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24-10-2023 | Handelsgesetzbuch | Im Fokus | Article

Neue Schwellenwerte ändern Pflichten bei der Rechnungslegung

Author: Sylvia Meier

1:30 min reading time

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Das Handelsgesetzbuch legt mithilfe von Größenklassen fest, wie umfangreich die Pflichten eines Unternehmens in der Rechnungslegung sind. Die Schwellenwerte sollen nun erhöht werden.

Das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt anhand von Schwellenwerten in den §§ 267 und 267a, in welche Größenklasse Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personengesellschaften einzuteilen sind. Werden mindestens zwei von drei Merkmale der Schwellenwerte überschritten, wird das Unternehmen in die nächsthöhere Klasse eingeordnet. Die jeweilige Kategorie bestimmt darüber, welche Pflichten das Unternehmen zu erfüllen hat, beispielsweise in Hinblick auf

  • die Erstellung des Jahresabschlusses,
  • die Offenlegung des Jahresabschlusses,
  • die Nachhaltigkeitsberichterstattung und dabei insbesondere die Frage, wann die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)-Umsetzung erfolgen muss.

Damit haben die Schwellenwerte einen maßgeblichen Einfluss darauf - etwa, wie schnell Umsetzungsprojekte im Bereich der Nachhaltigkeit vorangetrieben werden müssen und wie hoch Aufwand und Kosten in der Berichterstattung ausfallen.

Anhebung der Schwellenwerte

Die EU-Kommission hat am 17. Oktober 2023 den "Entwurf einer delegierten Richtlinie - Ares(2023)6193431" angenommen. Mit dieser Maßnahme sollen die Schwellenwerte wie folgt angehoben werden:

  • Kleinstkapitalgesellschaft: 450.000 Euro Bilanzsumme (bisher: 350.000 Euro), 900.000 Euro Umsatzerlöse (bisher 700.000 Euro), zehn Arbeitnehmer (wie bisher auch)
  • Kleine Kapitalgesellschaft: 7,5 Millionen Euro Bilanzsumme (bisher: 6 Millionen Euro), 15 Millionen Euro Umsatzerlöse (bisher zwölf Millionen Euro), 50 Arbeitnehmer (wie bisher auch)
  • Mittelgroße Kapitalgesellschaft: 25 Millionen Euro Bilanzsumme (bisher 20 Millionen Euro), 50 Millionen Euro Umsatzerlöse (bisher 40 Millionen Euro), 250 Arbeitnehmer (wie bisher auch)

Werden mindestens zwei von drei Schwellenwerte für mittelgroße Kapitalgesellschaften überschritten, gelten sie als große Kapitalgesellschaften.

Änderung könnte bereits ab 2023 gelten 

Die Erhöhung der Schwellenwerte kann laut dem Entwurf bereits ab 2023 erfolgen. Für deutsche Unternehmen ist die nationale Umsetzung nun von großer Bedeutung. Wird der Gesetzgeber die Neuerung bereits ab 2023 oder erst ab 2024 einführen? Die Folgen wären umfangreich. Ob die Finanzberichterstattung beispielsweise vom Wirtschaftsprüfer geprüft werden muss oder nicht ist nicht nur entscheidend für die zeitliche, technische und inhaltliche Umsetzung, sondern auch eine Kostenfrage.

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