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09-01-2019 | Fahrzeugtechnik | Schwerpunkt | Article

Was Verkehrsteilnehmer 2019 wissen müssen

Author: Patrick Schäfer

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Neue Regeln und Vorschriften kommen auch 2019 auf Hersteller, Werkstätten und Kunden zu. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst. Ein Überblick.

Fahrverbote für Diesel-Pkw und Fahrzeuge mit Ottomotoren, Vergünstigungen für Elektrofahrzeuge oder Real Drive Emissions: Wie jedes neue Jahr bringt auch 2019 einige gesetzliche Änderungen mit sich. Ein besonderes Augenmerk müssen Autofahrer auch im neuen Jahr auf das Thema Abgase legen. 

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Steuererleichterung für elektrische Dienstwagen

Dienstwagen mit Elektro- und Hybridantrieb werden ab Januar 2019 steuerlich begünstigt. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gilt dann der halbierte Satz von 0,5 Prozent. Die Neuregelung soll für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. 

AVAS für Elektrofahrzeuge

Ab Juli 2019 müssen alle neuen typzugelassenen Elektro- und Hybridfahrzeuge mit einem akustischen Warnsystem ausgestattet werden. Das Warngeräusch, Acoustic Vehicle Alert System (AVAS) genannt, soll bei Geschwindigkeiten bis zu 20 km/h die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. Vornehmlich Fußgänger können die extrem leisen Elektrofahrzeuge sonst nicht hören. Oberhalb von 30 km/h werden Reifen-, Abroll- und Windgeräusche dominanter. Die Vorgaben zur Ausgestaltung des zusätzlich generierten Außengeräusches sind eher weit ausgelegt. Die Anforderungen finden sich in der Regelung Nr. 138 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE).

Nach WLTP kommt RDE

Nach der Änderung der Labortestvorschriften auf das "Worldwide Light Duty Test Procedure" folgt nun die Erweiterung: Mit der Straßenmessung "Real Driving Emissions" (RDE) sollen die Emissionen bei einer realen Straßenfahrt gemessen werden, die zu 34 Prozent in der Stadt, 33 Prozent auf Landstraßen und zu 33 Prozent aus Fahrten auf der Autobahn besteht. Das soll bei den Abgastests die Diskrepanz zwischen Laborwerten und realen Emissionen auf der Straße weiter minimieren. "Zusammen stellen WLTP und RDE einen Paradigmenwechsel in der Abgasgesetzgebung dar", heißt es im Buch "Grundlagen Verbrennungsmotoren".

Viele Diesel-Fahrverbote ab 2019

Nicht nur für Fahrer von Dieselfahrzeugen, auch Halter von älteren Pkw mit Ottomotoren, können 2019 von Einfahrverboten in Städte betroffen sein. Seit Mai 2018 gibt es in Hamburg auf zwei Straßenabschnitten im Stadtteil Altona-Nord ein Einfahrverbot für Dieselfahrzeuge unterhalb der Euro-6-Norm. In Stuttgart gilt ab Januar 2019 ein Verkehrsverbot für alle Dieselfahrzeuge der Norm Euro 4 und schlechter. Auch für Darmstadt wurde das Dieselfahrverbot gerichtlich bestätigt, dort werden zwei Straßen für Dieselfahrzeuge gesperrt. 

Viele Urteile zu Dieselfahrverboten sind noch nicht rechtskräftig. So drohen auch in Frankfurt am Main Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Klasse Euro 4 und schlechter sowie für Fahrzeuge mit Ottomotoren der Klassen 1 und 2. Das Verwaltungsgericht Köln hat für die Stadt Köln ab April 2019 ein zonenbezogenes Fahrverbot erlassen, das Dieselkraftfahrzeuge mit Euro-4-Motoren und älter sowie Ottomotoren der Schadstoffklassen Euro 1 und 2 betrifft. Ab September soll es auch für Dieselfahrzeuge der Euro-5-Norm gelten. In Bonn sind ab April 2019 Dieselkraftfahrzeuge mit Euro-4-Motoren und älter sowie Ottomotoren der Klassen Euro 1 bis 3 auf der Belderberg-Straße betroffen. Auf der Reuterstraße muss das Fahrverbot für Dieselkraftfahrzeuge mit Euro-5-Motoren und Ottomotoren der Klassen Euro 1 und 2 erfassen. 

Das Fahrverbot in Berlin beträfe ab Juli Diesel-Pkw bis zur Schadstoffklasse Euro 5 sowie Diesel-Lkw der Schadstoffklasse Euro 5. Sie sollen die elf Straßenabschnitte Leipziger Straße, Reinhardtstraße, Brückenstraße, Friedrichstraße, dem Kapweg, Alt-Moabit, der Stromstraße und Leonorenstraße nicht mehr befahren dürfen. In Essen soll bis zum 1. Juli 2019 innerhalb der derzeitigen grünen Umweltzone eine sogenannte "blaue Umweltzone" errichtet werden. Das umfasst auch die durch Essen führende Teilstrecke der Bundesautobahn 40 und soll für Ottomotoren der Klassen Euro 2 und älter sowie Dieselkraftfahrzeuge mit Euro-4-Motoren und älter. Ab dem 1. September 2019 sind auch Dieselkraftfahrzeuge der Klasse Euro 5 betroffen. In Gelsenkirchen muss laut Urteil ab 1. Juli 2019 auf der Kurt-Schumacher-Straße ein streckenbezogenes Fahrverbot für Fahrzeuge mit Ottomotoren der Klassen Euro 2 und älter sowie für Dieselkraftfahrzeuge mit Euro-5-Motoren und älter eingeführt werden.

Lkw-Maut wird teurer

Ab 01. Januar 2019 wird die Lkw-Maut erhöht. Auf allen Bundesstraßen und Autobahnen werden neben einer höheren Infrastrukturmaut auch sogenannte externe Kosten fällig. Diese betreffen Luftverschmutzungskosten und erstmals auch Lärmkosten. Durch die Anhebung der Mautsätze für schwere Lkw rechnet der Bund bis 2022 mit Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 4,16 Milliarden Euro. Dagegen werden Elektro-Lkw und gasbetriebene Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen von der Maut befreit.

Vecto macht Nutzfahrzeugemissionen vergleichbar

Ab Januar 2019 werden erstmals in Europa vergleichbare CO2-Werte für neu produzierte und zugelassene schwere Nutzfahrzeuge ermittelt und ausgewiesen. Aufgrund der großen Vielfalt schwerer Nutzfahrzeuge und des breiten Einsatzspektrums gab es bislang keine valide Datenbasis. Mit dem von der Europäischen Kommission und der TU Graz entwickelten Vehicle Energy Consumption Calculation Tool (Vecto) bekommt nun jedes schwere Nutzfahrzeug einen individuellen und praxisnahen CO2-Wert. Dabei werden Kraftstoffverbrauch und Emissionen von Gesamtfahrzeugen, also von Zugmaschinen mit Auflieger oder Anhänger und Reifen inklusive aller relevanten Fahrzeugkomponenten ermittelt.

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