1998 | OriginalPaper | Chapter
Kann der Auftraggeber ohne vorherige Abnahme die Schlußzahlung verlangen?
Author : Jürgen Rilling
Published in: Baurechtsberater Bauunternehmer
Publisher: Vieweg+Teubner Verlag
Included in: Professional Book Archive
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Unternehmer Schiefer sollte auf der Südseite des Hauses von Geizig eine Schieferfassade errichten. Nach dem Abschluß seiner Arbeiten sollte Geizig das Werk abnehmen. Dieser verweigert jedoch wegen erheblicher Mängel die Abnahme des Werkes. Die Mängel der Schieferfassade begrenzen sich auf optische Beeinträchtigungen. Die Nachbesserung ist mit einem Aufwand von DM 26.000,00 verbunden. Obwohl Schiefer die Nachbesserung nicht in Angriff nahm und deshalb keine Abnahme des gesamten Werkes erfolgte, stellt er die Schlußrechnung. Geizig verweigert die Bezahlung unter Hinweis darauf, daß die Forderung des Schiefer wegen mangelnder Abnahme noch nicht fällig geworden sei. Schiefer dagegen hält an seiner Schlußrechnung fest und verlangt weiterhin Bezahlung.