2013 | OriginalPaper | Chapter
Kapitel V: Einbringung in Kapital- und Personengesellschaften
Author : Gernot Brähler
Published in: Umwandlungssteuerrecht
Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Der Begriff Einbringung wird im UmwG nicht verwendet. Er ist ein rein steuerrechtlicher Terminus. Die Vorschriften zur Einbringung im Sechsten und Siebten Teil des UmwStG haben keinen direkten Anknüpfungspunkt im Umwandlungsrecht wie etwa die Bestimmungen zur Verschmelzung und Spaltung im Zweiten und Dritten bzw. im Vierten Teil des UmwStG. Unter diesen rein steuerrechtlichen Begriff der Einbringung fallen eine Reihe zivilrechtlicher Formen der Vermögensübertragung sowohl aus dem UmwG bzw. dessen ausländischen Pendants, dem AktG und GmbHG als auch aus dem HGB und BGB. Diese sind in § 1 Abs. 3 Nr. 1-5 UmwStG abschließend katalogisiert.