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2016 | OriginalPaper | Chapter

4. Privatsphäre in Smart Cities. Eine raumsoziologische Analyse

Authors : Martina Löw, Lea Rothmann

Published in: Smart City

Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

In diesem Kapitel analysieren wir die Thematik Smart City aus raumsoziologischer Sicht und behandeln dabei Fragen, die sich mit Privatsphäre und Privatheit verbinden. Unser Beitrag beginnt mit einer Klärung der in diesem Aufsatz verwendeten Begriffe. An einem Beispiel der smarten Organisation von Elektromobilität in unternehmensübergreifenden Sharing-Systemen evaluieren wir die Chancen und Risiken eines spezifischen ‚smartifizierten‘ Interaktionsraums, entwickeln daraus die Argumentation zu einer positiv bewerteten Smart City-Praxis und kommen abschließend zu unseren Überlegungen, wie Privatsphäre in smarten Interaktionsräumen hergestellt oder bewahrt werden kann.

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Footnotes
1
Wir verwenden in diesem Artikel das generische Maskulinum, um die Lesbarkeit zu erleichtern. Bezeichnet sind aber immer Frauen und Männer, sofern nicht anders angegeben.
 
2
Big Data vgl. Grimm 2013. Smart City vgl. Deakin 2014; Riva-Sanseverino et al. 2013. Smart Office vgl. Le Gal et al. 2001. Smart Home vgl. Chan et al. 2009. Smart Car vgl. Schmidt et al. 2014; Schuh und Stich 2013.
 
3
Das globale Datenvolumen wurde 2012 auf 2,8 Zetabytes (1021 Bytes = 1 Zetabyte = 109 Terabytes) geschätzt, wobei man von einer Verdopplung alle zwei Jahre ausgeht (Grimm 2013, S. 134).
 
4
„1,26 Millionen CarSharing-Kunden waren am 01.01.2016 in Deutschland registriert, 220.000 mehr als im Vorjahr. Ihnen standen 16.100 CarSharing-Fahrzeuge zur Verfügung. Die Zahl der Städte und Gemeinden mit einem CarSharing-Angebot erhöhte sich von 490 auf 537.“ Bundesverband CarSharing e.V. Pressemitteilung (29.02.2016) http://​www.​carsharing.​de/​sites/​default/​files/​uploads/​pm_​carsharing-bilanz_​2016_​0.​pdf. Zugegriffen am 24.05.2016 „Carsharing-Boom hält an“ vgl. ebd. (2014): http://​www.​carsharing.​de/​presse/​pressemitteilung​en/​carsharing-boom-haelt-an. Zugegriffen am 24.05.2016. In: Flottenmanagement 1/2011: 44–48.
 
5
Dies zeigt die lebhafte Diskussion über Möglichkeiten und Hindernisse bei der Einführung von softwaregestützten Flottenmanagementsystemen in den einschlägigen Fachzeitschriften. Vgl. exemplarisch: „Flottenoptimierung auf einen Klick“. In: Flottenmanagement 3/2014: 70 ff.; „Digitalisiert“. In: Flottenmanagement 4/2015: 76 ff.
 
6
Einen Überblick darüber, was in unserer Gesellschaft mit Persönlichkeitsrecht gemeint ist oder darüber verhandelt wird, gibt die Rechtsprechung in Bezug auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art 1 Abs. 1 GG, vgl. dazu Fußnoten 13–17.
 
7
„Raum ist eine relationale (An)Ordnung sozialer Güter und Menschen (Lebewesen) an Orten“ (Löw 2001, S. 224).
 
8
„[…] als privat gilt etwas dann, wenn man selbst den Zugang zu diesem „etwas“ kontrollieren kann. Umgekehrt bedeutet der Schutz von Privatheit dann einen Schutz vor unerwünschtem Zutritt anderer“ (Rössler 2001, S. 23). Wobei Rössler den Zutritt nicht nur konkret-physisch sondern auch symbolisch-virtuell versteht (ebd. ff.).
 
9
Zur Definition der Rolle siehe Erving Goffman (2003, S. 18).
 
10
„Es gibt Dinge, die den Eindruck, den eine Darstellung erweckt, diskreditieren, zerstören oder vereiteln würden, wenn die Aufmerksamkeit auf sie gelenkt würde. Sie liefern ‚destruktive Information‘. Ein Grundproblem vieler Darstellungen ist infolgedessen die Informationskontrolle […]. Mit anderen Worten: Ein Ensemble muß in der Lage sein, seine Geheimnisse zu bewahren und bewahrt zu wissen“ (Goffman 2003, S. 129).
 
11
„[…] Der Schutz der räumlichen Privatsphäre besitzt im freiheitlichen Rechtsstaat überragendes Gewicht“ BVerwG „Kohl IV“, Urteil vom 23.06.2004, 20.
 
12
„Vielmehr gebietet der hohe Rang des Rechts auf freie Entfaltung und Achtung der Persönlichkeit, der sich aus der engen Beziehung zum höchsten Wert der Verfassung, der Menschenwürde ergibt, daß dem aus einem solchen Interesse [Aufklärung von Straftaten] erforderlich erscheinenden Eingriff ständig das Schutzgebot des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG als Korrektiv entgegengehalten wird. (vgl. BVerfGE 27, 344 [353 f.]; 32, 373 [381]; 2 BvR 454/71 B II 5)“ BVerfGE 35, 202 – „Lebach“, Urteil vom 05.06.1973.
 
13
Dass die Würde des Menschen unantastbar sei, ist die, für die Konstitution des Selbstverständnisses der sich als freiheitlich und demokratisch begreifenden Gesellschaften, nach dem Zweiten Weltkrieg, wichtigste Schutzgarantie und das angeborene, unveräußerliche Recht eines jedes Einzelnen. Mit ihr beginnt die Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, sie ist festgehalten in den ersten zwei Sätzen des ersten Artikels der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Art. 1 Satz 1 und 2 EU-Charta), sowie des deutschen Grundgesetzes (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG).
 
14
„Das Wertsystem der Grundrechte geht von der Würde und Freiheit des einzelnen Menschen als natürlicher Person aus. Die Grundrechte sollen in erster Linie die Freiheitssphäre des Einzelnen gegen Eingriffe der staatlichen Gewalt schützen und ihm insoweit zugleich die Voraussetzungen für eine freie aktive Mitwirkung und Mitgestaltung im Gemeinwesen sichern“ BVerGE 21, 362 – „Sozialversicherungsträger“, Beschluss vom 02.05.1967.
 
15
„Durch diese Ordnung soll die Eigenständigkeit, die Selbstverantwortlichkeit und die Würde des Menschen in der staatlichen Gemeinschaft gesichert werden. Die obersten Prinzipien dieser Wertordnung sind gegen Verfassungsänderungen geschützt (Art. 20, 79 Abs. 3 GG)“ BVerfGE 6, 32 – „Elfes“, Urteil vom 16.01.1957, vgl. auch BVerfG 65, 1 (43) – „Volkszählung“, Urteil vom 15.12.1983, BerfGE 27, 1 – „Mikrozensus“, Urteil vom 16.07.1969.
 
16
Vgl. auch Schlögl T 2014: Autos auf dem Weg ins Internet. Autobauer suchen nach immer neuen Möglichkeiten, ihre Fahrzeuge zu vernetzen – das bringt einen Kulturwandel in der Autobranche mit sich. In: autorevue.at vom 14.11.2014. http://​autorevue.​at/​autowelt/​autos-auf-dem-weg-ins-internet. Zugegriffen am 27.05.2016.
 
17
Die fahrerunterstützenden Systeme wie etwa zur Kontrolle des Abstandes des Fahrzeugs zu anderen Objekten, der Spurhalterassistent, der Tempomat aber auch die Kommunikation zwischen Fahrzeugen oder zwischen Fahrzeugen und verfügbarer Kommunikationsinfrastruktur zur Registrierung des Verkehrsflusses, Erkennung von Staus, helfen das Fahren sicherer zu machen und vor allem schwere Unfälle zu vermeiden. Laut Statistischem Bundesamt gab es 414.362 Verkehrsunfälle mit Personenschaden im Jahr 1970, im Vergleich hierzu 291.105 Unfälle mit Personenschaden im Jahr 2013. Man kann den Rückgang dieser Unfälle als kontinuierlich bezeichnen. Als Grund hierfür wird nicht etwa die Verbesserung der Fähigkeiten der Fahrer oder ein Rückgang des Verkehrsaufkommens genannt, sondern allein die Verbesserungen auf dem Gebiet der Karosserie und Fahrzeugtechnik (siehe Statistisches Bundesamt 2013, S. 5; Scheuer 2013).
 
18
Zitat aus einem Interview. Die Interviews wurden anonymisiert und nach dem Datum, dem Interviewer und der Anzahl der an diesem Tag von dem entsprechenden Interviewer durchgeführten Interviews benannt.
 
19
Die Fachzeitschrift Flottenmanagement stellt nach der Auswertung einer eigenen Onlineumfrage fest: „Dass das Thema Datenschutz in der Fuhrparkbranche nicht den höchsten Stellenwert genießt, war absehbar. Doch die Ergebnisse […] überraschen dann doch – in negativer Hinsicht.“ (Flottenmanagement 4/2015: 90 f.) Nicht nur sei die Beteiligung bei dieser Umfrage sehr viel geringer ausgefallen als üblich – nur hundert teilnehmende Fuhrparkleiter, sonst durchschnittlich fünfhundert, auch der Umgang mit den Datengenierenden Geräten in den Fahrzeugen sei „lax“ (vgl. ebd.: 90). In den wenigsten Fällen werden die Dienstwagennutzer zum Thema Datenschutz aufgeklärt, die Daten vor dem unbefugten Zugriff Dritter kaum geschützt, das Löschen/Entfernen der Daten im Fahrzeug werde oft dem Fahrer selbst überlassen, der aber über die Daten, die er im Fahrzeug verursacht selten aufgeklärt wird, gleichzeitig sehen 81 % der befragten Fuhrparkleiter die Zunahme von Car2Car und Car2X-Kommunikation kritisch (vgl. ebd.: 91).
 
21
„Es ist so etwas wie der Super-GAU für die Sicherheit von Verschlüsselungen im Netz. Sicherheitsforscherhaben in der weit verbreiteten Software OpenSSL einen Fehler entdeckt, der Server dazu bringen kann, ihr größtes Geheimnis preiszugeben: Den privaten Schlüssel. […] Seit zwei Jahren schon schlummert der Fehler im Code von OpenSSL. So lange hätte er also schon ausgenutzt werden können. Ob das passiert ist, lässt sich im Nachhinein nicht mehr feststellen.“ Zeit Online vom 08.04.2014. http://​www.​zeit.​de/​digital/​datenschutz/​2014-04/​openssl-sicherheitslueck​e-webserver. Zugegriffen am 26.05.2016; „Das besondere am Heartbleed-Angriff ist, dass hier keine fremden Speicherbereiche überschrieben werden, was unter Umständen zu einem Programmabsturz führen könnte. Stattdessen schießt lediglich ein Lesezugriff etwas übers Ziel hinaus. Damit gefährdet der Angriff die Stabilität des Servers in keiner Weise und hinterlässt leider auch keinerlei Spuren.“, heise online. http://​www.​heise.​de/​security/​artikel/​So-funktioniert-der-Heartbleed-Exploit-2168010.​html. Zugegriffen am 26.05.2016; vgl. auch Süddeutsche online vom 09.04.2016, http://​www.​sueddeutsche.​de/​digital/​heartbleed-bug-in-ssl-verschluesselung​-sicherheitslueck​e-im-herzen-des-internets-1.​1932926. Zugegriffen am 26.05.2016; FAZ.Net vom 11.04.2014, http://​www.​faz.​net/​aktuell/​feuilleton/​debatten/​ueberwachung/​programmierer-nennt-heartbleed-bug-einen-fehler-12891134.​html. Zugegriffen am 26.05.2016.
 
22
„„Ich arbeitete an der Verbesserung von OpenSSL, beseitigte einige bugs und fügte neue Funktionen hinzu […] in einer der neuen Funktionen habe ich leider vergessen, eine Variable zu überprüfen“ sagte der spätere IT-Experte der Telekom-Tochter T-Systems dem Blatt. Da ein weiterer Entwickler, der seine Codes überprüft habe, den Fehler ebenfalls nicht bemerkt habe, sei er von der Entwickler- in die veröffentlichte Version gelangt. Es sei ein kleiner Fehler mit enormen Folgen, räumte der Programmierer ein.“ Zeit online vom 10.04.2016, http://​www.​zeit.​de/​digital/​datenschutz/​2014-04/​deutscher-programmierte-heartbleed. Zugegriffen am 26.05.2016.
 
23
Vgl. zur Debatte um gute Kontrolle vs. schlechte Kontrolle Marx und Muschert (2007) oder Nissenbaum (2010).
 
24
Vgl. die Initiative des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. „Datenschutz geht zur Schule“. Online Darstellung des Projekts zugänglich unter: https://​www.​bvdnet.​de/​dsgzs.​html. Zugegriffen am 24.05.2016.
 
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Metadata
Title
Privatsphäre in Smart Cities. Eine raumsoziologische Analyse
Authors
Martina Löw
Lea Rothmann
Copyright Year
2016
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-15617-6_4

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