Zusammenfassung
Hochschulen operieren in einem kompetitiven Umfeld. Im Wettbewerb um die besten Studierenden und das bestqualifizierte Personal ist das Branding der jeweiligen Hochschule von großer Bedeutung. Wenn das Branding einer Hochschule (auch) Exzellenz in der Lehre verspricht, so erweckt dies entsprechende Erwartungen aller Beteiligten an die Qualität der (Aus-)Bildung an der jeweiligen Einrichtung.
Exzellenz in der Lehre ist von vielen Faktoren abhängig, unter anderem vom Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden, von den Fähigkeiten der Studierenden und vor allem auch von den Kompetenzen der Lehrenden. Lehrende müssen nicht nur fachlich kompetent sein, sondern auch über Lehrkompetenz (didaktische Fähigkeiten) verfügen. Die Lehrkompetenz kann gezielt durch Maßnahmen gesteigert werden; dazu kann ein hochschuldidaktisches Weiterbildungsprogramm eingesetzt werden.
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit zwei Fragestellungen, die miteinander verbunden sind. Der Beitrag behandelt zunächst die hochschuldidaktische Weiterbildung als Instrument der Personalentwicklung. Hochschuldidaktische Weiterbildung wird nur dann ein sinnvolles Instrument der Personalentwicklung sein, wenn die strategischen Ziele einer Hochschule auf Qualität in der Lehre gerichtet sind und wenn auch konsequenterweise das vorhandene Anreizsystem an der jeweiligen Hochschule Leistungen in der Lehre honoriert. Wenn das Anreizsystem hingegen ausschließlich oder primär Leistungen in anderen Bereichen (Akquisition von Drittmitteln, Publikationen etc.) in den Vordergrund rückt, werden sich Investitionen in die Lehrkompetenz für ProfessorInnen, DozentInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen nicht auszahlen, weshalb das Instrument der hochschuldidaktischen Weiterbildung unter diesen Rahmenbedingungen ein kümmerliches Dasein fristen müsste.
Der zweite Teil des vorliegenden Beitrages widmet sich der Frage, ob und inwieweit eine hochschuldidaktische Weiterbildung zur Qualitätssicherung in der Lehre eingesetzt werden kann, soll oder muss. Eine Kausalität zwischen der Absolvierung eines (mehrsemestrigen) hochschuldidaktischen Weiterbildungsprogrammes und der Steigerung der Qualität in der Lehre wird kaum nachweisbar sein. Es ist auch Vorsicht dabei geboten, dass Vorgesetzte solchen MitarbeiterInnen, deren Lehrveranstaltungs-Evaluierungen Verbesserungspotenzial in der Lehre aufgezeigt haben, als „Sanktion“ den verpflichtenden Besuch einer hochschuldidaktischen Weiterbildung vorschreiben. Dessen ungeachtet ist in einem prozessorientierten Ansatz zur Qualitätssicherung in der Lehre eine systematische Stärkung der Lehrkompetenz aller Mitglieder des Lehr- und Forschungspersonals an einer Hochschule geboten. Hier schließt sich wieder der Kreis zur Personalentwicklung, indem eine Qualitätssicherung in der Lehre auch jedenfalls die regelmäßige didaktische Weiterbildung aller Lehrenden einschließt.