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2017 | Book

Einführung in den Gutachtenstil

15 Klausuren zum Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht

Author: Brian Valerius

Publisher: Springer Berlin Heidelberg

Book Series : Tutorium Jura

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About this book

Das Buch erläutert den sogenannten Gutachtenstil. Anschauliche Beispiele und zahlreiche Ratschläge sollen sowohl den Umgang mit dem Gutachtenstil als auch die Herangehensweise insbesondere an Klausuren erleichtern. Schließlich setzt ein erfolgreiches Jurastudium außer den nötigen juristischen Kenntnissen auch die Beherrschung des Gutachtenstils voraus, der die Studentinnen und Studenten bis zum ersten Examen in Klausuren und Hausarbeiten begleiten wird. Zur praktischen Übung enthält das Buch zudem insgesamt 15 Klausuren zum Bürgerlichen Recht, zum Strafrecht und zum Öffentlichen Recht samt ausformulierten Lösungsvorschlägen. Da das Werk speziell für Studienanfänger konzipiert und geschrieben wurde, sind die Themen der Klausuren den Vorlesungen der ersten beiden Semester entnommen.

Table of Contents

Frontmatter

Einführung in den Gutachtenstil

Frontmatter
§ 1 Einleitung
Zusammenfassung
Mit der Aufnahme eines Studiums beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Die Studentinnen und Studenten treten in die entscheidende Phase ihrer Ausbildung und verschreiben sich für einige Jahre demjenigen Fachgebiet, mit dem sie sich für den Rest ihres beruflichen Lebens beschäftigen wollen. Ebenso hält das Privatleben einschneidende Veränderungen und wertvolle Erfahrungen bereit, stehen doch viele zum ersten Mal fernab vom elterlichen Heim auf eigenen Füßen und müssen und dürfen ihr Leben selbst in die Hand nehmen. Damit geht eine nicht geringe Verantwortung einher, an die es sich erst einmal zu gewöhnen gilt.
Brian Valerius
§ 2 Zum Gutachtenstil
Zusammenfassung
Die schlechte Nachricht vorweg: Das Studium der Rechtswissenschaft wird in den ersten Semestern oftmals unterschätzt. Schließlich scheinen die Fakten – Semesterferien von über 20 Wochen und in der verbleibenden Vorlesungszeit eine im Vergleich zur Ober- bzw. Kollegstufe des Gymnasiums zumeist geringere Wochenstundenzahl – für einen eher gemütlichen und erholsamen Studiengang zu sprechen. All dies könnte den Eindruck erwecken, dass das Jurastudium für einen gestandenen Abiturienten, der seine Hochschulreife ggf. in lernintensiven Leistungskursen unter Beweis gestellt hat, weder mit großem Aufwand verbunden noch eine ernst zu nehmende Herausforderung sei.
Brian Valerius
§ 3 Der Ernstfall: Lösung einer Klausur
Zusammenfassung
Die wesentlichen Grundzüge für ein verständliches Gutachten wurden nunmehr zwar vorgestellt. Vor das Gutachten hat der Prüfer aber zunächst den Aufgabentext gestellt. Bevor in einer Klausur das Gutachten verfasst wird, warten somit noch ein paar weitere Probleme und Herausforderungen auf den Prüfling, die jedoch mit etwas Übung ohne Weiteres zu meistern sind.
Brian Valerius

Fünf Klausuren zum Bürgerlichen Recht

Frontmatter
§ 4 Einführende Hinweise
Zusammenfassung
Die ersten fünf Klausuren beschäftigen sich mit dem Bürgerlichen Recht. Gegenstand ist der Allgemeine Teil des BGB, der gewöhnlich im ersten Semester gelehrt wird. Selbst wenn sich eine Klausur auf Probleme aus dem Allgemeinen Teil konzentriert, dessen Regeln grds. für das gesamte betreffende Gesetz gelten, sind nicht sämtliche Vorkenntnisse aus dem Besonderen Teil entbehrlich. So knüpfen Klausuren zum Allgemeinen Teil des BGB zumeist an spezielle Vertragstypen aus dem Schuldrecht an, vor allem an den Kaufvertrag. Insoweit genügt aber zumeist, die gegenseitigen (Haupt-)Pflichten zu kennen, d. h. vor allem die Pflicht des Verkäufers, die Kaufsache dem Käufer zu übergeben und zu übereignen (§ 433 Abs. 1 Satz 1 BGB), sowie die Pflicht des Käufers, den Kaufpreis zu entrichten (§ 433 Abs. 2 BGB).
Brian Valerius
§ 5 Klausur 1: Schwere Verhandlungen
Zusammenfassung
Grundfall: Der frisch vermählte V will sich von seinem wilden Leben verabschieden und sein Motorrad der Marke „Harley-Davidson“ verkaufen. Daher setzt er in einer lokalen Tageszeitung eine Annonce auf, die wie folgt abgedruckt wird:
Brian Valerius
§ 6 Klausur 2: Korrespondenz mit Hindernissen
Zusammenfassung
TV-Junkie V befindet sich in Geldnöten und erwägt den Verkauf seiner wertvollen Sammlung von Originalrequisiten einer US-amerikanischen Fernsehserie aus den 1960ern. Er erinnert sich an eine Unterhaltung mit dem Frührentner K, der ihm auf der letzten Convention seine Sammlung abkaufen wollte und ihm vorsorglich seine Adresse gab. Schweren Herzens schreibt V einen Brief, in dem er dem K seine detailliert beschriebene Sammlung zu einem bestimmen Preis anbietet. Da er das Geld dringend benötigt, setzt er dem K zugleich eine Annahmefrist von zwei Wochen und gibt den Brief umgehend zur Post.
Brian Valerius
§ 7 Klausur 3: Der verschwiegene Unfall
Zusammenfassung
Automobilliebhaber A will sich einen neuen Sportwagen zulegen und daher sein altes Gefährt verkaufen. Freund F gibt ihm den Tipp, dass seine Bekannte B gerade einen günstigen Gebrauchtwagen suche. F vermittelt ein Treffen zwischen A und B, zu dem sich B von ihrem Sohn und Hobbymechaniker S bringen lässt. B ist von dem Wagen auf Anhieb begeistert und möchte ihn unbedingt erwerben, wenn S keine Mängel daran feststellen sollte.
Brian Valerius
§ 8 Klausur 4: Filme auf Raten
Zusammenfassung
Grundfall: Der 17-jährige Auszubildende A will sich schon seit längerem ein leistungsstarkes Heimkinosystem zulegen. Entsprechend hoch ist sein Interesse, als er im Training seines Sportvereins von dem Mitglied V erfährt, dass dieser sein erst wenige Monate altes hochmodernes Heimkinosystem verkaufen will. Für seinen Vereinskollegen macht V ein besonders günstiges Angebot und verlangt nur die Hälfte des eigentlichen Werts seines Systems als Gegenleistung. Da selbst dieser Preis 500 € beträgt, bittet A sich etwas Bedenkzeit aus. V gewährt ihm die Bitte und erwartet seine Antwort im nächsten Training.
Brian Valerius
§ 9 Klausur 5: Möbelkauf ist Vertrauenssache
Zusammenfassung
Grundfall: Junggeselle J ist auf der Suche nach einer Couchgarnitur für sein Wohnzimmer. Bei einem Einkaufsbummel durch sein Stammmöbeleinrichtungshaus des G glaubt er, endlich fündig geworden zu sein. Da er sich jedoch nicht allzu sicher in seiner Wahl von Farben und Mustern fühlt, möchte er nicht allein entscheiden, ob die Couchgarnitur mit der restlichen Ausstattung seines Wohnzimmers harmoniert.
Brian Valerius

Fünf Klausuren zum Strafrecht

Frontmatter
§ 10 Einführende Hinweise
Zusammenfassung
Die ersten Lehrveranstaltungen zum Strafrecht behandeln in der Regel den Allgemeinen Teil des StGB, dessen Grundsätze auf sämtliche Straftatbestände des Besonderen Teils anwendbar sind. Ähnlich wie im Zivilrecht ist es in einer Fallklausur nicht möglich, den Allgemeinen Teil völlig unabhängig zu behandeln. Vielmehr setzt die Strafbarkeit eines Verhaltens als Aufhänger zumindest eine konkrete Strafvorschrift aus dem Besonderen Teil voraus. Zumindest die Schwerpunkte der folgenden fünf Klausuren entstammen jedoch dem Allgemeinen Teil. Aus dem Besonderen Teil werden lediglich Körperverletzungs- und Tötungsdelikte herangezogen, die den Studentinnen und Studenten bereits in den ersten strafrechtlichen Veranstaltungen begegnen dürften.
Brian Valerius
§ 11 Klausur 6: Eine schrecklich nette Apothekerfamilie
Zusammenfassung
Der Apothekeninhaber Dr. V liegt nach einem gescheiterten Selbstexperiment im Koma. Sein Tod steht unmittelbar bevor. Nach seinem testamentarischen Willen sollen seine drei Söhne A, B und C, die allesamt ihr Pharmaziestudium mit Auszeichnung absolviert haben, gemeinsam seine Apotheke fortführen. In den letzten Jahren haben allerdings der Rückgang der Kundenzahlen und die Konkurrenzapotheke auf der anderen Seite des Marktplatzes die Lukrativität des väterlichen Geschäftes erheblich gemindert. Um sich eine hinreichende Entlohnung für ihr jahrelanges Studium zu sichern, kommen A, B und C unabhängig voneinander auf die Idee, ihren Erbteil vorsorglich zu vergrößern.
Brian Valerius
§ 12 Klausur 7: Casanovas Ende
Zusammenfassung
Auf der Suche nach einer neuen Eroberung begibt sich Casanova C eines schönen Sommerabends in eine Diskothek. Als er dort in einem jungen weiblichen Gast ein reizvolles Ziel erblickt, verschwendet er keine Zeit, um Bekanntschaft mit ihr zu schließen. Deren Freund und professioneller Boxer A, der wenige Augenblicke später von der Bar zurückkehrt, ist über das sich ihm bietende Schauspiel alles andere als erfreut. Da dem C weder der missbilligende Gesichtsausdruck des A noch dessen Statur entgeht, sucht er das Weite.
Brian Valerius
§ 13 Klausur 8: Film ab!
Zusammenfassung
A nutzt einen lauen Frühlingsabend, um ihre Lungen bei einem Spaziergang in den Flussauen unweit ihres Domizils mit frischer Luft zu füllen und sich von der gerade absolvierten fernöstlichen Kampfsportstunde zu erholen. Auf einmal bemerkt sie Hilfeschreie von der nahegelegenen Brücke. Im Lichtkegel mehrerer großer Scheinwerfer erspäht sie einen schwarz gekleideten und maskierten Mann M, der eine junge Frau F mit einer Pistole bedroht. Kurz entschlossen möchte sie F zur Hilfe eilen und sprintet zur Brücke. Mittlerweile verärgert über die Menschenmenge, die das Geschehen auf der Brücke neugierig, aber untätig beobachtet, läuft sie von M unbemerkt auf ihn zu und versetzt ihm von hinten einen gezielten Kantenhieb auf die Nackenwirbel. Sie möchte ihm damit augenblicklich das Bewusstsein rauben, bevor M irgendeine Gelegenheit hat, einen Schuss aus seiner Waffe abzugeben. A weiß, dass ein solcher Schlag auf die Nackenwirbel unter Umständen tödlich verlaufen kann, vertraut aber darauf, dass nichts Größeres passieren werde. M klappt wie vom Blitz getroffen ohnmächtig zusammen. Als eine energische und aufgeregte Stimme aus dem Hintergrund „Cut“ ruft, registriert A, dass sie in Aufnahmen eines Filmteams geraten ist und die Szene zwischen M und F lediglich gestellt war. M ist eine Prise Riechsalz und ein paar Eisbeutel später wieder komplett hergestellt und trägt außer einem sichtbaren blauen Fleck keine Verletzungen davon.
Brian Valerius
§ 14 Klausur 9: Der selbsternannte Hilfssheriff
Zusammenfassung
Frührentner A ist Ordnungshüter und Weltverbesserer aus Leidenschaft, der in seiner Freizeit für Recht und Ordnung sorgen will. Eines späten Morgens bemerkt er bei seiner Patrouille den Studenten S auf dem reichlich gefüllten Fahrradstellplatz der örtlichen Universität. Da S sich mehrmals auf dem Stellplatz umschaut, bevor er zu einem bestimmten Fahrrad geht, und dort einige Minuten benötigt, um das Schloss zu öffnen, keimt in A der Verdacht auf, dass es sich bei S um einen Fahrraddieb handelt. Seinen Verdacht sieht er in dem äußeren Erscheinungsbild des S bestätigt, der als bekennender Woodstock-Revival-Anhänger lange zottelige Haare und einen wild wuchernden Bartwuchs aufweist sowie zerrissene Bekleidung trägt. In Wahrheit ließ S sein Fahrrad am Vorabend an der Universität stehen, bevor er sich ins Nachtleben stürzte, fuhr mit dem Taxi nach Hause und will nun sein Rad abholen. Dabei dauert es infolge seines Restalkohols etwas länger, bis er sein Fahrrad identifizieren und sein Fahrradschloss aufschließen kann. A nutzt die Zeit, um sich von hinten an den vermeintlichen Übeltäter anzuschleichen und ihm mit einer schnellen und geübten Bewegung den Arm auf den Rücken zu drehen. Durch den resoluten Griff des A erleidet S einen blauen Fleck am Handgelenk. A betätigt eine Kurzwahltaste seines Mobiltelefons und benachrichtigt die örtliche Polizeidienststelle. Die Zeit bis zum Eintreffen der Polizei nutzt er, um S eine Lektion zu erteilen und ihm ein paar schmerzhafte Schläge in die Magengrube zu verpassen. A glaubt, dazu im Rahmen seines Festnahmerechts berechtigt zu sein, um jegliche Gegenwehr von vornherein auszuschließen.
Brian Valerius
§ 15 Klausur 10: Ein gebrochenes Herz
Zusammenfassung
Frauenschwarm F hat sich nach leidenschaftlicher, wenngleich nur wenige Tage währender Beziehung von der Fleischereifachverkäuferin A getrennt. Während A glaubt, mit F die Liebe ihres Lebens verloren zu haben, unternimmt F bereits neue Eroberungsfeldzüge. Als A eines Abends aus Liebeskummer nicht schlafen kann, geht sie die romantischen Plätze ihrer Beziehung zu F ab. Als sie dabei an „ihrem“ Tisch bei „ihrem“ Italiener den F mit dessen neuer Flamme erblickt, öffnen sich ihr die Augen. Sie beschließt, die „Affäre F“ auf angemessene Weise zu beenden. Um sich bei F zu rächen und ihm eine Lektion zu erteilen, möchte A nun auch sein Herz brechen, und zwar mittels eines einzigen, aber gezielten Stichs mit einem Fleischermesser mit 20 cm langer Klinge.
Brian Valerius

Fünf Klausuren zum Öffentlichen Recht

Frontmatter
§ 16 Einführende Hinweise
Zusammenfassung
Gegenstand der fünf abschließenden Klausuren zum Öffentlichen Recht ist das Staatsrecht, das üblicherweise in den Veranstaltungen der ersten beiden Semester gelehrt wird. Die Klausuren 11 bis 13 beschäftigen sich mit dem Staatsorganisationsrecht, die Klausuren 14 und 15 mit den Grundrechten. Bei der Auswahl der Rechtsprobleme wurde darauf Wert gelegt, möglichst viele der verfassungsgerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen, so dass für deren Zulässigkeit jeweils eine ausformulierte Lösung vorliegt.
Brian Valerius
§ 17 Klausur 11: Versteuert?
Zusammenfassung
Um die marode Wirtschaft anzukurbeln, plant die Bundesregierung einige Änderungen im Einkommensteuerrecht. Zur Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens verzichtet sie jedoch im Hinblick auf Art. 76 Abs. 2 GG auf ihr Initiativrecht. Stattdessen veranlasst sie die Regierungsfraktionen, einen textidentischen Entwurf für ein Gesetz zur Vereinfachung des Einkommensteuerrechts (EStVG) in den Bundestag einzubringen. Die Opposition ist weder vom Inhalt des (materiell verfassungsgemäßen) Gesetzes noch von der Art der Einleitung des Verfahrens angetan. Trotz des brisanten Themas ist bei der Abstimmung im Bundestag infolge einer Grippewelle lediglich ein gutes Drittel der Abgeordneten anwesend. Von den abgegebenen Stimmen votieren 114 für das EStVG und 112 dagegen, vier Abgeordnete enthalten sich.
Brian Valerius
§ 18 Klausur 12: Eine Folter für den Bundespräsidenten
Zusammenfassung
Grundfall: Nachdem Berichte über eine deutliche Zunahme von Sexualstraftaten die Medien beherrschen, wird in der Öffentlichkeit der Ruf nach härteren Sanktionen laut. Die Bundesregierung vernimmt die Anregungen aufmerksam und bringt umgehend einen Entwurf für ein Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor Sexualstraftätern (GSBS) ein. Das GSBS sieht unter anderem eine abgestufte Verlängerung der Freiheitsstrafen bereits verurteilter und noch in Haft befindlicher Sexualstraftäter vor. Dies soll die Bevölkerung länger vor potentiell rückfälligen Kriminellen schützen und zugleich die verhängten Strafen maßvoll an die demographische Entwicklung anpassen. Zur Entlastung der Gerichte soll ferner den ermittelnden Staatsanwälten die Befugnis verliehen werden, eines geringfügigen Sexualdelikts Beschuldigte ohne Mitwirkung eines Richters zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren auf Bewährung zu verurteilen, sofern die Beweislage eindeutig ist und an Täterschaft und Schuld des Verdächtigen keine Zweifel bestehen. Zur Beschleunigung des Ermittlungsverfahrens sollen schließlich die Strafverfolgungsbehörden Beschuldigte, die einer Sexualstraftat dringend verdächtig sind, näher bezeichneten Maßnahmen zur Wahrheitsfindung (z. B. Elektroschocks) unterziehen können, um eine Aussage zu erzwingen.
Brian Valerius
§ 19 Klausur 13: Schon gezahlt?
Zusammenfassung
Dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien A ist der Rundfunkbeitrag in seiner gegenwärtigen Form ein Dorn im Auge. Die aktuelle Ausgestaltung als haushaltsbezogene Abgabe, wonach für jede Wohnung von deren Inhaber ein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist, und zwar unabhängig von Anzahl oder Art der zum Empfang von Rundfunksendungen geeigneten Geräte, ist seiner Auffassung nach nicht geeignet, um die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nachhaltig zu finanzieren. Stattdessen plädiert A für eine Rückkehr zur früheren, modifizierten gerätebezogenen Gebühr, die an das Bereithalten von Rundfunkempfangs- und Fernsehgeräten sowie nunmehr auch internettauglichen Geräten anknüpft. Auch einige Ministerpräsidenten der Länder erwägen eine solche Regelung, können sich aber nicht auf die notwendige Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) einigen. Als ein Bundesland den RBStV sogar zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigt, sieht A seine Chance gekommen, um im Alleingang die Reform des Rundfunkbeitragssystems voranzutreiben.
Brian Valerius
§ 20 Klausur 14: The Passau Peace Parade
Zusammenfassung
Student S aus Passau veranstaltet aus Anlass der Präsidentschaftswahl im Staat A eine Wahlnachtsparty. Allerdings verläuft die Wahl nicht wunschgemäß für den S, da nach einer langen Nacht der von ihm nicht favorisierte Kandidat D als Gewinner der Wahl feststeht. S ruft daher die Partybesucher dazu auf, mit ihm in einer „Passau Peace Parade“ sogleich zum nahe gelegenen Marktplatz zu ziehen, um dort gegen D und für den Frieden zu demonstrieren. Seinem Aufruf leisten dreißig Personen Folge, die sich mit spontan angefertigten themenbezogenen Transparenten auf dem Marktplatz versammeln. Unter die ansonsten friedlichen Teilnehmer mischt sich jedoch ein vermummter Tiefgaragenhooligan, der einzelne Personen mit seinem Schlagring angreifen will. Mitten in der Eröffnungsrede des S erscheint die Polizei und löst die Versammlung auf.
Brian Valerius
§ 21 Klausur 15: Der unfreiwillige Ruhestand
Zusammenfassung
Um die zukünftige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten, will das Bundesministerium für Gesundheit unter anderem die Anzahl der Vertragsärzte gesetzlich beschränken. Zu diesem Zweck wird mit dem formell verfassungsgemäßen Gesetz zur Sicherung der gesetzlichen Krankenversicherung (GSGKV) eine Regelung in § 95 Abs. 7 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) eingeführt, wonach die für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung notwendige Zulassung mit Vollendung des 68. Lebensjahres des Arztes automatisch endet. Neben der finanziellen Gesundung der gesetzlichen Krankenkassen soll dadurch zugleich dem Schutz der Gesundheit der Patienten gedient werden, da das Ministerium davon ausgeht, dass sich Ärzte ab diesem Alter nicht mehr im völligen Besitz ihrer körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit befinden. Mit Erreichen der Altersgrenze ist ein Arzt daher nicht mehr befugt, gesetzlich Krankenversicherte zu behandeln und seine Tätigkeiten mit der gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen. Ihm bleibt allenfalls noch, sich auf die Behandlung von Privatpatienten zu verlegen.
Brian Valerius
Backmatter
Metadata
Title
Einführung in den Gutachtenstil
Author
Brian Valerius
Copyright Year
2017
Publisher
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-662-54057-2
Print ISBN
978-3-662-54056-5
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-54057-2