten35. Dahingegen wird die Gewährleistung des Art. 28 II GG, auch entgegen ihrer systematischen Stellung, allgemein nicht als Normativbestimmung, sondern als Durchgriffsnorm, d.h. unmittelbar geltende Garantienorm qualifiziert36. In diesem Sinne nimmt, nach weitgehend unbestrittener Ansicht, auch die gemeindliche Wirtschaftsbetätigung an der unmittelbaren verfassungsrechtlichen Garantie gemeindlicher Selbstverwaltung aus Art. 28 II GG teil37. Ob und in wieweit sich aus dieser verfassungsrechtlichen Gewährleistung konkrete Maßgaben für eine wirtschaftliche Betätigung der Gemein-den ergeben, ist jedoch nach wie vor durchweg umstritten und gilt es deshalb im folgenden Abschnitt zu ermitteln.

Metadata
Title
Die verfassungsrechtlichen Grundlagen und Grenzen gemeindlicher Wirtschaftstätigkeit
Author
Christian Otto
Copyright Year
2001
Publisher
Centaurus Verlag & Media
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-86226-362-2_2