1998 | OriginalPaper | Chapter
Einleitung
Published in: Gebührenprivileg und Beihilferecht
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Mit der Entwicklung neuer Informations- und Kommunikationstechniken hat der Rundfunk seinen ausschließlich öffentlich-rechtlichen Charakter verloren. Das ursprüngliche Rundfunkoligopol der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist nunmehr einer dualen Rundfunkordnung gewichen, in der neben dem herkömmlichen öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommerzielle Anbieter am Markt auftreten. Für die nationale Rundfunkordnung stellen sich damit neue rundfunkpolitische und -rechtliche Fragen zur Position des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Wettbewerb mit dem privaten Rundfunk. Eine zentrale Bedeutung gewinnt hierbei die Finanzierung mittels Rundfunkgebühren als Haupteinnahmequelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Von politischer Seite wird bereits eine tiefgreifende Strukturreform der in der „ARD“zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten angemahnt, um einem weiteren Kostenanstieg Einhalt zu gebieten1. Es ist abzusehen, daß im Zuge einer durch den Wegfall des „ARD“-internen Rundfunkfinanzausgleichs im Jahre 20012 notwendigen Straffung des organisa-torischen Gefüges mehrere, bisher selbständige Landesrundfunkanstalten, wie der „Saarländische Rundfunk“, „Radio Bremen“und „Sender Freies Berlin“in größeren, leistungsstärkeren und damit wettbewerbsfähigeren Gebilden aufgehen. Von den heute elf „ARD-Anstalten“sollen nach Abschluß der Strukturreform offenbar nur sechs weiterbestehen3.