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05-03-2013 | Management + Führung | Schwerpunkt | Article

Alle Macht den Aktionären

Author: Andreas Nölting

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Mit ihren Aktionen gegen die „Abzocker“ hat eine Schweizer Initative eine politische Dynamik ausgelöst, die nun auch Deutschland erreicht. Über die Höhe der Vorstandsgehälter soll nicht mehr ein Klüngel an der Unternehmensspitze, sondern der einfache Aktionär auf der Hauptversammlung entscheiden.

Die sonst so liebliche Schweiz bekommt womöglich schon bald eines der schärfsten Aktiengesetzte der Welt. Mit einer Mehrheit von stolzen 67,9 Prozent haben  sich die Wahlberechtigten per Volksabstimmung für ein Gesetz zur Begrenzung der Höhe von Managergehältern sowie Sondervergütungen wie Begrüßungsgelder oder Abfindungen für Spitzenmanager ausgesprochen.

Eine entsprechende Initiative „Volk gegen Abzockerei“ sorgte für die Sensation. Die Initiative will dafür sorgen, dass die Gesetze in der Schweiz entsprechend geändert werden. Durch eine Stärkung der Aktionärsrechte sollen Exzesse bei Bonuszahlungen und zweistelligen Millionengehältern künftig verhindert werden.

Die direkte Aktionärsdemokratie lockt

Mit ihrer Initiative gegen die „Abzocker“ haben die Initiatoren eine politische Dynamik ausgelöst, die nun auch Deutschland erreicht. Ersten Umfragen zu Folge sind hierzulande mehr als Zweidrittel der Befragten für eine entsprechende Änderung der Rechtsgrundlagen. Eine Begrenzung der Millionen-Saläre scheint voll im Trend zu liegen: Schon in der vergangenen Woche hat das Europäische Parlament beschlossen, extrem hohe Bonuszahlungen an Banker zu stoppen.

Alle Macht den Aktionären. Über die Höhe der Gehälter soll nach Vorstellung der Schweizer Initiative nicht die Politik, sondern weiterhin das Aktienrecht entscheiden. Doch statt eines Klüngels an der Unternehmensspitze könnte dann der einfache Aktionär bestimmen. Auf der Hauptversammlung sollen dann einmal jährlich die wichtigsten wirtschaftlichen Determinanten von den Aktionären per Votum beschlossen werden – direkte Aktionärsdemokratie wie sie auch das deutsche Aktienrecht zulässt.

Die Hauptversammlung ist die Plattform aller Anteilseigner, heißt es im Buch „Aufsichtsräte und Beiräte in Deutschland“ von Dieter Kuck. Jeder Aktionär kann an dieser Veranstaltung teilnehmen und von seinem Stimmrecht Gebrauch machen. Er muss nur die jeweilige Stammaktie besitzen. Die Hauptversammlung hat laut Paragraph 119 Aktiengesetz weitreichende Möglichkeiten. Sie bestellt die Mitglieder des Aufsichtsrates, entlastet (oder eben nicht) die Mitglieder des Vorstandes, bestellt den Wirtschaftsprüfer oder entscheidet über die Verwendung des Bilanzgewinnes.

Können sich Kleinaktionäre durchsetzen?

Noch bestimmt nach den Regelungen des Aktienrechtes vor allem der Aufsichtsrat über die Höhe der Vorstandsvergütungen. Die Gehälter seien ein wichtiges Signal für den Willen des Aufsichtsrates und damit auch eine nicht unerhebliche Weichenstellung für die Zukunft des Unternehmens, schreibt Stefan Heinemann  in dem Buch „Der Aufsichtsrat im System der Corporate Governance“.

Fazit: Die Diskussion um Aktionärsrechte und Unternehmenskontrolle ist hochaktuell. Die Umsetzung der Vorschläge der Schweizer Initiative scheint auch in Deutschland möglich. Fraglich ist allerdings, ob sich die Kleinaktionäre auf den Hauptversammlungen gegen die  mächtigen institutionellen Investoren, die meist große Aktienpakete halten, bei strittigen Punkten wie die Höhe der Vorstandsgehälter durchsetzen können.

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