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1986 | OriginalPaper | Chapter

Hinweise auf weitere im Zusammenhang mit der Bauaufsicht wesentliche Rechtsbereiche

Authors : Professor Albrecht H. Grundei, Dipl.-Ing. Dietrich Steinhoff, Hans-Jürgen Dageförde, Professor Dr. Dieter Wilke

Published in: Bauordnung für Berlin

Publisher: Vieweg+Teubner Verlag

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Nach § 60 Abs. 1 BauO Bln sollen im Baugenehmigungsverfahren die Behörden und Dienststellen, deren Aufgabenbereich berührt wird, von der BABeh. beteiligt werden. Nach § 62 Abs. 1 BauO Blin darf die Baugenehmigung erst erteilt wer­den, wenn von der BABeh. festgestellt worden ist, daß das Vorhaben allen rele­vanten öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Im Folgenden wird auf we­sentliche Rechtsbereiche hingewiesen, die mit dem Bauen in engem Zusam­menhang stehen und auf die Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben erheblichen Einfluß haben können. Auf das Zitat der Rechts- und Verwaltungsvorschriften mit vollem Titel. Datum und Fundstelle wird bewußt verzichtet, weil erfahrungs­gemäß eine solche Liste mit ihrem Erscheinen überholt wäre. Es wird empfohlen, im Zweifel die gültige Fassung bei der zuständigen Behörde zu erfragen.

Metadata
Title
Hinweise auf weitere im Zusammenhang mit der Bauaufsicht wesentliche Rechtsbereiche
Authors
Professor Albrecht H. Grundei
Dipl.-Ing. Dietrich Steinhoff
Hans-Jürgen Dageförde
Professor Dr. Dieter Wilke
Copyright Year
1986
Publisher
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-89734-3_28