1991 | OriginalPaper | Chapter
Fürsorgemotiv vs. Entgeltmotiv
Author : Andreas Grünbichler
Published in: Betriebliche Altersvorsorge als Principal-Agent-Problem
Publisher: Gabler Verlag
Included in: Professional Book Archive
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In der Literatur ist häufig der Versuch anzutreffen, die Betriebliche Altersvorsorge dem Sozialbereich der Unternehmung zuzuordnen, wobei unter Betrieblicher Altersvorsorge alle “...Leistungen der Alters-, Invalididäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlaβ eines Arbeitsverhältnisses...” verstanden werden sollen.6 Die Anfänge der Betrieblichen Altersvorsorge reichen in der Bundesrepublik Deutschland in die Zeit vor die Errichtung der gesetzlichen Sozialversicherung zurück.7 Diese freiwilligen Sozialleistungen waren geprägt von einem paternalistischen Verantwortlichkeitsprinzip der Arbeitgeber gegenüber ihren Mitarbeitern. Seit der Einführung des Gesetzes zur Verbesserung der Betrieblichen Altersvorsorge in der Bundesrepublik im Jahre 1974 wurde das Fürsorgeprinzip in der Diskussion zusehends durch das Entgeltprinzip ersetzt. Dabei werden Betriebspensionen als “...Arbeitsentgelte, die mit zeitlichem Verzug ausbezahlt werden...”, interpretiert.8 Der Arbeitnehmer überläβt so dem Unternehmen Teile seines Arbeitseinkommens in der Annahme, bei Vorliegen eines Versorgungsfalles eine adäquate Pensionsleistung zu erhalten.