2006 | OriginalPaper | Chapter
Gesetzliche Grundlagen und begriffliche Klärung
Published in: Standards für das Gesundheitsmanagement in der Praxis
Publisher: DUV
Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.
Select sections of text to find matching patents with Artificial Intelligence. powered by
Select sections of text to find additional relevant content using AI-assisted search. powered by
Idee und Ausganspunkt der Arbeit haben ihren Ursprung im erweiterten Präventionsauftrag der Unfallversicherungsträger, wie er vom Gesetzgeber im August 1996 in§ 14 des Sozialgesetzbuchs (SGB) VII formuliert ist:„(1) Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. (2) Bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren arbeiten die Unfallversicherungsträger mit den Krankenkassen zusammen.“