1986 | OriginalPaper | Chapter
Hinweise auf weitere im Zusammenhang mit der Bauaufsicht wesentliche Rechtsbereiche
Authors : Professor Albrecht H. Grundei, Dipl.-Ing. Dietrich Steinhoff, Hans-Jürgen Dageförde, Professor Dr. Dieter Wilke
Published in: Bauordnung für Berlin
Publisher: Vieweg+Teubner Verlag
Included in: Professional Book Archive
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Nach § 60 Abs. 1 BauO Bln sollen im Baugenehmigungsverfahren die Behörden und Dienststellen, deren Aufgabenbereich berührt wird, von der BABeh. beteiligt werden. Nach § 62 Abs. 1 BauO Blin darf die Baugenehmigung erst erteilt werden, wenn von der BABeh. festgestellt worden ist, daß das Vorhaben allen relevanten öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Im Folgenden wird auf wesentliche Rechtsbereiche hingewiesen, die mit dem Bauen in engem Zusammenhang stehen und auf die Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben erheblichen Einfluß haben können. Auf das Zitat der Rechts- und Verwaltungsvorschriften mit vollem Titel. Datum und Fundstelle wird bewußt verzichtet, weil erfahrungsgemäß eine solche Liste mit ihrem Erscheinen überholt wäre. Es wird empfohlen, im Zweifel die gültige Fassung bei der zuständigen Behörde zu erfragen.