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2000 | OriginalPaper | Chapter

Immaterialgüterrechte, die Organisation von Innovationen

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Der rechtliche Schutz von Innovationen durch Patente und sonstige Immaterialgüterrechte galt lange Zeit als Durchsetzung eines naturgegebenen Rechts. So sprach die Nationalversammlung nach der französischen Revolution vom „natürlichen Recht des Erfinders“1. Eine solche Sichtweise des gewerblichen Rechtsschutzes verstellt allerdings eher die Sicht auf dessen Funktionen als sie zu erleichtern.

Metadata
Title
Immaterialgüterrechte, die Organisation von Innovationen
Copyright Year
2000
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-08315-4_23