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2017 | OriginalPaper | Chapter

8. Prüfungsinhalt besondere Beschäftigungsverhältnisse

Authors : Petra Schewe, Ralf Fischer

Published in: Praxishandbuch Betriebsprüfung im Sozialversicherungsrecht

Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Beschäftigungen gegen Entgelt sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung. Von diesem Grundsatz existieren zahlreiche Ausnahmen und noch mehr einzuhaltende Voraussetzungen, um die „richtige“ sozialversicherungsrechtliche Einordnung zu treffen.
Die Beschäftigung von Studenten ist in verschiedenen sozialversicherungsrechtlichen Konstellationen möglich wie auch die Beschäftigungsmöglichkeiten für sogenannte Mini- und Midi-Jobber. Die genannten Bereiche sind stets im Katalog der Betriebsprüfung zu finden, wie auch die Prüfung der Personen, die in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zum Unternehmer stehen oder den Unternehmer selbst betreffen.
Seit einigen Jahren treten auch Personen in den Vordergrund der sozialversicherungsrechtlichen Prüfungen, die selbständig sind bzw. sich als Selbständige ausgeben oder als Selbständige eingestuft werden. Zu Zwecke der Prüfung werden daher auch alle Rechnungen in der Finanzbuchhaltung auf derartige Fälle untersucht. Leicht werden durch Fehleinschätzungen des Auftraggebers sehr hohe Nachzahlungen fällig, die auch zu einer Existenzbedrohung des Unternehmens führen können. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Unternehmer beschäftigte überwiegend Fremdpersonal, die selbständig sind (bzw. sich so vorstellten). Nach Prüfung des Betriebsdienstes der Deutschen Rentenversicherung für die vergangenen vier Jahre wurde festgestellt, dass die 40 „Selbständigen“ nicht selbständig waren. Von der Deutschen Rentenversicherung wurden deshalb die Honorarrechnungen als Auszahlung des Netto-Lohnes angenommen. Ferner wurden Säumniszuschläge berechnet, so dass der Unternehmer einen Bescheid mit Nachforderungen von über EUR 800.000 (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge incl. „Nebenkosten“) erhielt. Eine vorherige Prüfung der „Selbständigen“, (Um)Organisation des Betriebsablaufes etc. hätte viel Geld gespart und das Unternehmen nicht so stark belastet. Aufgrund dieser Brisanz wäre es geboten (bei Unsicherheit über den Status) sich fachliche Unterstützung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht oder einem Rentenberater zu sichern.

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Metadata
Title
Prüfungsinhalt besondere Beschäftigungsverhältnisse
Authors
Petra Schewe
Ralf Fischer
Copyright Year
2017
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-15945-0_8

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