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1996 | Book | 6. edition

Leitfaden Außenwirtschaft

Authors: Rudolf Sachs, Rudolf E. Kamphausen

Publisher: Gabler Verlag

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Table of Contents

Frontmatter
I. Außenhandel und Außenwirtschaft; Handels- und Zahlungsbilanz; Terms of trade
Zusammenfassung
Als Außenhandel bezeichnet man die Ausfuhr (Export) und die Einfuhr (Import) von Waren (sichtbare Ausfuhr und Einfuhr). Der Begriff Außenwirtschaft umfaßt neben dem Außenhandel auch die „unsichtbaren“ Transaktionen mit dem Ausland (Dienstleistungen, Erwerbs- und Vermögenseinkommen, Übertragungen) und den Kapitalverkehr.
Rudolf Sachs, Rudolf E. Kamphausen
II. Absatz- und Beschaffungsformen; Warenbörsen
Zusammenfassung
Obwohl „indirekt“ und „mittelbar“ Synonyme sind, handelt es sich hier um verschiedene Vorgänge. Als indirekten Export bezeichnet man den Export über einen im Inland ansässigen Exporthändler sowie die Lieferung von Vorprodukten an die inländische Exportindustrie (z. B. die Lieferung von Blechen an den exportierenden Straßenfahrzeugbau).
Rudolf Sachs, Rudolf E. Kamphausen
III. Marktforschung, Werbung; Messen und Ausstellungen
Zusammenfassung
Durch Markterkundung und Marktforschung beschafft sich der Exporteur die Informationen, die er für eine erfolgreiche Tätigkeit auf dem Auslandsmarkt benötigt. Bei der Markterkundung handelt es sich um eine nicht systematisch betriebene Untersuchung des Marktes, z. B. durch Auswertung von Vertreterberichten oder durch Gespräche und Korrespondenz mit ausländischen Partnern. Die systematische Marktforschung wird meist durch ein Markt- und Meinungsforschungsinstitut durchgeführt, wobei man zwischen Marktanalyse (Untersuchung der Marktverhältnisse zu einem gegebenen Zeitpunkt) und Marktbeobachtung (laufende Beobachtung der Marktentwicklung) unterscheidet.
Rudolf Sachs, Rudolf E. Kamphausen
IV. Einrichtungen im Dienste der Außenwirtschaft
Zusammenfassung
Die Bundesstelle für Außenhandelsinformation (BfAI) in Köln gehört zum Bereich des Bundeswirtschaftsministeriums. Ihr Verwaltungsrat setzt sich aus Vertretern der zuständigen Ministerien, der obersten Landesbehörden für Wirtschaft, der Spitzenverbände der Wirtschaft und der Gewerkschaften zusammen. Den Vorsitz führt der Vertreter des Auswärtigen Amtes.
Rudolf Sachs, Rudolf E. Kamphausen
V. Geschäftsanbahnung, Verträge; Beilegung von Streitigkeiten; Kompensationsgeschäfte
Zusammenfassung
Eine Firma, die im Ausland geschäftliche Kontakte anknüpfen will — sei es, daß sie einen Abnehmer oder Lieferanten, einen Vertreter oder eine Vertretung, einen Lizenznehmer oder Lizenzgeber sucht — hat folgende Möglichkeiten, einen geeigneten Geschäftspartner ausfindig zu machen:
  • Anfrage bei einer Stelle in der Bundesrepublik, die sich mit dem Firmennachweis oder der Vermittlung von Geschäftsverbindungen befaßt. Zu diesen Stellen gehören die Industrie- und Handelskammern, die Ländervereine, die Fachverbände, die Banken, die offiziellen ausländischen Vertretungen und die im eigenen Land ansässigen ausländischen Handelskammern.
  • Anfrage bei einer Stelle im Ausland. Hier kommen vor allem in Frage: die deutschen Auslandshandelskammern, die Handelsförderungsstellen der deutschen Botschaften, die ausländischen Handelskammern und Wirtschaftsorganisationen.
  • Inserate in Zeitungen und Zeitschriften, vor allem Fach- und Exportzeitschriften
  • Besuch von internationalen Messen und Ausstellungen
Rudolf Sachs, Rudolf E. Kamphausen
VI. Lieferungsbedingungen
Zusammenfassung
Die Lieferungsbedingungen — auch als Lieferbedingungen bezeichnet — regeln die Pflichten von Verkäufer und Käufer im Zusammenhang mit der Lieferung, vor allem die Verteilung der Kosten und den Gefahrenübergang. Darüber hinaus bilden sie die Basis für die Preiskalkulation. Bei der Kalkulation berücksichtigt der Verkäufer alle Kosten, die er aufgrund der vereinbarten Lieferungsbedingungen übernehmen muß.
Rudolf Sachs, Rudolf E. Kamphausen
VII. Verpackung und Markierung
Zusammenfassung
Bei der Auswahl einer geeigneten Exportverpackung sind vor allem die folgenden Gesichtspunkte von Bedeutung:
  • Art, Beschaffenheit, Gewicht und Abmessungen der Versandgüter. Handelt es sich um feste, pulverförmige, flüssige oder gasförmige Güter? Sind die Güter zerbrechlich, korrosionsempfindlich, feuergefährlich, ätzend oder explosiv? Sind sie besonders schwer oder sperrig?
  • Transportart und Transportweg. Mit welchen Transportmitteln wird die Beförderung durchgeführt? Erfolgt die Beförderung im kombinierten Verkehr unter Verwendung von Paletten oder Containern? Wie lange ist der Transportweg? Welche klimatischen Be-dingungen herrschen während des Transports? Muß die Sendung häufig umgeschlagen werden? Sind Zwischenlagerungen notwendig?
  • Gegebenheiten im Bestimmungsland. Wie sind die dort herrschenden klimatischen Be-dingungen? Welche Umschlags- und Lagereinrichtungen stehen zur Verfügung? Wie sind die Transportverhältnisse?
Rudolf Sachs, Rudolf E. Kamphausen
VIII. Dokumente
Zusammenfassung
Die Versand- und Versicherungsdokumente (Spediteur-übernahmebescheinigung, Frachtbrief und Frachtbriefdoppel, Konnossement und Ladeschein, Versicherungspolice und -Zertifikat) werden in den Kapiteln IX und X besprochen. Die Begleitpapiere (Rechnungen, Ursprungs- und Präferenznachweise sowie einige andere Papiere) sind Gegenstand dieses Kapitels. Die Versand-, Versicherungs- und Begleitpapiere spielen im Außenhandel eine wichtige Rolle, da sie den Versand der Ware bescheinigen bzw. die Ware repräsentieren, einen Versicherungsanspruch belegen oder für die Einfuhrabfertigung benötigt werden.
Rudolf Sachs, Rudolf E. Kamphausen
IX. Spedition, Lagerung und Transport
Zusammenfassung
Nach § 407 HGB ist Spediteur, „wer es gewerbsmäßig übernimmt, Güterversendungen durch Frachtführer1 oder Verfrachter von Seeschiffen für Rechnung eines anderen (des Versenders) im eigenen Namen zu besorgen“. Der Spediteur ist demnach verkehrsträgerneutraler Transportmittler; er kann die Beförderung auf dem Weg des Selbsteintritts aber auch selbst ausführen. In diesem Fall gilt er nach dem HGB als Frachtführer. Dies trifft auch dann zu, wenn der Spediteur einen Transport zu festen Sätzen übernimmt (Spedition mit festen Spesen) oder die Güter verschiedener Versender aufgrund eines für seine eigene Rechnung geschlossenen Frachtvertrages befördern läßt (Sammelladungsspedition). Oft betätigt sich der Spediteur auch als Lagerhalter.
Rudolf Sachs, Rudolf E. Kamphausen
X. Transportversicherung
Zusammenfassung
Die Transportversicherung umfaßt die Güterversicherung und die Kaskoversicherung (Versicherung des Transportmittels). Die Versicherung der Transportgüter, die in diesem Kapitel besprochen wird, erstreckt sich auf alle Gefahren, denen die Güter auf dem Transport ausgesetzt sind, einschließlich der Lade- und Lagervorgänge (Versicherung von Haus zu Haus)
Rudolf Sachs, Rudolf E. Kamphausen
XI. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverkehr
Zusammenfassung
Während der Verkäufer die Zahlung zum frühestmöglichen Zeitpunkt erhalten möchte, wünscht der Käufer im allgemeinen ein möglichst langes Zahlungsziel. Dies gilt auch für den Außenhandel. Welche Zahlungsbedingungen dann tatsächlich zur Anwendung gelangen, hängt weitgehend von der Situation auf dem jeweiligen Markt ab. Bei einem Käufermarkt, d. h. einem Markt, auf dem die Nachfrager das größere Gewicht haben, überwiegen die „weichen“, also für den Importeur günstigen Zahlungsbedingungen. Bei einem Verkäufermarkt, d. h. einem Markt, auf dem die Anbieter die stärkere Position haben, überwiegen die „harten“, also für den Exporteur günstigen Konditionen. Neben der Wettbewerbslage sind bei der Festsetzung der Zahlungsbedingungen vor allem folgende Gesichtspunkte von Bedeutung: die Bonität des Käufers, die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Käuferland („Bonität des Käuferlandes“), die Handelsbräuche und etwaige im Verkäuferoder Käuferland geltende Devisenbestimmungen.
Rudolf Sachs, Rudolf E. Kamphausen
XII. Forderungseinzug; Ausfuhrrisiken; Gewährleistungen des Bundes
Zusammenfassung
Wenn ein ausländischer Abnehmer nicht rechtzeitig zahlt, sendet ihm der Exporteur - wie auch im Binnenhandel üblich — eine Mahnung. Reagiert der säumige Kunde auf die erste Mahnung nicht, so folgen weitere Mahnungen, in denen er in immer dringlicherem Ton aufgefordert wird, die fällige Zahlung zu leisten. In der letzten Mahnung setzt der Gläubiger dem Schuldner eine Frist und droht mit weiteren Schritten für den Fall, daß diese Frist nicht eingehalten wird.
Rudolf Sachs, Rudolf E. Kamphausen
XIII. Finanzierung
Zusammenfassung
Die Finanzierung von Außenhandelsgeschäften ist — je nach Art der Waren (Verbrauchs-, Gebrauchs- oder Investitionsgüter) — kurz-, mittel- oder langfristig. Soweit die Beteiligten nicht bereit oder in der Lage sind, das Geschäft (z. B. durch Zielgewährung oder Vorauszahlung) allein zu finanzieren, können sie bei ausreichender Bonität eine Export- bzw. Importfinanzierung von einem Kreditinstitut erhalten. Bei der Exportfinanzierung unterscheidet manExporteurkredite und Bestellerkredite. Ein Exporteurkredit wird einem Exporteur zur Refinanzierung des Geschäfts gewährt; beimBestellerkredit werden die Kreditmittel dem ausländischen Abnehmer zur Bezahlung der Lieferung zur Verfügung gestellt. Bestellerkredite und Darlehen, die an langfristige deutsche Exportlieferungen gebunden sind, bezeichnet man als gebundene Finanzkredite.
Rudolf Sachs, Rudolf E. Kamphausen
XIV. Devisen und Devisenhandel; internationale Finanzmärkte
Zusammenfassung
Während im täglichen Sprachgebrauch alle ausländischen Zahlungsmittel, einschließlich der Banknoten und Münzen, als Devisen bezeichnet werden, verstehen die Banken darunter nur die an ausländischen Plätzen zahlbaren Zahlungsanweisungen in fremder Währung. Die ausländischen Banknoten und Münzen werden im Unterschied dazuSorten genannt. Als Valuta bezeichnet man die Währung eines Landes, insbesondere eine fremde Währung. So ist z. B. ein Valutakredit ein Kredit in ausländischer Währung und ein Valutapapier ein auf eine ausländische Währung lautendes Wertpapier. Aber auch ausländische Geldsorten und Zinsscheine von Valutapapieren werden Valuten genannt. (Außerdem bedeutet „Valuta“die Wertstellung eines Postens auf einem Konto, d. h. das Datum, von dem an ein Posten verzinst wird bzw. zu verzinsen ist.)
Rudolf Sachs, Rudolf E. Kamphausen
XV. Währungssysteme und internationale Währungsordnung
Zusammenfassung
Als Währung bezeichnet man die Geldverfassung eines Landes. Die wichtigsten Währungssysteme sind dieGoldwährung und die Papierwährung.
Rudolf Sachs, Rudolf E. Kamphausen
XVI. Außenwirtschaftspolitik
Zusammenfassung
Unter Freihandel versteht man einen von Zöllen und anderen staatlichen Eingriffen unbehinderten Welthandel. Als Protektionismus bezeichnet man eine Außenhandelspolitik, die auf den Schutz der inländischen Erzeuger vor der ausländischen Konkurrenz ausgerichtet ist. Der Schutz kann sich auf sämtliche Produktionszweige eines Landes erstrecken, er kann aber auch auf einzelne Gebiete beschränkt sein. (Wenn ein Land ausländischen Erzeugern den Zugang zum heimischen Markt erschwert und gleichzeitig die Ausfuhr der eigenen Erzeugnisse forciert, so spricht man von einer „Beggar-my-neighbour-Politik“. Eine solche Politik schädigt die Nachbarstaaten, soweit sie sich nicht durch entsprechende Gegenmaßnahmen schützen.) Ein Land, das eine Autarkiepolitik betreibt, verzichtet aus politischen oder militärischen Gründen auf ausländische Lieferungen. (Als Autarkie bezeichnet man die Unabhängigkeit eines Landes von ausländischen Lieferungen. Es gibt kein Land, das wirtschaftlich völlig autark ist.)
Rudolf Sachs, Rudolf E. Kamphausen
XVII. Außenwirtschaftsrecht
Zusammenfassung
Inhalt der rechtlichen Regelungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr sind überwiegend staatliche Befugnisse, die Außenhandelsfreiheit der beteiligten Wirtschaftssubjekte zu beschränken. Entsprechendes gilt für das übrige Außenwirtschaftsrecht. Es gehört zum Verwaltungsrecht und ist damit ein Teil des öffentlichen Rechts. Zum Außenwirtschaftsrecht gehören nicht die Rechtsregeln für die Beziehungen zwischen den am Außenwirtschaftsverkehr beteiligten Personen, also z.B. das Kaufverhältnis zwischen dem Exporteur und dem Importeur oder das Vertrags Verhältnis zwischen dem Importeur und einem ausländischen Spediteur. Diese werden zum Teil durch das sog. Internationale Privatrecht geregelt.
Rudolf Sachs, Rudolf E. Kamphausen
XVIII. Zölle und Steuern
Zusammenfassung
Mit Vollendung des Europäischen Binnenmarktes sind für den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowohl im gewerblichen Warenverkehr wie im privaten Reiseverkehr grundlegend neue Regeln eingeführt worden. Einerseits sind alle Zollformalitäten an den Binnengrenzen in der Europäischen Union entfallen, andererseits sind jedoch zahlreiche Verfahrensvorschriften für das Verbringen von Waren von einem Mitgliedstaat in einen anderen zu beachten.
Rudolf Sachs, Rudolf E. Kamphausen
XIX. Internationale Übereinkünfte
Zusammenfassung
Zwischenstaatliche Übereinkünfte können Verträge oder Abkommen sein. Verträge sind Übereinkünfte grundsätzlicher, insbesondere politischer Art, die für längere Zeit oder auf unbegrenzte Zeit gelten sollen; sie bedürfen stets der Ratifizierung. Bei den Abkommen handelt es sich um finanzielle, wirtschaftliche, kulturelle oder technische Übereinkünfte, die nicht als Grundsatzübereinkünfte anzusehen sind. Verträge und Abkommen können zweiseitig (bilateral) oder mehrseitig (multilateral) sein. Multilaterale Abkommen werden auch Übereinkommen genannt.
Rudolf Sachs, Rudolf E. Kamphausen
XX. Überstaatliche Zusammenschlüsse
Zusammenfassung
Die drei europäischen Gemeinschaften sind die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Europäische Atomgemeinschaft.
Rudolf Sachs, Rudolf E. Kamphausen
Backmatter
Metadata
Title
Leitfaden Außenwirtschaft
Authors
Rudolf Sachs
Rudolf E. Kamphausen
Copyright Year
1996
Publisher
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-322-82942-9
Print ISBN
978-3-409-61007-0
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-82942-9