Geschäftsführer und Vorstände stehen in der Unternehmenskrise im Fadenkreuz strafrechtlicher, zivilrechtlicher und steuerrechtlicher Haftung. Es ergeben sich für die Unternehmensleitung Handlungspflichten, die letztendlich die Gläubiger, die Gesellschafter und auch das Unternehmen selbst schützen sollen.