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2013 | Book

Umwandlungssteuerrecht

Grundlagen für Studium und Steuerberaterprüfung

Author: Gernot Brähler

Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden

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About this book

Das Umwandlungssteuerrecht stellt eine komplexe Materie dar, da es neben detailliertem steuerlichem Fachwissen auch die Kenntnis bilanzsteuerlicher Sachverhalte erfordert. Darüber hinaus wird aufgrund der durch die Einführung des SEStEG nunmehr zulässigen grenzüberschreitenden Umstrukturierungen auch ein Basiswissen im Bereich des Internationalen Steuerrechts verlangt. Sind allerdings die steuerlichen Grundlagen verstanden worden, zeigt sich das Umwandlungssteuerrecht als überschaubares und nachvollziehbares System. Die siebte Auflage berücksichtigt insbesondere die aktuellen Änderungen der bisherigen Rechtsauffassung und der Auslegung der Finanzverwaltung zum Umwandlungssteuergesetz durch den Umwandlungssteuererlass 2011.

Table of Contents

Frontmatter
1. Kapitel I: Überblick zum Umwandlungsrecht
Zusammenfassung
Ein Unternehmen unterliegt im Laufe seines Bestehens Veränderungen. Es ist kein statisches Objekt, sondern passt sich in einem dynamischen Prozess an eine sich ständig ändernde Umwelt an. Dies bedeutet, dass sich das Unternehmen im Laufe seines Lebens geänderten Rahmenbedingungen stellen muss. Die Änderungen der Rahmenbedingungen können sowohl auf einer geänderten Zielsetzung des Unternehmens, bspw. der Konzentration auf das Kerngeschäft, als auch auf Änderungen der Umwelt, wie z.B. Änderungen der Rechtsprechung oder des Gesetzes, beruhen. Daher muss eine Anpassung der gewählten Unternehmensstruktur bzw. der ursprünglichen Rechtsform an die geänderten Rahmenbedingungen möglich sein. Diese Umstrukturierungen von Unternehmen sind sowohl zivilals auch steuerrechtlich komplexe Sachverhalte. Ohne zivil- und steuerrechtliche Sonderregelungen müsste ein Unternehmen in seiner ursprünglichen Rechtsform aufgegeben bzw. eine Gesellschaft liquidiert werden. Danach müsste ein neues Unternehmen in der gewünschten Rechtsform gegründet werden. Abgesehen von einem hohen administrativen Aufwand könnten diese Umwandlungen ohne Sonderregelungen steuerlich nicht erfolgsneutral vorgenommen werden, da im Betriebsvermögen evtl. vorhandene stille Reserven bei der Betriebsaufgabe aufzudecken wären.
Gernot Brähler
2. Kapitel II: Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften
Zusammenfassung
Unter einer Verschmelzung ist die Übertragung des gesamten Vermögens eines oder mehrerer Rechtsträger auf einen anderen Rechtsträger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zu verstehen. Für die Übertragung des Vermögens wird den Anteilseignern des oder der übertragenden Rechtsträger im Wege des Anteilstausches eine Beteiligung am übernehmenden Rechtsträger gewährt. Die gesellschaftsrechtliche Verbundenheit des Vermögens und der Anteilseigner des oder der übertragenden Rechtsträger wird aufgelöst. Durch den Anteilstausch setzt sie sich aber im größeren Rahmen des übernehmenden Rechtsträgers fort. Der oder die übertragenden Rechtsträger gehen gem. § 2 UmwG durch Auflösung ohne Abwicklung unter.
Gernot Brähler
3. Kapitel III: Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
Abstract
Bei der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften wird das gesamte Vermögen einer oder mehrerer Kapitalgesellschaften im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine andere Kapitalgesellschaft übertragen. Im Gegenzug werden die Anteilseigner der übertragenden Kapitalgesellschaft( en) durch Anteilstausch an der übernehmenden Kapitalgesellschaft beteiligt (§ 2 UmwG). Die übertragende(n) Kapitalgesellschaft(en) gehen unter Auflösung ohne Abwicklung unter.
Gernot Brähler
4. Kapitel IV: Spaltung von Kapitalgesellschaften
Zusammenfassung
Mit der Spaltung von Kapitalgesellschaften hat der Gesetzgeber ein Regelwerk geschaffen, welches – im Gegensatz zur konzentrierenden Verschmelzung des vorherigen Kapitels – die Dekonzentration von Kapitalgesellschaften ermöglicht. Unter dem Begriff der Spaltung von Kapitalgesellschaften ist die Übertragung von Vermögensteilen einer Kapitalgesellschaft auf eine oder mehrere andere Kapitalgesellschaften gegen Gewährung von Anteilen an der oder den übernehmenden Kapitalgesellschaft(en) zu verstehen. Da jeweils nur Teile des Vermögens und nicht das gesamte Vermögen auf eine andere Kapitalgesellschaft übertragen werden, tritt die aufnehmende Kapitalgesellschaft lediglich hinsichtlich des auf sie übergegangenen Vermögensteils in die Rechtsstellung der übertragenden Kapitalgesellschaft ein. Dies wird als partielle Gesamtrechtsnachfolge oder auch Sonderrechtsnachfolge bezeichnet.
Gernot Brähler
5. Kapitel V: Einbringung in Kapital- und Personengesellschaften
Zusammenfassung
Der Begriff Einbringung wird im UmwG nicht verwendet. Er ist ein rein steuerrechtlicher Terminus. Die Vorschriften zur Einbringung im Sechsten und Siebten Teil des UmwStG haben keinen direkten Anknüpfungspunkt im Umwandlungsrecht wie etwa die Bestimmungen zur Verschmelzung und Spaltung im Zweiten und Dritten bzw. im Vierten Teil des UmwStG. Unter diesen rein steuerrechtlichen Begriff der Einbringung fallen eine Reihe zivilrechtlicher Formen der Vermögensübertragung sowohl aus dem UmwG bzw. dessen ausländischen Pendants, dem AktG und GmbHG als auch aus dem HGB und BGB. Diese sind in § 1 Abs. 3 Nr. 1-5 UmwStG abschließend katalogisiert.
Gernot Brähler
Backmatter
Metadata
Title
Umwandlungssteuerrecht
Author
Gernot Brähler
Copyright Year
2013
Publisher
Springer Fachmedien Wiesbaden
Electronic ISBN
978-3-658-00010-3
Print ISBN
978-3-658-00009-7
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-00010-3