1993 | OriginalPaper | Chapter
Einordnung des Untersuchungsgegenstandes Beurteilungseinheit in das Untersuchungsfeld Steuerbarkeit
Author : Arnd Stollenwerk
Published in: Beurteilungseinheit der ertragsteuerlichen Steuerbarkeit
Publisher: Gabler Verlag
Included in: Professional Book Archive
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Einkommensteuer und Körperschaftsteuer sind jährlich veranlagte Steuern (§ 25 EStG, § 49 KStG i.V.m. § 25 EStG, Periodizitätsprinzip). Aber nahezu alle denkbaren wirtschaftlichen Engagements verursachen Ausgaben und Einnahmen, die sich über eine Vielzahl von Jahren verteilen. Dabei können die jährlichen Erfolgsprofile nahezu gleichbleibend sein oder aber starke Schwankungen aufweisen. Seit Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen ist es daher nichts Ungewöhnliches, wenn aus einem solchen Engagement für einen Veranlagungszeitraum ein steuerrechtlicher Verlust (oder ein Werbungskostenüberschuß) errechnet wird. Materiell bedeutsam ist in solchen Fällen, ob diese Verluste (bzw. Werbungskostenüberschüsse) dem Grunde nach mit anderen positiven Einkünften desselben Veranlagungszeitraums ausgeglichen werden und ggfs. in einen Verlustabzug nach § 10 d EStG eingehen können. Brisant wird die Frage dann, wenn für das betrachtete Engagement über mehrere oder sogar alle Veranlagungszeiträume Verluste (bzw. Werbungskostenüberschüsse) ermittelt werden. Hier greift jene Rechtsprechung ein, die Periodenverlusten die steuerliche Anerkennung versagt, wenn sie durch Engagements produziert werden, die als Liebhaberei zu werten sind.