2011 | OriginalPaper | Chapter
Einführung
Author : Ute Teschke-Bährle
Published in: Arbeitsrecht - Schnell erfasst
Publisher: Springer Berlin Heidelberg
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Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer.
Zu unterscheiden sind das Individualarbeitsrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelt, und das Kollektivarbeitsrecht, das Recht der Arbeitsverbände.
Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetz geregelt, sondern in einer Vielzahl von Einzelgesetzen, Bestimmungen und Vereinbarungen (= Rechtsquellen).
Die Anwendung dieser Rechtsquellen wird durch drei Prinzipien bestimmt:
1.
Rangprinzip,
2.
Günstigkeitsprinzip,
3.
Spezialitäts- oder Ordnungsprinzip.
Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines Dienstvertrages (§ 611 BGB) gegen Entgelt unselbständige Dienste in persönlicher Abhängigkeit erbringt.
Zuständiges Gericht für Streitigkeiten zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis oder darüber, ob ein Arbeitsverhältnis (noch) besteht, ist das Arbeitsgericht.
Die Schritte der Falllösung sind:
Sachverhalt erfassen
Anspruchsgrundlagen suchen
Einwendungen, Einreden und ggf. anspruchserhaltende Normen suchen
Subsumtion (rechtliche Prüfung)
Formulieren der Lösung.