Skip to main content
Top

2012 | OriginalPaper | Chapter

7. Eine kurze Geschichte der Medien als Vierte Gewalt

Author : Oliver Bidlo

Published in: Tat-Ort Medien

Publisher: VS Verlag für Sozialwissenschaften

Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.

search-config
loading …

Zusammenfassung

ür die Rolle der Medien in der Gesellschaft und im Staat wurde seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts oft der Begriff des Vierten Standes oder der vierten Gewalt (oder Macht) verwendet (siehe auch Fußnote 11). Medien bilden neben der Exekutive (ausführende Gewalt), Judikative (Rechtsprechung) und der Legislative (Gesetzgebung) ein Korrektiv, das durch Öffentlichkeit über die Korrektheit und Angemessenheit der anderen Gewalten wacht (vgl. auch Reichertz 2011a; Reichertz et al. 2011).

Dont have a licence yet? Then find out more about our products and how to get one now:

Springer Professional "Wirtschaft+Technik"

Online-Abonnement

Mit Springer Professional "Wirtschaft+Technik" erhalten Sie Zugriff auf:

  • über 102.000 Bücher
  • über 537 Zeitschriften

aus folgenden Fachgebieten:

  • Automobil + Motoren
  • Bauwesen + Immobilien
  • Business IT + Informatik
  • Elektrotechnik + Elektronik
  • Energie + Nachhaltigkeit
  • Finance + Banking
  • Management + Führung
  • Marketing + Vertrieb
  • Maschinenbau + Werkstoffe
  • Versicherung + Risiko

Jetzt Wissensvorsprung sichern!

Springer Professional "Wirtschaft"

Online-Abonnement

Mit Springer Professional "Wirtschaft" erhalten Sie Zugriff auf:

  • über 67.000 Bücher
  • über 340 Zeitschriften

aus folgenden Fachgebieten:

  • Bauwesen + Immobilien
  • Business IT + Informatik
  • Finance + Banking
  • Management + Führung
  • Marketing + Vertrieb
  • Versicherung + Risiko




Jetzt Wissensvorsprung sichern!

Footnotes
1
Der Art. 20 darf in seinem ursprünglichen Bestand von den Abs. 1 bis 3 und in seinem Sinngehalt nicht verändert werden. Er ist durch die sog. Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes) geschützt, die gewisse Verfassungsänderungen verhindert: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Art. 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“
 
2
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass das deutsche Wort ‚Nachrichten‘, das heute eine Faktendarstellung meint, seine ursprüngliche Bedeutung immer noch in sich trägt: nach richten, was ja soviel meint wie danach richten, sich daran ausrichten, sich daran halten. Man schaue ins Wörterbuch der Gebrüder Grimm unter ‚Nachricht‘: „nachricht, f. erst seit dem (17. jahrh. 1) mittheilung zum darnachrichten und die darnachachtung“. Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bde. in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961. Zu finden unter: http://​woerterbuchnetz.​de.
 
3
Die zu jener Zeit noch von dem monokausalen Stimulus-Response-Modell ausgingen und es als valide ansahen.
 
4
Zu finden unter http://​www.​djv.​de/​DJV-Flyer-und-Broschueren.​1257.​0.​html [02.04.11], hier die Broschüre „Berufsbild“, Stand Januar 2009.
 
5
Der Flyer „DJV – Die Profis, unter http://​www.​djv.​de/​DJV-Flyer-und-Broschueren.​1257.​0.​html [02.04.11].
 
6
Das soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Zuge der nahezu unüberschaubaren Menge an Informationsangeboten im Internet nicht nur die Validität der Informationen ein mögliches Problem ist. Allein um gefunden und dann gelesen zu werden, bedarf es mittlerweile eines hohen finanziellen Mitteleinsatzes, so dass auch im Internet wirtschaftliche Gesichtspunkte und ökonomisches Potenzial eine Rolle spielt. Dennoch bleibt der Umstand, dass die Grundinfrastruktur mittels eines Computers, Internetanschlusses und einer Webseite gelegt werden kann und damit überschaubar bleibt.
 
7
Man denke hier z. B. an Fernsehformate wie SAT.1-Akte 2012-Reporter kämpfen für Sie!
 
8
Was an dieser Stelle auch nicht zwingend ausgeschlossen wird.
 
Metadata
Title
Eine kurze Geschichte der Medien als Vierte Gewalt
Author
Oliver Bidlo
Copyright Year
2012
Publisher
VS Verlag für Sozialwissenschaften
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-531-19457-8_7