1985 | OriginalPaper | Chapter
Konkursgründe und Vergleichsgründe
Author : Manfred Obermüller
Published in: Die Bank im Konkurs und Vergleich ihres Kunden
Publisher: Gabler Verlag
Included in: Professional Book Archive
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Das Gesetz hat unterschiedliche Voraussetzungen aufgestellt, unter denen die Verpflichtung begründet wird, Konkurs- oder Vergleichsantrag zu stellen. Dabei sind zwei große Gruppen zu unterscheiden, nämlich einerseits die Privatpersonen, die Einzelunternehmen, die Einzelkaufleute sowie die Personenhandelsgesellschaften und andererseits die juristischen Personen. Während für die erstgenannte Gruppe die Zahlungsunfähigkeit einen Konkursgrund darstellt, können für die zweitgenannte Gruppe sowohl die Überschuldung als auch die Zahlungsunfähigkeit einen Konkursgrund bedeuten. Die strengere Regelung, die für die juristischen Personen, also für die kapitalbezogenen Unternehmen, gilt, erklärt sich daraus, daß diese nur mit ihrem Betriebsvermögen, aber nicht mit dem Vermögen der hinter ihnen stehenden Gesellschafter, also nur in begrenztem Umfang haften, während für die Verbindlichkeiten der Einzelpersonen und der Personenhandelsgesellschaften, also der personenbezogenen Untemehmen, natürliche Personen mit ihrem gesamten gegenwärtigen und künftigen Vermögen haften.