1999 | OriginalPaper | Chapter
Pflegesicherung in der Republik Irland
Author : Andreas Fieber
Published in: Pflegebedürftigkeit und Pflegesicherung in ausgewählten Ländern
Publisher: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Included in: Professional Book Archive
Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.
Select sections of text to find matching patents with Artificial Intelligence. powered by
Select sections of text to find additional relevant content using AI-assisted search. powered by
In der Republik Irland wird Pflegebedürftigkeit als altersbedingt eingestuft, wenn diese erstmals mit dem 65. Lebensjahr oder später aufgetreten und nicht auf Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten oder Militärdienst zurückzuführen ist. Um die Vergleichbarkeit mit anderen Länderstudien dieses Projektes zu gewährleisten, werden, sofern möglich, die Daten des Jahres 1992 herangezogen. Unter dem Begriff „alte Menschen“ werden im folgenden Personen verstanden, die das 65. Lebensjahr erreicht haben. Als Hochbetagte werden Personen bezeichnet, die das 75. Lebensjahr erreicht oder überschritten haben.