2008 | OriginalPaper | Chapter
Falltechnik am Beispiel des Zivilrechts
Published in: Recht für Ingenieure
Publisher: Springer Berlin Heidelberg
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Das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch)
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ist Teil des Zivil- bzw. Privatrechts. Im Gegensatz zum Öffentlichen Recht wird hier der Staat nicht als Träger hoheitlicher Gewalt tätig, wie zum Beispiel im Strafrecht oder Polizeirecht, wo der Staat gegenüber der Privatperson berechtigt ist, Anordnungen zu treffen, sondern die einzelnen Rechtssubjekte sind hier grundsätzlich gleichberechtigt. Die gesetzlichen Regeln sind vor allem im BGB festgelegt. Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist darüber hinaus in Spezialgesetzen niedergelegt. Daneben gibt es vor allem in neuerer Zeit zahlreiche Spezialregelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz usw.). Für Architekten und Ingenieure spielen das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und die auf seiner Grundlage erlassene HOAI eine wichtige Rolle.