1998 | OriginalPaper | Chapter
Haftet der Architekt für Schäden an Nachbargebäuden, die im Zusammenhang mit Ausschachtungsarbeiten auf dem Baugrundstück entstehen?
Author : Jürgen Rilling
Published in: Baurechtsberater Architekten
Publisher: Vieweg+Teubner Verlag
Included in: Professional Book Archive
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Architekt Clever war mit der Planung des Hauses des Eigenheims betraut. Ihm oblag jedoch nicht die Objektüberwachung. Aus Kostengründen wollte Eigenheim dies selbst übernehmen. Während der Ausschachtungsarbeiten auf dem Grundstück von Eigenheim kommt es dann zu Schäden am Nachbargebäude. Auch dieses Haus gehört bereits Eigenheim. Eigenheim verlangt nun von Clever Schadensersatz wegen der entstandenen Schäden.