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2021 | OriginalPaper | Chapter

1. Einführung

Author : Ralf Kneuper

Published in: Datenschutz für Softwareentwicklung und IT

Publisher: Springer Berlin Heidelberg

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Zusammenfassung

Datenschutz dient – anders als die Bezeichnung nahelegt – nicht dem Schutz von Daten, sondern dem Schutz von Individuen vor Missbrauch ihrer Daten. Trotzdem wird der Datenschutz oft als bürokratisches Hindernis betrachtet, das es zu umgehen gilt, wenn man es schon nicht ignorieren kann. Angestoßen durch die europäische Datenschutz-Grundverordnung hat der Datenschutz in der EU und darüber hinaus aber 2018 einen wesentlich höheren Stellenwert bekommen. Das hat auch Auswirkungen auf Softwareentwicklung und IT, einerseits in ihrer Rolle als Gestalter des Datenschutzes, andererseits als selbst vom Datenschutz Betroffene. Das vorliegende Kapitel gibt daher eine Einführung in die Grundideen des Datenschutzes, und die Rolle sowie die Verantwortung von Softwareentwicklung und IT in diesem Kontext. Ergänzt wird diese Einführung durch einen ersten Überblick über die relevanten rechtlichen Grundlagen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und andere Referenzmodelle für den Datenschutz.

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Footnotes
1
In diesem Buch wird der Begriff der „Person“ immer im Sinne einer natürlichen Person verwendet. Rechtlich gesehen gibt es auch juristische Personen, beispielsweise Unternehmen oder Vereine, aber diese sind im Kontext des Datenschutzes nach DSGVO nicht relevant.
 
3
Der Film „Democracy – Im Rausch der Daten“ (siehe http://​www.​democracy-film.​de/​) gibt einen guten Einblick in diese Diskussionen und die Hintergründe der Entstehung der DSGVO.
 
4
Zum Stand des Telemediengesetzes gibt es eine Stellungnahme der deutschen Datenschutzbehörden, siehe https://​www.​datenschutz.​rlp.​de/​fileadmin/​lfdi/​Dokumente/​Orientierungshil​fen/​DSK_​Positionsbestimm​ung_​TMG.​pdf.
 
5
Juristisch gesehen handelt es sich hierbei in den meisten Fällen allerdings nicht wirklich um Öffnungsklauseln, da diese Klauseln Ergänzungen und Verfeinerungen, aber keine Abweichungen von der DSGVO zulassen.
 
6
Formal gesehen wurden die neue Fassung des BDSG sowie die Anpassungen der anderen betroffenen Gesetze durch das sogenannte Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz (DSAnpUG) eingeführt, ein sogenanntes Artikelgesetz, dessen Inhalt also darin besteht, andere Gesetze zu einem bestimmten Aufgabenbereich zu ändern. In diesem Fall wurde durch das 1. DSAnpUG eine Vielzahl von Regelungen zum Datenschutz in verschiedenen Gesetzen an die DSGVO angepasst, ergänzt und teilweise geändert durch das 2. DSAnpUG von 2019.
 
10
In diesem Buch wird die Bezeichnung „Webpräsenz“ verwendet, um die gesamte Präsenz mit ihren verschiedenen Einzelseiten zu beschreiben. Eine solche Webpräsenz wird sonst oft als „Webseite“ bezeichnet, aber dabei handelt es sich um eine fehlerhafte Übersetzung der englischen Bezeichnung „web site“, die eben die gesamte Präsenz und nicht nur eine Seite umfasst.
 
11
Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. Mai 2020 (Az. I ZR 7/16)–Cookie-Einwilligung II, auch bekannt als „planet49-Urteil“.
 
12
Um die genannten Konflikte zwischen TMG und DSGVO aufzulösen, ist derzeit (November 2020) ein neues „Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)“ in Diskussion, das in Kürze in Kraft treten soll und u. a. die Notwendigkeit eines Opt-Ins klarstellt.
 
13
ISO/IEC 29100 ist, anders als die meisten anderen ISO-Normen, frei verfügbar unter https://​standards.​iso.​org/​ittf/​PubliclyAvailabl​eStandards/​c045123_​ISO_​IEC_​29100_​2011.​zip.
 
14
Hierbei handelt es sich aber nicht um eine Zertifizierung der Einhaltung der DSGVO-Vorgaben, wie sie in Art. 42 DSGVO definiert ist.
 
Literature
[AK 20]
go back to reference AK Technik der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder: SDM. Das Standard-Datenschutzmodell. Eine Methode zur Datenschutzberatung und -prüfung auf Basis einheitlicher Gewährleistungsziele. V.2.0b April 2020. https://www.datenschutzzentrum.de/sdm/. AK Technik der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder: SDM. Das Standard-Datenschutzmodell. Eine Methode zur Datenschutzberatung und -prüfung auf Basis einheitlicher Gewährleistungsziele. V.2.0b April 2020. https://​www.​datenschutzzentr​um.​de/​sdm/​.
[Eur09]
go back to reference Europäische Union: Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz, 2009. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/ELI/?eliuri=eli:dir:2009:136:oj. Europäische Union: Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz, 2009. https://​eur-lex.​europa.​eu/​legal-content/​DE/​TXT/​ELI/​?​eliuri=​eli:​dir:​2009:​136:​oj.
[RP10]
go back to reference Rupp, Chris und Pohl, Klaus: Basiswissen Requirements Engineering: Aus- und Weiterbildung nach IREB-Standard zum Certified Professional for Requirements Engineering – Foundation Level. dpunkt.verlag, 2. Auflage, 2010. Rupp, Chris und Pohl, Klaus: Basiswissen Requirements Engineering: Aus- und Weiterbildung nach IREB-Standard zum Certified Professional for Requirements Engineering – Foundation Level. dpunkt.verlag, 2. Auflage, 2010.
Metadata
Title
Einführung
Author
Ralf Kneuper
Copyright Year
2021
Publisher
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-63087-7_1

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