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22-10-2018 | Entsorgung | Interview | Article

"Ursachen für sogenannte Unterlizenzierung sind vielfältig"

Author: Dipl.-Ing. Edgar Freund

2:30 min reading time

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In Deutschland hat die Reclay Group über 3,5 Millionen Tonnen Verkaufsverpackungen verwertet. WASSER UND ABFALL sprach mit dem Geschäftsführer der Group über die Umsetzung des neuen Verpackungsgesetzes.


WASSER UND ABFALL: Das Verpackungsgesetz (VerpackG) tritt zum Jahresbeginn 2019 in Kraft. Welche wesentlichen Verbesserungen ergeben sich aus Ihrer Sicht gegenüber der seitherigen Verpackungsverordnung?

Fritz Flanderka: Das Verpackungsgesetz enthält Verbesserungen, um bislang bestehende Unzulänglichkeiten abzustellen. Zu nennen sind insbesondere die Registrierungs- und Meldepflicht für Hersteller, neue Gestaltungsrechte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Rahmen der Abstimmung, eine signifikante Erhöhung der Verwertungsquoten sowie die Einrichtung einer Zen-tralen Stelle für die Durchführung wesentlicher Vollzugsaufgaben.

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01-10-2018 | Interview

„Die Ursachen für die sogenannte Unterlizenzierung sind vielfältig“

Die Reclay Group gehört als zu den größten Betreibern (Duales System) von Rücknahmelösungen für Verkaufsverpackungen in Deutschland und hat nach eigenen Angaben seit der Marktöffnung in Deutschland im Jahr 2002 mehr als 3,5 Mio. t Verkaufsverpackungen zurückgenommen und verwertet.


Beginnen wir bei der Lizensierung. Nach einer allgemeinen Einschätzung wurden seither nur 70 Prozent der in den Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen von den Herstellern bei einem System angemeldet. Was sind die Ursachen für dieses Defizit und wie kann dem künftig wirksam entgegengewirkt werden?

Die Ursachen für die sogenannte Unterlizenzierung sind vielfältig: Selbst zu den besten Zeiten des Monopols lag der Lizenzierungsgrad im Foodbereich nicht über 85 Prozent und im Non-Foodbereich lediglich zwischen 50 und 60 Prozent. Dieser Unterschied war im Wesentlichen durch den erhöhten Importanteil im Non-Food-Bereich begründet. Seitdem ist insbesondere der Internethandel dazu gekommen, der sich nur schwer kontrollieren lässt. Seit Einführung des Wettbewerbs waren dann auch zunehmend "kreative" Abzugsmodelle bei einigen Systembetreibern zu verzeichnen, die so ihre nach dem Clearingvertrag zu übernehmenden Kostenanteile an der Erfassung reduzierten.

Mit der Einführung der Registrierungspflicht und dem damit verbundenen Vertriebsverbot, schafft der Gesetzgeber ein Werkzeug, dass die Zahl der nichtlizenzierenden Unternehmen deutlich reduzieren dürfte. Die Übertragung der Berechnung der Marktanteile der dualen Systeme auf die Zentrale Stelle setzt den bislang nach dem Clearingvertrag noch tolerierten Mengenabzügen von dualen Systemen ein Ende.

Mit dem Verpackungsgesetz wurde eine vorausgehende Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle mit umfassenden Informationspflichten eingeführt. Wie beurteilen Sie die Umsetzung dieser Pflichten in der Praxis und die Erfolgsaussichten der sich daraus ergebenden Sanktionen?

Die Einführung einer Registrierungspflicht mit korrespondierendem Vertriebsverbot war eine wesentliche Forderung im Rahmen des Novellierungsprozesses. Gerade bei der Umsetzung der Produktverantwortung ist es entscheidend, dass man die Verpflichteten kennt. Vorbild war eine entsprechende Regelung im Elektroaltgerätegesetz die sich zuvor bewährt hatte. In Fällen der Nichtregistrierung hatten Wettbewerber über Ansprüche aus dem UWG dafür gesorgt, dass das Vertriebsverbot durchgesetzt wurde. Entsprechendes erwarte ich auch für den Verpackungsbereich.

Lesen Sie das gesamte Interview "Die Ursachen für die sogenannte Unterlizenzierung sind vielfältig" mit Dr. Fritz Franderka in WASSER UND ABFALL | Ausgabe 10/2018.

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