2002 | OriginalPaper | Chapter
Ertragsbesteuerung von Geschäftsvorfällen im Internet nach dem Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
Authors : Dietrich Kellersmann, Michael Stahlschmidt
Published in: Handbuch zum Internetrecht
Publisher: Springer Berlin Heidelberg
Included in: Professional Book Archive
Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.
Select sections of text to find matching patents with Artificial Intelligence. powered by
Select sections of text to find additional relevant content using AI-assisted search. powered by
Die in Kapitel 18 vorgestellte nationale Sicht der Besteuerung von Geschäftsvorfällen im Internet efaßt die Situation des Steuerpflichten meist nicht vollständig, da der das Welteinkommensprinzip anwendende deutsche Fiskus die Gefahr der Mehrfachbesteuerung eines Sachverhaltes nicht ausblenden kann, da natürlich auch andere Staaten auf die im Ausland erzielten Einkünfte zugreifen wollen. Daher schließt die Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung von Doppelbesteuerung Abkommen mit anderen Staaten und ergreift zudem unilaterale Maßnahmen. Die unilateralen Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sieht § 34c EStG vor. Hier hatten wir schon gesehen, daß eine Unterscheidung in in- und ausländische Einkünfte erfolgt, die voraussetzt, daß die Belegenheit einer Einkunftsquelle im In- oder Ausland festgelegt wird. Auch die Doppelbesteuerungsabkommen machen eine solche Radizierung von Einkunftsquellen erforderlich, wenn sie entscheiden, ob das Besteuerungsrecht von Quellen- oder Ansässigkeitsstaat eingeschränkt wird, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.