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07-07-2015 | IT-Sicherheit | Schwerpunkt | Article

Gibt es einen Persönlichkeitsschutz in der Online-Welt?

Author: Andreas Burkert

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Eine Differenzierung nach privaten und staatlichen Datenbanken ist in der Online-Welt nicht möglich. Ein effektiver Persönlichkeitsschutz ist dabei ebenso schwierig, wie der Kampf für einen effektiven Datenschutz etwa von Sozialen Netzwerken mühsam ist.

Jetzt sollte jeder darüber nachdenken, mit welchen Absichten Mark Zuckerberg seine Forschung betreibt. Einem Eintrag einem Online-Chat zufolge glaubt er, dass „wir eines Tages in der Lage sein werden, einander vollständige reichhaltige Gedanken mit Hilfe von Technologie zu übermitteln“. Konkret erklärt er: „Sie werden in der Lage sein, einfach an etwas zu denken - und Ihre Freunde werden das sofort ebenfalls erleben können, wenn Sie es wünschen.“. Ob sich dadurch die Kommunikation untereinander vereinfachen lässt, ist vor dem Hintergrund, dass sich Gedanken in Regel selten strukturiert abrufen lassen, fragwürdig. Doch etwas anderes beunruhigt mehr.

So schreibt der Springer-Autor Benedikt Buchner seinem Vorwort über „Persönlichkeitsschutz in der Online-Welt“ für Datenschutz und Datensicherheit: „Wir müssen davon ausgehen, dass all das, was Google, Facebook & Co über uns wissen, stets auch potentiell staatliches Wissen bedeutet". Zwar ist im Datenschutzrecht immer wieder viel darüber diskutiert worden,“ ob die größere Bedrohung für unsere informationelle Selbstbestimmung vom großen Bruder Staat oder seinen „kleinen Schwestern“, den Privatunternehmen, ausgeht“. Doch das ganze Ausmaß der Überwachung ist noch lange nicht abzuschätzen. Das zeigen die Enthüllungen von Edward Snowden, die in regelmäßigen Abständen veröffentlicht werden.

Differenzierungen nach privaten und staatlichen Datenbanken nicht möglich

Eines aber lässt sich bereits feststellen, so Buchner: „Der große Datenpool der Online-Welt lässt Differenzierungen nach privaten und staatlichen Datenbanken nicht länger zu“, sagt er und mahnt, dass, ein „wirksamer Schutz vor staatlicher Überwachung gerade auch einen effektiven Persönlichkeitsschutz gegenüber privaten Unternehmen voraussetzt“.

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Für den Datenschutzexperten ist nun das „Recht“ gefordert. Seiner Ansicht muss es überzeugende Antworten finden, „wie das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen auch unter den besonderen Rahmenbedingungen der Online-Welt effektiv geschützt werden kann“. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund klassischer Persönlichkeitsrechtsverletzungen wie Beleidigungen oder Mobbing im Netz. Er weiß nur zu gut, wie mühsam der Kampf für einen effektiven Datenschutz gerade im Falle von Sozialen Netzwerken ist.

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2010 | OriginalPaper | Chapter

Datenschutz in der Informatik

Source:
ExPDT

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