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09-07-2020 | Finanzbuchhaltung | Nachricht | Article

Überbrückungshilfeportal für KMU gestartet

Author: Angelika Breinich-Schilly

2:30 min reading time

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Es gibt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, nun eine weitere Liquiditätsquelle - die Überbrückungshilfe. 

Über die staatliche Internetplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können sich ab sofort unter anderem Steuerberater, die für ihre Unternehmenskunden Anträge einreichen wollen, auf der Seite registrieren. Ab dem 10. Juli 2020 haben sie dann die Möglichkeit, für ihre Klienten die Anträge online zu stellen, teilt das Bundesfinanzministerium (BMF) mit. Die Auszahlungen an die Unternehmen können bereits im Juli erfolgen. 

Überbrückungshilfe auch für Soloselbstständige und Freiberufler

Die Überbrückungshilfe ist ein Teil des Konjunkturpakets der Bundesregierung und soll besonders betroffene Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler sowie gemeinnützige Einrichtungen aus allen Branchen mit Liquidität versorgen. 

Antragsberechtigt sind Unternehmen, 

  • soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren 
  • und ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist. 

Die Bezugnahme auf den Wirtschaftsstabilisierungsfonds gewährleistet laut BFM, dass mittelständische Unternehmen ohne Begrenzung der Zahl der Beschäftigten Überbrückungshilfe beantragen können, soweit ihr Umsatz nicht 50 Millionen Euro beziehungsweise ihre Bilanzsumme nicht 43 Millionen Euro übersteigt.

Erstattungsumfang und förderfähige Fixkosten

Die Zahlungen als Beitrag zu den betrieblichen Fixkosten soll die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller sichern. Einen Überblick liefert nachstehende Tabelle: 

Umsatzrückgang            
(im Fördermonat gegenüber Vorjahresmonat)

Erstattung als Überbrückungshilfe

Zwischen 40 % und unter 50 %

40 % der Fixkosten

Zwischen 50 % und 70 %

50 % der Fixkosten

Mehr als 70 %

80 % der Fixkosten

Quelle: BMF, Juli 2020

Zu den förderfähigen Fixkosten gehören laut Ministerium unter anderem 

  • Mieten und Pachten, 
  • Finanzierungskosten 
  • sowie Kosten für Auszubildende und Grundsteuern. 

Personalaufwendungen für Mitarbeiter, bei denen die Kurzarbeit nicht greift, können in Höhe einer Pauschale von zehn Prozent der Fixkosten geltend gemacht werden, so das BMF. "Um den branchenspezifischen Besonderheiten der Reisebranche Rechnung zu tragen, können Reisebüros auch Provisionsausfälle bei Corona-bedingt stornierten Reisen geltend machen", heißt es in einer aktuellen Mitteilung. Ein Unternehmerlohn werde allerdings nicht erstattet.

Maximale Höhe hängt von der Zahl der Beschäftigten ab

Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können 5.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate beantragen. In begründeten Ausnahmefällen können die maximalen Erstattungsbeträge für Kleinunternehmen überschritten werden. Die Umsetzung und Auszahlung der Überbrückungshilfe übernehmen Stellen im jeweiligen Bundesland. 

Um Betrügereien entgegen zu wirken, dürfen die Unternehmen und Selbstständigen aber nicht selbst auf dem Überbrückungshilfeportal tätig werden. Die Antragstellung muss über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer laufen. 

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