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2022 | OriginalPaper | Chapter

7. Externe Stakeholder: Politik, Zivilgesellschaft und Social Media

Author : Jan-Philipp Küppers

Published in: Polizei als lernende Organisation

Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Die Polizei hat es in ihren alltäglichen Handlungspraxen mit vielfältigen externen Stakeholdern (Anspruchsgruppen) zu tun, die entweder auf polizeiliche Arbeitseinsätze proaktiv Einfluss nehmen können oder passiv durch getroffene polizeiliche Entscheidungen von ihr beeinflusst sind. Je nach Einsatzlage, die es zu bewältigen gilt, muss sich die Polizei auf wechselnde und unterschiedlichste externe Stakeholder einlassen, deren Einfluss- und Machtpotenziale kontinuierlich im Zusammenhang zum Einsatz gesehen werden müssen. Dies spricht auch die Ebene des reflexiven Urteilens polizeilichen Handelns an. Dabei gehen Stakeholder-Beziehungen über reines Eigeninteresse hinaus und spielen eine zentrale Rolle für das Gelingen und Scheitern bei den Kernaufgaben und -aktivitäten der Polizei. Durch eine frühzeitige und umfassende Auseinandersetzung mit den Erwartungen der jeweiligen Stakeholder kann die Erfolgswahrscheinlichkeit von polizeitaktischen Maßnahmen erhöht werden. In der Auseinandersetzung zwischen der Polizei und externen Stakeholdern wird ein Stakeholder-Management als Management von Beziehungen zu Anspruchsgruppen, insbesondere vor dem Hintergrund der zeitgemäßen Vernetzung und des weltweiten Einsatzes von digitalisierten Kommunikations- und Informationsformen, für die polizeitaktische und strategische Ausrichtung immer bedeutsamer. Der wachsenden Bedeutung von neuartigen digitalen Kommunikationsformen liegt jedoch ein ambivalentes Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken zugrunde, auf das sich die Polizei einlassen muss, um Handlungsautonomie zu gewährleisten. Nicht selten lässt sich in der veränderten Kommunikation durch digitale Medien ein spannungsgeladenes Verhältnis zwischen einsatzbegleitender Kommunikation im polizeitaktischen Sinne und der öffentlichen Berichterstattung ableiten.

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Footnotes
1
Das Themenheft „Innere Sicherheit“ (APuZ 32–33/2017) der Bundeszentrale für politische Bildung bietet einen guten Überblick.
 
2
Am 21.2.2018 hat das Oberverwaltungsgericht Bremen in zweiter Instanz entschieden, dass der Gebührenbescheid für Polizeieinsatz anlässlich des Fußball-Bundesligaspiels SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV am 19. April 2015 rechtmäßig ist. Für den Einsatz zusätzlicher Polizeikräfte anlässlich des Fußball-Bundesligaspiels im Bremer Weserstadion wurde eine Gebühr in Höhe von 425.718,11 € erhoben. Um Auseinandersetzungen zwischen gewaltbereiten Anhängern beider Vereine zu verhindern, waren 969 Polizeibeamte im Einsatz. Siehe dazu die Presseerklärung des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 21.2.2018.
 
3
Die Polizei darf Menschen nicht aufgrund phänotypischer unveränderlicher Merkmale wie etwa der Hautfarbe bevorzugt für Kontrollen oder Überwachungen auswählen. Das sogenannte Racial Profiling verstößt gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot.
 
4
http://​www.​deutschlandfunk.​de/​koelner-silvesternacht-bundesregierung-weist-kritik-an.​1818.​de.​html?​dram:​article_​id=​375303. Zugegriffen: 09. Februar 2021. Siehe dazu auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE zu den Polizeikontrollen zu Silvester 2016/2017(Drucksache 18/11097 vom 22.2.2017), http://​dip21.​bundestag.​de/​dip21/​btd/​18/​113/​1811302.​pdf. Zugegriffen: 09. Februar 2021.
 
5
Unter dem Motto #dasistderGipfel erstürmten mehrere hundert Menschen in weißen Maleranzügen den Münchner Olympiaberg und färbten so den Gipfelbereich weiß. Die Münchner Protestaktion fand anlässlich der UN-Klimakonferenz 2015 in Paris statt.
 
6
Die Begriffe Soziale Medien, Social Media, Digitale Medien oder Soziale Netzwerke werden in diesem Buch synonym verwendet. Eine kritische Einführung zum Thema bietet: Christian Fuchs (2017).
 
7
Das Bundesverfassungsgericht hat den digitalen Raum im Rahmen seines Urteils zur Onlinedurchsuchung aus dem Jahr 2008 (Urteil vom 27. Februar 2008–1 BvR 370/07) in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Raum untergliedert. Aus polizeilicher Sicht stellt sich die Frage: Wenn es einen öffentlichen und nicht-öffentlichen digitalen Raum gibt, in welcher Form könnte oder müsste die Polizei in ihnen präsent sein? (Bayerl & Rüdiger, 2017, S. 924).
 
8
Der damalige Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens, Armin Laschet (CDU), hat die Angehörigen der drei Todesopfer und die weiteren Opfer des Geiseldramas von Gladbeck vor 30 Jahren um Vergebung gebeten, https://​www.​zeit.​de/​politik/​ausland/​2018-08/​nordrhein-westfalen-geiselnahme-gladbeck-armin-laschet-entschuldigung. Zugegriffen: 14. August 2020.
 
10
Für eine umfassendere Darstellung vielfältiger Verwendungsweisen von digitalen Medien für die Polizeiarbeit, siehe Bayerl et al. (2017).
 
11
Nach eigenen Angaben hat Facebook weltweit rund 2,7 Mrd. monatlich aktive Nutzer (Stand: 3. Quartal 2020). Wäre Facebook ein Land, wäre es das bevölkerungsreichste Land der Welt, weit größer noch als China. Alleine im Jahr 2018 belief sich der Anteil der Facebook-Nutzer in Deutschland auf rund 39 %, was ungefähr 32 Mio. aktiven Facebook-Nutzern entspräche; https://​de.​statista.​com/​statistik/​daten/​studie/​37545/​umfrage/​anzahl-der-aktiven-nutzer-von-facebook/​ und https://​de.​statista.​com/​statistik/​daten/​studie/​554140/​umfrage/​anteil-der-monatlich-aktiven-facebook-nutzer-in-deutschland/​. Zugegriffen: 02. Januar 2021.
 
12
Stellvertretend die Polizei Sachsen, https://​twitter.​com/​PolizeiSachsen/​with_​replies (Zugegriffen: 02. Februar 2021).
 
13
Laut Eigenaussage steht die Berliner Polizei als erste Polizeibehörde Deutschlands seit dem 06.07.2016 auf dem Instant-Messaging Dienst Snapchat zur Verfügung.
 
14
So bezeichnet sich seit Juli 2018 ein Polizeikommissar des Polizeipräsidiums Westpfalz in Kaiserslautern im Pilotprojekt „Bürger und Polizei 2.0 – Internet Community Policing“ als Insta-Cop (erreichbar unter @felix_polizeikl), der neben seiner vorrangigen Polizeiarbeit auch mit Fotos sowie kurzen Videoclips Einblicke in seinen Berufsalltag gibt, https://​www.​polizei.​rlp.​de/​de/​die-polizei/​dienststellen/​polizeipraesidiu​m-westpfalz/​aktuelles/​pilotprojekt-internet-community-policing-icop/​. Zugegriffen: 27. Dezember 2021.
 
15
Stellvertretend die Polizei Baden-Württemberg, https://​www.​youtube.​com/​channel/​UCQWjSKERdTV1036​ymzi8XCA/​null. Zugegriffen: 27. Dezember 2021.
 
16
Dazu berichten Daniel Bouhs und Andrej Reisin im Medienmagazin „ZAPP“ (Sendung vom 05.09.2018), https://​www.​ndr.​de/​fernsehen/​sendungen/​zapp/​Polizei-betreibt-ueber-330-Social-Media-Profile,polizei5110.​html. Zugegriffen: 02. September 2020.
 
17
Die Twitter-Accounts der Polizei Berlin und München haben 2016 den „Goldenen Blogger“ Preis von Bloggern für Blogger in der Kategorie Twitter gewonnen.
 
18
Die Polizei Frankfurt am Main hat beispielsweise die Blockupy-Demonstration zur Eröffnung der EZB 2015 mit einer aktiven Strategie der Deeskalation per Twitter begleitet, die sich auch als PR-Strategie herausstellte, um von vornherein gewaltsame Strömungen und Entwicklungen aufzuzeigen (Schwilden, 2015).
 
19
„Alternative Fakten“ wurde von einer institutionell unabhängigen und ehrenamtlichen Initiative zum „Unwort des Jahres 2017“ gekürt und ist laut Jury „der verschleiernde und irreführende Ausdruck für den Versuch, Falschbehauptungen als legitimes Mittel der öffentlichen Auseinandersetzung salonfähig zu machen“. Die von Trump-Beraterin Kellyanne Conway erstmals verwendete Bezeichnung wurde benutzt, um die Behauptung zu stützen, dass zur Amtseinführung von Trump mehr Zuschauer gekommen seien, als jemals zuvor bei anderen Amtseinführungen anwesend waren, auch als dies mit Hilfe von Videoaufnahmen bereits leicht widerlegt werden konnte.
 
20
Das wir in einer Zeit der Verunsicherung leben, wie sich das Phänomen erklären lässt und wie mit populistischen Strömungen angemessen umgegangen werden kann, zeigt Ortwin Renn in seinem Buch „Zeit der Verunsicherung“ (2017).
 
22
Beispielsweise stellen die Bundespolizei auf YouTube regelmäßig neue Imagefilme im Rahmen ihrer Werbekampagne zur Nachwuchsgewinnung zur Verfügung, https://​www.​youtube.​com/​c/​BundespolizeiKar​riereJetzt/​featured. Zugegriffen: 26. Dezember 2021.
 
23
Einer „Science“-Studie (2019) zu Fake-News zufolge handelt es sich dabei jedoch nur um ein Nischenphänomen. Zwar sind während des Wahlzyklus 2016 zur Präsidentenwahl in den Vereinigten Staaten eine Vielzahl von gefälschten Nachrichten mit politischem Inhalt in den sozialen Medien weiterverbreitet wurden. Diese sind jedoch nur von wenigen „hyperaktiven“ Nutzern geteilt und konsumiert wurden. Grinberg et al. analysierten dazu Twitter-Daten, wofür sie mehr als 16.000 Twitter-Accounts mit bestimmten Wählern und deren sozioökonomischen Kriterien abgeglichen haben. So entfielen auf gefälschte Nachrichten fast 6 % des gesamten Nachrichtenverbrauchs, deren Engagement mit gefälschten Nachrichtenquellen (URLs) jedoch sehr konzentriert war: Nur 1 % der Benutzer von Twitter waren zu 80 % der gefälschten Nachrichten ausgesetzt und 0,1 % waren für das Teilen von 80 % der gefälschten Nachrichtenquellen verantwortlich. Zudem konzentrierten sich die gefälschten Nachrichten hauptsächlich auf konservative Wähler, Science, Vol 363, Issue 6425, pp. 374–378, http://​science.​sciencemag.​org/​content/​363/​6425/​374. Zugegriffen: 26. März 2019.
 
24
Als „Script-Kiddies“ werden Jugendliche und junge Erwachsene Hacker bezeichnet, die sich auf amateurhafte Weise in fremde Systeme hacken, um Identitätsbetrug zu begehen und oder Konten zu kapern, https://​www.​jetzt.​de/​digital/​jugendliche-hacker-alias-script-kiddies-und-ihre-gefahren. Zugegriffen: 26. Dezember 2021.
 
25
Einer dieser sogenannten Script-Kiddies ist der 20-jährige Schüler namens Johannes S., der sich bereits im Jahr 2015 und zuletzt im Januar 2019 unter Tarnnamen wie „G0d“, „Orbit“, „Troja“ oder „Power“, aus Verärgerung über öffentliche Äußerungen von Politikern, Identitätsbetrug beging und von seinen Twitter-Accounts tausende illegal beschaffte Daten, – Wohnanschriften, Kopien von Personalausweisen, Rechnungen, Visumsanträge u. a. m. – von Politikern, Journalisten und Prominenten veröffentlichte.Dazu hat er mehrere Sicherheitslücken ausgenutzt. Der Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, Schönbohm, beruhigte, dass es sich bei dem Datendiebstahl rein quantitativ betrachtet, um einen eher kleinen Vorfall handelte. Aufgrund der Zielgruppe sei es aber ein sehr ernster Vorgang, der auch dementsprechend von den Ermittlungsbehörden behandelt werde, https://​www.​deutschlandfunk.​de/​illegale-daten-veroeffentlichun​gen-taeter-war-behoerden.​1939.​de.​html?​drn:​news_​id=​964190. Zugegriffen: 12. Januar 2019.
 
26
Ein Beispiel von Drogen- und Medikamentenhandel in nicht geringer Menge liefert „Shiny Flakes“. Im Jahr 2015 erhob die Staatsanwaltschaft in Leipzig Anklage gegen den 20-jährigen Maximilian S., der ebenfalls noch bei seiner Mutter wohnte. Zwischen Dezember 2013 und Februar 2015 verschickte er weltweit verschiedene Drogen und verschreibungspflichtige Tabletten mit einer Gesamtmenge von circa 914 kg – gewissermaßen betrieb er aus seinem Kinderzimmer einen florierenden Onlinehandel. Siehe dazu die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Leipzig, https://​www.​justiz.​sachsen.​de/​stal/​content/​1628.​htm#article1379. Zugegriffen: 26. Dezember 2021.
 
28
Gerade weil aus der Digitalisierung erhebliche Risikopotenziale und Möglichkeiten weitreichender Nebenfolgen entstehen können, haben etwa Can Adam Albayrak, Ortwin Renn und Karl Teille „Leitlinien für das menschliche Handeln in der digitalisierten Welt“ (2018) formuliert, die ebenso hilfreich für die Polizeiarbeit sein können. HMD: Praxis der Wirtschaftsinformatik, 55/5, S. 1048–1064. https://​doi.​org/​10.​1365/​s40702-018-00450-0
 
30
http://​www.​zeit.​de/​2016/​35/​online-medien-aufmerksamkeit-buzzfeed. Zugegriffen: 11. November 2020. Bernhard Pörksen und Hanne Detel zeigen in ihrem Buch „Der entfesselte Skandal: Das Ende der Kontrolle im digitalen Zeitalter“ (2012) neue Formen der Skandalisierung im digitalen Zeitalter anhand vieler Fallbeispiele. Siehe auch Bernhard Pörksens Essay „Die große Gereiztheit. Wege aus der kollektiven Erregung“ (2018), in der er die tieferliegenden Effekte digitaler, vernetzter Medien analysiert.
 
33
Wie besorgniserregend einfach eine gefälschte Nachricht bzw. Falschmeldung platziert werden kann, um die Politik in Aufregung zu versetzen, demonstrierte u. a. Moritz Hürtgen vom Satiremagazin „Titanic“, als er unter seinem umbenannten Twitter-Konto „hr Tagesgeschehen“ eine Falschmeldung über ein angeblich geplatztes Unionsbündnis veröffentlichte. Die Nachrichtenagentur Reuters sowie diverse weitere Medien, darunter die „Bild“-Zeitung, Focus und der ORF, verbreiteten die Falschmeldung daraufhin mit Verweis auf den Hessischen Rundfunk. Sogar der deutsche Aktienindex Dax verlor auf einen Schlag ein halbes Prozent, der Euro gab leicht nach, https://​www.​faz.​net/​aktuell/​feuilleton/​medien/​titanic-steckt-hinter-fake-nachricht-ueber-geplatztes-unionsbuendnis-15641614.​html. Zugegriffen: 26. Dezember 2021. Weil mitunter gefährlich für Leib und Leben sind, probieren Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für Softwaresysteme in Kaiserslautern einen hybriden Ansatz aus künstlicher Intelligenz und menschlichen Bewertungen aus, damit sich mittels eines ausgeklügelten Algorithmus Falschnachrichten treffgenauer und effizienter identifizieren lassen und folglich die Weiterverbreitung verhindert, https://​www.​mpg.​de/​12403885/​F001_​Fokus_​020-025.​pdf. Zugegriffen: 26. Dezember 2021.
 
36
Zur Kontroverse über Filterblasen und welchen tatsächlichen Einfluss die Filteralgorithmen auf die Inhaltsselektion ausüben, siehe Thies (2017) und Froitzheim (2017).
 
37
Eine umfassende Darstellung zu neuen alten Verwerfungen im journalistischen Feld und den Medien findet sich bei Weischenberg (2018).
 
39
Zur ausführlichen Diskussion, welche Rolle das Internet für terroristische Aktivitäten im jihadistischen Umfeld und deren Rekrutierungswege und Radikalisierungsprozesse spielt, siehe die SWP-Studie: Steinberg, Guido (Hrsg.): Jihadismus und Internet: Eine deutsche Perspektive. In Stiftung Wissenschaft und Politik 2012, https://​www.​swp-berlin.​org/​publications/​products/​studien/​2012_​S23_​sbg.​pdf. Zugegriffen: 26. Dezember 2021.
 
40
Der Spiegel vom 19. März 2016.
 
Literature
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Metadata
Title
Externe Stakeholder: Politik, Zivilgesellschaft und Social Media
Author
Jan-Philipp Küppers
Copyright Year
2022
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-35131-1_7