2008 | OriginalPaper | Chapter
Hinzurechnungen und Kürzungen
Published in: Gewerbesteuer
Publisher: Gabler
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Der Sinn und Zweck der Hinzurechnungen (ebenso wie der Kürzungen nach § 9) besteht in erster Linie darin, die steuerliche Bemessungsgrundlage zu objektivieren, so dass ausschließlich die Ertragskraft des Betriebes unter Ausschluss persönlicher Merkmale und Beziehungen zum jeweiligen Inhaber der Besteuerung unterliegt. Die Gewerbesteuer als Objektsteuer stellt daher nicht auf die persönliche Leistungsfähigkeit ab.
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