Skip to main content
Top

1991 | Book

Handbuch des Investmentsparens

Author: Rüdiger H. Päsler

Publisher: Gabler Verlag

insite
SEARCH

Table of Contents

Frontmatter

Wirtschaftliche Aspekte

Frontmatter
1. Die Idee und die Entwicklung des Investmentsparens
Zusammenfassung
Wer sein Geld direkt in Aktien, Renten, Optionen, Futures, Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder stillen Beteiligungen anlegen will, benötigt erhebliche Fachkenntnisse, Zeit und ausreichendes Vermögen. Die Direktanlage ist deshalb nur für geringe Teile der Bevölkerung geeignet. Hier setzt das Investmentsparen an. Es bietet dem Anleger die Möglichkeit, sich auch mit geringen Beträgen — ab zirka 35 DM pro Anteilschein — an einem risikogestreut angelegten Aktien-, Renten- oder Grundstücksbestand zu beteiligen.
Rüdiger H. Päsler
2. Die Organisation der Investment-Gesellschaften
Zusammenfassung
Die in Deutschland angebotenen Investmentanteilscheine in- und ausländischer Fonds werden von unterschiedlich konstruierten Investment-Gesellschaften ausgegeben. Man unterscheidet zwischen dem Gesellschaftstyp und dem Vertragstyp. Die Investment-Gesellschaften, die nach dem „Gesellschaftstyp“ organisiert sind, kommen überwiegend aus dem amerikanischen Raum, aus Holland (ROBECO, RORENTO, RODAMCO) sowie aus Frankreich oder Luxemburg in Form der SICAV (Société d’Investissement à Capital Variable).
Rüdiger H. Päsler
3. Die Angebotspalette der Investment-Gesellschaften
Zusammenfassung
Von den deutschen Investment-Gesellschaften werden gegenwärtig Anteile an 108 Aktienfonds angeboten. Das Vermögen dieser Aktienfonds besteht aus Aktien, die an den amtlichen Börsen, im geregelten Markt oder an anderen organisierten Märkten des In- und Auslandes gehandelt werden, beispielsweise im Freiverkehr in Deutschland oder an der NASDAQ (einem von der NASD organisierten Computermarkt, oder dem europäischen Pendant der AIBD). Hierbei handelt es sich um Aktien ertragsstarker oder wachstumsträchtiger Unternehmen des In- und Auslandes. Es gibt Aktienfonds, die die Gelder ihrer Anleger ausschließlich in deutschen Aktien anlegen. Daneben gibt es Fonds, deren Anlageschwerpunkt in ausländischen Aktien liegt. Diese werden entweder weltweit oder in ausgewählten Ländern erworben, wie beispielsweise den USA, Japan oder pazifischen Staaten (beispielsweise Japan-Pazifik-Fonds oder Iberia Fonds). Es gibt auch Aktienfonds, die schwerpunktmäßig Aktien bestimmter Unternehmensbranchen erwerben, wie beispielsweise Energiefonds, Rohstoffonds oder Technologiefonds.
Rüdiger H. Päsler
4. Die Anlagepolitik
Zusammenfassung
Grundgedanke des Investmentsparens ist das Prinzip der Risikomischung. Die gesetzlich vorgeschriebene Mischung vermindert die Gefahr von Verlusten, schmälert aber auch die Chancen, überdurchschnittliche Gewinne zu erzielen. Ziel jeder Anlage sollte aber sein, höhere Anlageerfolge zu erzielen als der Durchschnitt des Marktes. Dies kann nur dann erreicht werden, wenn die Investmentfonds in der Zusammensetzung und der Auswahl der Vermögensgegenstände und der Liquiditätshaltung, die in der Regel bis 49% des Sondervermögens betragen und auch in Geldmarktpapieren angelegt werden kann, dieses Ziel berücksichtigen.
Rüdiger H. Päsler
5. Die Ertragsverwendung
Zusammenfassung
In den Vertragsbedingungen der Fonds muß geregelt werden, ob und in welchem Umfang Erträge des Sondervermögens auszuschütten sind und wie eventuelle Veräußerungsgewinne verwendet werden. Neben Dividenden und Zinsen bzw. Mieterträgen können auch Veräußerungsgewinne ganz oder teilweise ausgeschüttet werden. Daneben kann auch ganz auf die Vornahme von Ausschüttungen verzichtet werden (Thesaurierung). Es besteht auch die Möglichkeit, im Interesse der Substanzerhaltung Teile der ausschüttungsfähigen Erträge bis zu 15% des Sondervermögens auf neue Rechnung vorzutragen bzw. in Sondersituationen ganz auf Ausschüttungen zu verzichten (vgl. Mustervertragsbedingungen im Anhang). Hierbei ist auch zu regeln, ob bei der Ermittlung der ausschüttungsfähigen Erträge „Ertragsausgleich“ gerechnet wird — dies ist bei Publikumsfonds die Regel — oder nicht.
Rüdiger H. Päsler
6. Der Vertrieb von Investmentanteilscheinen
Zusammenfassung
Der Vertrieb von Investmentanteilscheinen ist weitgehend durch das Filial- und Zweigstellennetz der Gesellschafterbanken bzw. Sparkassen oder Genossenschaftsbanken vorgegeben. Fondsanteile werden in der Regel über die Vertriebsnetze der Gesellschafter der Investmentgesellschaft vertrieben, die den jeweiligen Fonds verwaltet. Einzelheiten über Vertriebswege sind den Verkaufsprospekten zu entnehmen.
Rüdiger H. Päsler
7. Wertentwicklung / Performance
Zusammenfassung
Wesentliches Kriterium für die Rentabilität einer Investmentanlage ist die Wertentwicklung. Hierunter ist die Wertveränderung eines Anteils im Zeitablauf unter Berücksichtigung der Ertragsausschüttung zu verstehen. Ausschüttungen müssen bei Ermittlung des Anlageerfolgs einbezogen werden, da andernfalls die Wertentwicklung ausschüttender und thesaurierender Fonds nicht miteinander verglichen werden kann.
Rüdiger H. Päsler
8. Die Anlagemöglichkeiten der Investmentsparer
Zusammenfassung
Der Anleger kann — wie beim Kauf jedes anderen Wertpapiers — bei seiner Bank, Sparkasse oder Volksbank Investmentanteilscheine erwerben. Er muß einem Kreditinstitut einen Kaufauftrag über die von ihm gewünschte Anzahl von Anteilscheinen eines bestimmten Fonds erteilen. Den erforderlichen Gegenwert zahlt er entweder in bar oder läßt ihn von seinem Konto abbuchen. Zu zahlen ist der am Tage des Kaufs oder am folgenden Tag — abhängig vom Zeitpunkt der Ordererteilung — geltende Ausgabepreis, der den überregionalen Tageszeitungen entnommen werden kann.
Rüdiger H. Päsler
9. Anteilpreise
Zusammenfassung
Die Preise von Investmentanteilscheinen ändern sich grundsätzlich börsentäglich. Dies gilt für Aktien-, Rentenfonds, offene Grundstücksfonds und Beteiligungs-Sondervermögen. Grund für die Änderung der Anteilscheinpreise sind Wertveränderungen der Vermögensgegenstände des Fonds sowie diesem zufließende Erträge, wie Dividenden, Zinsen und Mieten.
Rüdiger H. Päsler
10. Die Kosten der Investmentanlage
Zusammenfassung
Die Ausgabekosten, die vom Anleger beim Erwerb der Anteilscheine im Ausgabepreis — Erhöhung des Anteilwerts um die Ausgabekosten — gezahlt werden, belasten den Anteilinhaber unmittelbar. Bei Ausgabekosten von 5% erhält er einen Anteil an einem Investmentfonds im Wert von 100,-- DM nur dann, wenn er 105,-- DM bezahlt. Mit diesen Kosten sind sämtliche beim Kauf und Verkauf entstehenden Kosten abgegolten.
Rüdiger H. Päsler
11. Die staatliche Förderung des Investmentsparens
Zusammenfassung
Seitdem die Förderung des Spar-Prämiengesetzes gestrichen wurde, beruht die staatliche Sparförderung in Deutschland nur noch auf dem Fünften Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer und auf § 19a des Einkommensteuergesetzes.
Rüdiger H. Päsler
12. Ausländische Investment-Gesellschaften
Zusammenfassung
Um deutsche Anleger vor ausländischen Investmentfonds, die ihre Anteile in Deutschland anbieten, zu schützen, hat der deutsche Gesetzgeber 1969 die gesamte öffentliche Absatztätigkeit ausländischer Investment-Gesellschaften und ihrer inländischen Vertriebsorganisationen durch das „Gesetz über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile und über die Besteuerung der Erträge aus ausländischen Investmentanteilen“ (AuslInvestmG) vom 28. Juli 1969 geregelt.
Rüdiger H. Päsler

Rechtliche und steuerliche Aspekte

Frontmatter
13. Das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG)
Zusammenfassung
Die deutschen Investment-Gesellschaften sind alle nach dem sogenannten „Vertragstyp“ organisiert. Sie unterliegen dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften vom 16. April 1957 in der Fassung des Finanzmarktförderungsgesetzes vom 22. Februar 1990 (BGB1.I.S.266).
Rüdiger H. Päsler
14. Steuerliche Behandlung des Investmentsparens
Zusammenfassung
Das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften enthält besondere steuerliche Regelungen für die Behandlung der Sondervermögen und der Ausschüttungen. Das Sondervermögen ist ein Zweckvermögen im Sinne der Körperschaftsteuer und der Vermögensteuer. Es ist von der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und der Vermögensteuer befreit (§ 38 a KAGG).
Rüdiger H. Päsler
15. Rechtliche und steuerliche Vorschriften
Zusammenfassung
a)
Kapitalanlagegesellschaften (KAG) sind Kreditinstitute; für sie gelten die Vorschriften des „Gesetzes über das Kreditwesen (KWG)“
 
b)
Eine KAG, die nur in der Rechtsform einer AG oder einer GmbH betrieben werden darf, hat bei ihr „eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGG zugelassenen Vermögensgegenständen, wie Wertpapieren, Optionsrechten und Finanzterminkontrakten oder in Grundstücken sowie Erbbaurechten oder in stillen Beteiligungen gesondert von dem eigenen Vermögen anzulegen und über die hieraus sich ergebenden Rechte der Einleger (Anteilinhaber) Urkunden (Anteilscheine) auszustellen“ (§ 1 Absatz 1 KAGG).
 
c)
Das eingelegte Geld und die damit angeschafften Vermögensgegenstände bilden ein Sondervermögen, das vom eigenen Vermögen der KAG getrennt zu halten ist (§ 6 KAGG).
 
d)
Das eingezahlte Nennkapital der KAG hat nach dem KAGG 5 Mio DM zu betragen, sie muß einen Aufsichtsrat (§ 2 Abs. 2 und 3 KAGG) haben.
 
e)
Das KAGG enthält Vorschriften über die Anlage der einer KAG von den Einlegern anvertrauten Mittel.
 
f)
Die KAG „hat mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns das Sondervermögen für gemeinschaftliche Rechnung der Anteilinhaber zu verwalten und deren Interessen zu wahren“ (§ 10 KAGG).
 
g)
Mit der Verwahrung von Sondervermögen sowie mit der Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen ist eine Depotbank zu beauftragen. Personelle Verquickungen zwischen Depotbank und KAG sind untersagt (§ 12 Absatz 1 KAGG).
 
h)
Das Rechtsverhältnis zwischen der KAG und den Anteilinhabern ist in „Vertragsbedingungen“ festzulegen. Ein Publikumsfonds kann erst aufgelegt werden, wenn die Vertragsbedingungen, die unter anderem detaillierte Angaben zu den Anlagegrundsätzen und -grenzen, zu den Gebühren, zur Ausschüttung usw. enthalten müssen, vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen genehmigt sind (§ 15 KAGG).
 
i)
Die KAG hat zum Schluß eines jeden Geschäftsjahres einen Rechenschaftsbericht zu erstatten und zu veröffentlichen. Zur Mitte eines jeden Geschäftsjahres hat sie einen Halbjahresbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Der Rechenschaftsbericht muß das Testat eines unabhängigen Prüfers tragen. Darüber hinaus hat die KAG dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen für die zwischen der Aufstellung der Berichte liegenden Vierteljahre eine detaillierte Vermögensaufstellung zukommen zu lassen (§ 24a KAGG), sofern das Amt derartige Aufstellungen anfordert.
 
Rüdiger H. Päsler
Backmatter
Metadata
Title
Handbuch des Investmentsparens
Author
Rüdiger H. Päsler
Copyright Year
1991
Publisher
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-322-85703-3
Print ISBN
978-3-409-19932-2
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-85703-3