2005 | OriginalPaper | Chapter
Jugendschutzrichtlinien
Richtlinien des Zweiten Deutschen Fernsehens zur Sicherung des Jugendschutzes vom 22. September 2000 i. d. F. vom 10.10.2003
Authors : Achim Baum, Wolfgang R. Langenbucher, Horst Pöttker, Christian Schicha
Published in: Handbuch Medienselbstkontrolle
Publisher: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat der Jugendschutz einen hohen Rang. Demgemäß prüft das ZDF unter angemessener und rechtzeitiger Beteiligung seines Jugendschutzbeauftragten nach Maßgabe der geltenden Gesetze und Staatsverträge, insbesondere des Staatsvertrags über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz- Staatsvertrag — JMStV) sowie der von ihm erlassenen „Kriterien zur Sicherung des Jugendschutzes bei der Beurteilung von Sendungen und Telemedien des Zweiten Deutschen Fernsehens“ in der jeweils geltenden Fassung die Jugendeignung von Sendungen und Telemedien in eigener Verantwortung. Hierfür gelten in Ausführung von §§ 20 Abs. 1 ZDF-Staatsvertrag, 8, 9 Abs. 1 JMStV in Ergänzung der „Richtlinien für die Sendungen des Zweiten Deutschen Fernsehens“ vom 11.