2006 | OriginalPaper | Chapter
Entwicklungslinien
Published in: Politischer Extremismus
Publisher: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Von Rechts- und Linksextremismus ist erst seit wenigen Jahrzehnten die Rede. Die Begrifflichkeit gibt es erst seit etwa dreißig Jahren, zuvor waren Rechts- und Linksradikalismus gängige Münzen im politischen Sprachgebrauch. Die gegenwärtigen politischen Formationen links- und rechtsaußen haben zweifellos viele Wurzeln in der Frühgeschichte der Bundesrepublik. Dennoch bleibt ihre Entwicklungsgeschichte unvollständig, wenn wir nicht einen umfassenderen historischen Bezugsrahmen zugrundelegen. Mitte und Ende des 19. Jahrhunderts gibt es erste Ausprägungen der rechten und linken Varianten des politischen Extremismus. Er ist so gesehen eine historisch sehr junge Entwicklung, gerade einmal hundertfünfzig Jahre alt. Keine seiner Spielarten entwickelt sich eigenständig, sie alle sind Abspaltungen von prägenden politischen Ideen ihrer Zeit. Ihre Entstehung ist verknüpft mit inneren Auseinandersetzungen in den dominierenden politischen Richtungen nach der Aufklärung und der Französischen Revolution und der allmählichen Herausbildung demokratischer Verfassungsstaaten: Konservatismus, Sozialismus und Liberalismus. Karl Dietrich Bracher hat in seiner 1982 erschienenen Studie „Zeit der Ideologien“, in der die politischen Ideen des 19. und 20. Jahrhunderts behandelt werden, diese Konstellation als „Nebeneinander und Gegeneinander der gleichsam klassischen, bis heute wirksamen Ideenkreise“ beschrieben: „Liberalismus und Demokratiegedanke, Sozialismus und Marxismus, Konservatismus und nationalistischer Etatismus“ (Bracher 1982). Gerhard Göhler hat die Konkurrenz dieser Hauptströmungen prägnant zusammengefasst: „Geht es dem Liberalismus um die freie Entfaltung des Individuums gegenüber aller politischen und gesellschaftlichen Bevormundung, dem Sozialismus um die Verwirklichung von sozialer Gerechtigkeit in einer selbstbestimmten Gemeinschaft, so dem Konservatismus um die Bewahrung des Bewahrenswerten in einem vorgegebenen Ordnungsgefüge“ (Göhler 2002: 19).