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2012 | Book

Gewerbesteuer - GewStG

Kommentar

Editors: Achim Bergemann, Jörg Wingler

Publisher: Gabler Verlag

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About this book

Für die Gemeinden stellt die Gewerbesteuer die wichtigste eigenständige Steuerquelle dar. Besteuert werden alle Gewerbebetriebe, die entweder über ihre Rechtsform als Kapitalgesellschaft oder über ihre gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuerrechts erfasst werden. Es sind daher mehrere Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, um steueroptimalen Rat zu geben. Dieser neue Kommentar kennt und erläutert diese Bezüge sowie alle wichtigen Fragen im Gewerbesteuerrecht, um zielgerichtet und lösungsorientiert Hilfestellung zu geben.

Table of Contents

Frontmatter
Allgemeines
Zusammenfassung
§ 1 enthält in seiner Kürze grundlegende Eckpunkte zur GewSt. Der Regelungsgehalt des § 1 erschließt sich vollumfänglich aber erst im Zusammenhang mit der verfassungsrechtlich garantierten Finanzierungshoheit der Gemeinden. § 1 als einfachgesetzliche Norm fasst die Aussagen des Art 28 II S 3 und Art 106 VI S 1 GG verkürzt zusammen.
Rainer Hartmann
Bemessung der GewSt
Zusammenfassung
§ 7 GewStG ist die Ausgangsnorm für die Bemessung der GewSt nach dem Gewerbeertrag. Nach der Abschaffung der Lohnsumme ab EZ 1980 und des Gewerbekapitals ab EZ 1998 ist der Gewerbeertrag die einzige Besteuerungsgrundlage für die GewSt.
Achim Bergemann
Bemessung der Gewerbesteuer
Zusammenfassung
Die Änderung des GewStR durch das UntStRefG 2008 und die ab dem EZ 2008 zu Anwendung kommende Ausweitung der Hinzurechnungstatbestände geht mit einer zunehmenden steuerlichen der Gewerbebetriebe einher. So beeinflussen insbesondere die geänderten Vorschriften Nr 1 lit a, d, e und f solche Gewerbebetriebe, die über eine geringem Eigenkapitalausstattung verfügen und/oder geringe Gewinnmargen haben. Das kann im Einzelfall zu Substanzbesteuerungseffekten führen.
Achim Bergemann
Steuermessbetra
Zusammenfassung
§ 14 regelt das Verfahren zur Festlegung des GewSt- Messbetrages, das dem Festsetzungsverfahren vorgeschaltet ist. Durch S 1 wird der Zeitraum, für den der StMessbetrag festgesetzt wird, festgelegt.
Sailer Khuepach
Entstehung, Festsetzung und Erhebung der Steuer
Zusammenfassung
§ 16 betrifft den zweiten Teil des Verwaltungsverfahrens der GewSt, der in den Flächenbundesländern den Gemeinden übertragen ist. Die Norm hat im Kern zwei Regelungsbereiche. Abs 1 beschreibt die Funktion des Hebesatzes, der für die Ermittlung der GewSt aus dem zuvor festgesetzten GewSt-Messbetrag (§ 14) zwingend benötigt wird. Bestimmungsberechtigt für den Hebesatz ist die jeweilige Gemeinde. Die Absätze 2 bis 5 befassen sich im Einzelnen mit der Festsetzung des Hebesatzes.
Rainer Hartmann
Zerlegung
Zusammenfassung
§ 28 Abs 1 regelt, was unter Zerlegung zu verstehen und in welchem Fall diese durchzuführen ist. Abs 2 beinhaltet Ausnahmen für die Zerlegung, wenn sich in einer Gemeinde Verkehrs- und Bergbauunternehmen oder Unternehmen, die lediglich Anlagen zur Weiterleitung von Stoffen und Energie betreiben, befinden. Der aufgehobene Abs 2 Nr 4, nach welchem bei der Zerlegung die Gemeinden, deren Hebesatz 200 % unterschritt, nicht zu berücksichtigen waren, galt nur für den EZ 2003.
Achim Bergemann
Gewerbesteuer der Reisegewerbebetriebe
Zusammenfassung
Die Regelung der GewStPfl für Reisegewerbebetriebe stellt einen Fremdkörper innerhalb des Gewerbesteuerrechts dar. Üblicherweise verlangt das Gesetz in § 2 I als Steuerobjekt einen stehenden Gewerbebetrieb, der zwingend über eine inländische Betriebsstätte verfügen muss.
Rainer Hartmann
Änderung des Gewerbesteuermessbescheids von Amts wegen
Zusammenfassung
§ 35b ist eine verfahrensrechtliche Vorschrift. Sie ordnet in § 35b I an, dass das FA von Amts wegen Bescheide zum GewSt-Messbetrag oder zur GewSt- Verlustfeststellung ändern muss, wenn die entsprechenden ertragssteuerlichen Bescheide abgeändert wurden.
Jörg Wingler, Richard Markl
Durchführung
Zusammenfassung
§ 35c ist die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die GewStDV. Die Norm hat nichts mit dem Erlass der GewStR zu tun. Diese stellen allg Verwaltungsvorschriften iSd Art 108 VII GG dar, die die BReg mit Zustimmung des BRs erlässt.
Rainer Hartmann
Schlussvorschriften
Zusammenfassung
Die vorstehende Fassung dieses Gesetzes ist, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Erhebungszeitraum 2010 anzuwenden.
Rainer Hartmann
Backmatter
Metadata
Title
Gewerbesteuer - GewStG
Editors
Achim Bergemann
Jörg Wingler
Copyright Year
2012
Publisher
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-8349-6463-2
Print ISBN
978-3-8349-2296-0
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6463-2